Autor Thema: Rückbau KLR nach H Kennzeichen  (Gelesen 2523 mal)

Offline Oldandi

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Re: Rückbau KLR nach H Kennzeichen
« Antwort #10 am: Sa.31.Jul 2021/ 21:14:15 »
darf man überhaupt etwas demontieren wenn dadurch der Schadstoffausstoss höher wird?

Das würde mich im Kontext H Kennzeichen auch interessieren ..Mit H ist doch die Emmission wurscht ,oder nicht ?

Offline Willi

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Re: Rückbau KLR nach H Kennzeichen
« Antwort #11 am: So.01.Aug 2021/ 07:55:35 »
darf man überhaupt etwas demontieren wenn dadurch der Schadstoffausstoss höher wird?

Das würde mich im Kontext H Kennzeichen auch interessieren ..Mit H ist doch die Emmission wurscht ,oder nicht ?

Hallo,
wenn der Kaltlaufregler nur stillgelegt wird, hast du grundsätzlich schon ein Problem mit dem TÜV. Eingebaute Sachen müssen funktionieren. Klar, lässt sich die Funktion nicht wirklich prüfen, da der Motor schon warm ist......
Den Kaltlaufregler ausbauen geht auch, dann musst du dies auch wieder in den Fahrzeugpapieren austragen lassen. Damit hättest du wieder ein Fahrzeug im Auslieferungszustand  ( in diesem Bereich) und damit dürfte es dem H- Kennzeichen nicht wiedersprechen,  da der Einbau eines KLR nie Pflicht war. Das würde ich aber vorher mit dem Prüfer absprechen, da man ja auch anderer Meinung sein kann.

Grundsätzlich aber sind die Emissionen in unserem aller Interesse nicht wurscht. Daher verstehe ich die Überlegung den KLR auszubauen gar nicht. Wenn der defekt wäre und es kein Ersatzteil gibt, sieht die Welt anders aus und dann kann bzw. muß man das machen und auch der Prüfer hätte bestimmt kein Problem damit. Aber der KLR tut nicht weh, kostet kein Heu oder ähnliches, erzeugt aber in der Startphase einen geringerem Schadstoffausstoß. Ist doch Win - Win für alle ( bezahlt ist der KLR ja schon ).

Grüße, Willi

Offline Oldandi

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Re: Rückbau KLR nach H Kennzeichen
« Antwort #12 am: So.01.Aug 2021/ 16:21:51 »
Naja wenns nach den Emissionen, geht müssten wir alle unsere 6er und 12er auf Elektro umrüsten ..auch mit KLR  ;-)))))

Offline pfl

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Re: Rückbau KLR nach H Kennzeichen
« Antwort #13 am: Do.05.Aug 2021/ 14:19:41 »
Den KLR kann man jederzeit wieder ausbauen - muss den aber natürlich auch in den Papieren wieder austragen lassen.
Es erfolgt dann Rückstufung auf Euro 1 mit dem zugehörigen Steuersatz und auch der ggf. einhergehenden Einschränkung bei den Umweltzonen.

Da aber mit dem H-Kennzeichen aber sowieso die Fahrzeugart auf Historischen Fahrzeug geändert wurde hat das keine negativen steuerlichen Auswirkungen in der Praxis.

Einfach ausbauen/stillegen  und nicht austragen lassen ist ohne H Steuerhinterziehung.  Mit H steuerlich zumindest ein Graufeld.
Auf die Zulassung dürfte das aber keine Einwirkung haben. Das ist wie bei einem Tunigteil: wenns eingetragem ist aber nicht drin, statt dessen der ABE Zustand verbaut dürfte das keinen Einfluss auf die Zualssung und damit auf die  Versicherungsdeckung haben.

Offline chund

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Re: Rückbau KLR nach H Kennzeichen
« Antwort #14 am: Do.05.Aug 2021/ 16:14:36 »
Moin,

es erschliesst sich mir nicht im Geringsten, wie man in der heutigen Zeit, in der alte Karren, mit oder ohne H, zunehmend ins Kreuzfeuer der "grünen" Kritik geraten, eine eingetragene und funktionierende Verbesserung der Schadstoffklasse eliminieren will.
Weiß der Teufel, was da noch alles auf uns zu kommt, ein H-Kennzeichen würde ich nicht unbedingt als Bestandssicherung sehen.

Gruss,
Andreas