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Haftung des Gebrauchtwagenhändlers

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Gerd Münch:

--- Zitat ---11.02.2004, 11:13 Uhr  
 Gebrauchtwagenhändler wegen zu alter Reifen haftbar  
 Karlsruhe (dpa) - Fahrer eines Gebrauchtwagens, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall haben, können unter Umständen den Händler haftbar machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach muss der Händler vor dem Verkauf das Alter des Reifens prüfen, wenn er Zweifel an seiner Tauglichkeit hat. Damit gaben die Richter einer Schadensklage wegen eines Ferarri-Fahrers statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen - der schon beim Verkauf zu alt war - einen Unfall mit Totalschaden.
 

--- Ende Zitat ---

Bald erschießen sich alle Gebrauchtwagenhändler!!!,
oder verkaufen nur noch in den nahen und fernen Osten

gruß gerd

Christian Knoop:
Hallo Gerd,

der Trend ist doch schon bei moblie.de zu beobachten. Ich habe dort schon zig Anzeigen mit der Einschränkung " Verkauf nur an Händler oder für Export " gelesen.

Gruß:
Christian

Dietrich:
Moin gents,

ich kenne weder den Wortlaut des Urteils noch die Beweggründe des Gerichts.
Ich denke aber, ein Gebrauchtwagenhändler, also gemeinhin ein Fachmann, sollte ein sicheres Auto verkaufen. Ein Rennwagen der Marke Ferrari auf z.B. 15 Jahre ollen, rissigen und verbeulten Pneus ist nicht sicher. Der Zustand und das Alter der Reifen müssen dem Kunden als Laien nicht unbedingt auffallen. Der Kunde muss und kann im übrigen auch nicht alle sicherheitsrelevanten Baugruppen des Autos zunächst einmal unter die Lupe nehmen.

... und welcher Kunde denkt beim Kauf eines Ferrari schon an derartige Schlampereien, wie vergammelte Reifen ?

Schöne Grüße
Dietrich

Alfred Veninga:
Hallo,
nämlich der Kunde der ein Ferrari oder andere Marke als Sonderangebot haben möchte, und das Auto nicht beim Vetragshändler, sondern beim Fänchenplatz kauft!!!!!!
Möglichst noch mit Vorbesitzer aus dem Orient oder sonstwo her!
Bald kann ich hier in Deutschland leider keine Oldtimer mehr verkaufen.
Grüße
Alfred

Kai Hoffmann:
Hallo Alfred,

ich weiß nicht, ob das so arg ablaufen wird. In den Staaten, wo sie bekannterweise sehr viel Klagefreudiger sind, werden immerhin auch Gebrauchtwagen verkauft. Wie bekommen die das auf die Reihe?

Viele Grüße
Kai

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