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Haftung des Gebrauchtwagenhändlers

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Benni:
Ich denke, das es schon möglich ist, den Wagen zu Verkaufen.
Da muss man halt im Kaufvertrag (der wird ja wohl noch abgeschlossen oder?) reinschreiben. Fahrzeug ist seit 1978 abgemeldet. Letzte Inspektion der Sicherheitsrelevanten Teile war 19??. Reifenproduktionsdatum 05.77(??) usw. usw. Am Schluss den Zusatz, dass sich das Fahrzeug in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet und vor in Betriebnahme dringend zu einer Inspektion der sicherheitsrelevanten Teile geraten wird.

Wo ist da das Problem?

Kein Gericht der Welt wird einem daraus ein Würmchen drehen, wenn der Käufer sich reinsetzt und mit geplatzten Reifen vor den Baum fährt. Es gibt dann immer noch eine gewisse Selbstverantwortung. Er ist ja von Dir darauf hingewiesen worden, dass die Bereifung nicht mehr Verkehrssicher war.
Wer in ein Schwimmbecken springt, an dem deutlich lesbar steht "Kein Wasser! Schwimmen nicht möglich." der hat ja auch selber schuld!

Also hast Du lediglich den erhöhten Aufwand, den Wagen richtig auszuzeichnen, Dann kann auch nichts passieren. Ob dann der Kaufpreis noch gerechtfertigt ist, dass muss dann der Markt entscheiden.

Gruß
Benni

Kai Hoffmann:
Ach Ihr Lieben,

die vorschreitende Amerikanisierung oder besser Verdummung schreitet auch hier voran. Warum muß ich an ein Schwimmbecken schreiben, daß kein Wasser drin ist?

Lieber Alfred, im Zuge Deiner gutachterischen Tätigkeiten wirst Du doch sicherlich einen fitten Anwalt kennen, der Dir ein paar Sätze entwirft, in welchen vielleicht steht "Wir weisen darauf hin, dass es sich um ein historisches Fahrzeug mit unter Umständen langen Standzeiten und dadurch möglichen Schwächen an relevanten Teilen handelt. Wir empfehlen diese durch eine Werkstatt überprüfen zu lassen"
Dann ab damit auf den zu unterschreibenden Kaufvertrag und das wars.
Das sollte doch machbar sein oder?

Viele Grüße
Kai

Alfred Veninga:
Hallo Kai und Benni,
sicherlich ist das machbar, es entbindet mich aber nicht davon 2 Jahre Garantie geben zu müssen.
Ich kann auch sämtliche mir bekannte Mängel auflisten, auf die mir nicht bekannte und genannte Mängel muß ich trotzdem Garantie übernehmen!
Konkret, auf grund der lange Standzeit sind die Bremsen übeholungsbedürftig, ebenso die Vergaser. Der Motor läuft zwar im Stand aber eine Probefahrt ist nicht möglich. Der Käufer unterscheibt den Kaufvertrag mit diese Mängel, repariert die Bremse und Vergaser, und kommt anschließend an und sagt das Differential heult, bzw. ist kaputt.
Dann bin ich verpflichtet dieses zu reparieren!
Wie soll ich sowas kalkulieren? ???
Also ab ins Ausland!
Grüße
Alfred

XJörn:
Hallo Alfred,

Du irrst (zu Deinen Ungunsten) in zwei Punkten. Da würde ich dann auch an Deiner Stelle auswandern  ;)

1. mußt Du überhaupt keine Garantie geben. Du haftest generell nur für Mängel im Rahmen der sog. Sachmängelhaftung (=Gewährleistung"). Garantie ist etwas anderes.
Nachzulesen z.B. hier.


2.) Die Sachmängelhaftung gilt grundsätzlich mal zwei Jahre. Das kannst Du nicht ausschließen. Allerdings kannst Du sie vollkommen legal (und das ist auch der Normalfall) auf ein Jahr reduzieren.
Neu war dabei, das in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt. Da muß der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden oder bereits angelegt war. Nach 6 Monaten muß der Verkäufer entsprechend nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand (was i.d.R. schwierig war). Letzteres galt ja früher für die gesamte Gewährleistung und wurde im Sinne eines Verbraucherschutzes eben für die ersten 6 Monate umgekehrt.

Nachzulesen hier.

Auch ganz interessant ist dieser Artikel

Die Deklaration als "Bastlerfahrzeug" oder "zum Ausschlachten" ist auch nicht 100% einwandfrei. Das kann evtl. als "Umgehung" gewertet werden. Der Preis müßte schon deutlich niedriger angesetzt werden als "normal". Ich kann aber als Kunde auch nicht beides haben: ein unterdurschschnittlich teures Auto und gleichzeitig volle Gewährleistung.

Interessante Diskussionen findet man hier.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind übrigens eindeutige Verschleißteile!

Seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 ist der private Käufer zwar besser gestellt worden als vorher, aber das war auch nötig (wie soll man nachweisen, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand?)

Alfred, ich denke es ist nicht ganz sooo schlimm, wie Du es schilderst und ich hoffe, Du bleibst im Lande  ;)

Gruß

Jörn



 

Alfred Veninga:
Hallo Jörn,
diese Punkte sind mir bekannt, vielleicht habe ich etwas falsch beschrieben.
Aber Tatsache ist ich müßte im Zweifelsfall zahlen!
Grüße
Alfred

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