Autor Thema: Haftung des Gebrauchtwagenhändlers  (Gelesen 12022 mal)

Offline Gerd Münch

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Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« am: Mi.11.Feb 2004/ 11:48:12 »
Zitat
11.02.2004, 11:13 Uhr  
 Gebrauchtwagenhändler wegen zu alter Reifen haftbar  
 Karlsruhe (dpa) - Fahrer eines Gebrauchtwagens, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall haben, können unter Umständen den Händler haftbar machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach muss der Händler vor dem Verkauf das Alter des Reifens prüfen, wenn er Zweifel an seiner Tauglichkeit hat. Damit gaben die Richter einer Schadensklage wegen eines Ferarri-Fahrers statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen - der schon beim Verkauf zu alt war - einen Unfall mit Totalschaden.
 

Bald erschießen sich alle Gebrauchtwagenhändler!!!,
oder verkaufen nur noch in den nahen und fernen Osten

gruß gerd

Offline Christian Knoop

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #1 am: Mi.11.Feb 2004/ 11:57:06 »
Hallo Gerd,

der Trend ist doch schon bei moblie.de zu beobachten. Ich habe dort schon zig Anzeigen mit der Einschränkung " Verkauf nur an Händler oder für Export " gelesen.

Gruß:
Christian

Offline Dietrich

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #2 am: Mi.11.Feb 2004/ 13:12:20 »
Moin gents,

ich kenne weder den Wortlaut des Urteils noch die Beweggründe des Gerichts.
Ich denke aber, ein Gebrauchtwagenhändler, also gemeinhin ein Fachmann, sollte ein sicheres Auto verkaufen. Ein Rennwagen der Marke Ferrari auf z.B. 15 Jahre ollen, rissigen und verbeulten Pneus ist nicht sicher. Der Zustand und das Alter der Reifen müssen dem Kunden als Laien nicht unbedingt auffallen. Der Kunde muss und kann im übrigen auch nicht alle sicherheitsrelevanten Baugruppen des Autos zunächst einmal unter die Lupe nehmen.

... und welcher Kunde denkt beim Kauf eines Ferrari schon an derartige Schlampereien, wie vergammelte Reifen ?

Schöne Grüße
Dietrich

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #3 am: Mi.11.Feb 2004/ 13:43:48 »
Hallo,
nämlich der Kunde der ein Ferrari oder andere Marke als Sonderangebot haben möchte, und das Auto nicht beim Vetragshändler, sondern beim Fänchenplatz kauft!!!!!!
Möglichst noch mit Vorbesitzer aus dem Orient oder sonstwo her!
Bald kann ich hier in Deutschland leider keine Oldtimer mehr verkaufen.
Grüße
Alfred
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline Kai Hoffmann

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #4 am: Mi.11.Feb 2004/ 13:49:42 »
Hallo Alfred,

ich weiß nicht, ob das so arg ablaufen wird. In den Staaten, wo sie bekannterweise sehr viel Klagefreudiger sind, werden immerhin auch Gebrauchtwagen verkauft. Wie bekommen die das auf die Reihe?

Viele Grüße
Kai

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #5 am: Mi.11.Feb 2004/ 14:08:19 »
Hallo Kai,
die spielen vielleicht lieber Lotto oder russisch Roulette,
 da sind aber auch die Haftungsbedingungen wesentlich niedriger wie hier, ZB. Ltd. etc. gegenüber unsere GmbH.
Und wenn da mal was passiert, fass doch mal ein nackter Mann in der Tasche! :-
Also mir ist das Risiko zu groß! :o
Grüße
Alfred
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline Dietrich

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #6 am: Do.12.Feb 2004/ 08:53:11 »
Moin gents,

der Verkauf von Klassikern oder Oldtimern stellt aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts sicherlich ein Problem dar......

Ich kann mir allerdings vorstellen, dass sich bei Streitfragen das Zivilgericht auf die Seite des Oldtimerhändlers stellt. Nämlich dann, wenn der Kunde einen Oldtimer will und kauft und der Zustand penibel festgestellt und schriftlich im Kaufvertrag fixiert wird. Wer nämlich einen Oldtimer kauft, muss je nach Zustand dringend damit rechnen, dass Verschleißteile auch in kürzerer Zeit als bei einem Neuwagen oder üblichen Gebrauchtwagen erneuert werden müssen und dass Betriebsteile auch kurzfristig kaputt gehen können (z.B. Motorschaden).

