Moin gents,
der Verkauf von Klassikern oder Oldtimern stellt aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts sicherlich ein Problem dar......
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass sich bei Streitfragen das Zivilgericht auf die Seite des Oldtimerhändlers stellt. Nämlich dann, wenn der Kunde einen Oldtimer will und kauft und der Zustand penibel festgestellt und schriftlich im Kaufvertrag fixiert wird. Wer nämlich einen Oldtimer kauft, muss je nach Zustand dringend damit rechnen, dass Verschleißteile auch in kürzerer Zeit als bei einem Neuwagen oder üblichen Gebrauchtwagen erneuert werden müssen und dass Betriebsteile auch kurzfristig kaputt gehen können (z.B. Motorschaden).
Abgesehen davon sollt man sich vom Käufer die Aushändigung einer Gebrauchsanweisung nebst der Wartungsintervalle für das Auto unterschreiben lassen.
und, und, und.....
Urteile bei derartigen Streitfragen sind mir bisher leider nicht bekannt. Sobald das erste Urteil in einem derartige "Oldtimer"- Fall bekannt wird, werde ich es veröffentlichen.
Schöne Grüße
Dietrich