Abgesehen davon sollt man sich vom Käufer die Aushändigung einer Gebrauchsanweisung nebst der Wartungsintervalle für das Auto unterschreiben lassen.

und, und, und.....

Urteile bei derartigen Streitfragen sind mir bisher leider nicht bekannt. Sobald das erste Urteil in einem derartige "Oldtimer"- Fall bekannt wird, werde ich es veröffentlichen.

Schöne Grüße
Dietrich

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #7 am: Do.12.Feb 2004/ 09:42:02 »
Moin Dietrich,
... bis jetzt habe ich leider noch kein Gericht gesehen welche sich auf die seite des Händlers gestellt hat.
Die Richter argumentieren fast immer, der Händler sei Fachmann und der Kunde nur Laie!
Deshalb hat fast immer der Händler zumindestens ein Mitschuld und muss blechen :P
Das Klima hier in Deutschland vor Gericht ist leider, wie die gesamte Gesetzgebung, sehr Unternehmerfeindlich!
 
Grüße
Alfred
« Letzte Änderung: Do.12.Feb 2004/ 09:44:03 von Alfred Veninga »
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline Gerald

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #8 am: Fr.13.Feb 2004/ 09:37:13 »
Moin, moin,

es wäre interessant, mehr über diesen Fall zu erfahren.

Es ist ganz klar, dass der Händler nicht für alle Unwägbarkeiten in Leben des Kunden haften kann...
Leider geht aber der Trend ganz allgemein dahin, dass die Welt böse, alle anderen sowieso doof und man selbst nie an etwas schuld ist oder gar verantwortlich. Geht mir in der Arbeit seitens der Kunden immer öfter so.

Andererseits kenne ich selbst einen Ferrarifahrer der das Ding nur zur Selbstinszenierung braucht, der würde noch nicht mal Holzspeichenräder bemerken :D

Vielleicht sollten mal die Reifen des Autos untersucht werden, dass der Händler privat fährt?

Ein schönes Wochenende wünscht

Gerald



« Letzte Änderung: Fr.13.Feb 2004/ 09:40:18 von Gerald »

Offline stefan_d

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #9 am: Fr.13.Feb 2004/ 10:54:53 »
ne alfred - das muss nicht zwingend ein Fähnchenhändler gewesen sein. mein xk8 stand auch im verkaufsraum eines jaguar-vertragshändlers und hatte die laufrichtungsgebundenen reifen falschrum montiert...

es mag für den ein oder anderen händler zwar bitter sein in die haftung genommen zu werden, bei reifen sehe ich hier aber die verantwortung klar bei der werkstatt - sprich beim händler. jeder reifen hat eine dot-nummer an der das alter problemlos abzulesen ist. es sollte auch jedem händler bewußt sein, dass ein älterer reifen ein ernstzunehmendes risiko darstellt! wenn er diese sicherheitsrelevanten punkte als fachmann nicht vor dem verkauft prüft ist das aus meiner sicht verantwortungslos! und das gilt nicht nur bei einem ferrari sondern auch bei jedem polo!

bei allen anderen punkten sehe ich das genauso wie ihr - bald wird es schwierig werden aufgrund des neuen gewährleistungsrechts überhaupt noch ältere wagen bei seriösen händlern zu finden, da diese das risiko immer mehr scheuen. da sollte sicher noch mal drüber nachgedacht werden, ob hier eine haftung bei nicht sicherheitsrelevanten teilen nicht reduziert werden sollte

gruss
stefan
Hallo,
nämlich der Kunde der ein Ferrari oder andere Marke als Sonderangebot haben möchte, und das Auto nicht beim Vetragshändler, sondern beim Fänchenplatz kauft!!!!!!
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Bald kann ich hier in Deutschland leider keine Oldtimer mehr verkaufen.
Grüße
Alfred