Dem Leasingnehmer wurde vom BMW-Händler, der BMW-Bank und der Versicherung, die einen Vertreter innerhalb der Händlerräume hat, ein Leasing-allround-paket geschnürt: Abholen, reinsetzen und losfahren.
Folglich ist der Kunde auch bei Beendigung des Leasingvertrages davon ausgegangen: Abgeben, fertig. Und später Wertausgleich für Minderwerte wg. Beschädigungen. Denkste ! - Dass BMW das Auto einfach mal für einige Monate nicht abmeldet, wusste er nicht, hat er nicht geahnt und hat sich zuvor auch nicht explizit erkundigt. Und wurde ihm natürlich auch nicht erklärt. Hätte er nach Abgabe des Autos die Papiere verlangt, um das Auto abzumelden, hätte dies laut Vertrag zunächst weiterer schriftlicher Regelungen bedurft und möglicherweise dazu geführt, dass er eine Bearbeitungsgebühr und/oder eine weitere Leasingrate hätte zahlen müssen.
Hallo Dietrich,
es ist doch richtig, dass der Kunde auch der Versicherungsnehmer ist, oder?
Wenn ich einen Wagen verkaufe oder Inzahlung gebe, dann teile ich dies schon aus eigenem Interesse der Versicherung mit (bei der ich ggf. auch das Nachfolgemodell versichern möchte). Dann endet auch sofort der Versicherungsvertrag, egal was der neue bzw. hier ja wohl alte Besitzer damit macht.
-Bei einer Leasingrückgabe gibt es i.d.R. ein Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll. Was steht denn dort drin? Datum der Rückgabe?
-Sind die Beschädigungen aufgenommen bzw. protokolliert worden?
-Wie ist die Regulierung vereinbart worden?
-Warum ist der Regulierung über die Vollkasko nicht zugestimmt worden? SB zu hoch?
-Wie hoch waren denn die Schäden bzw. die Regulierungssumme?
-Was wurde nach Ablehnung der Instandsetzung ( bzw.Gutachten) unternommen?
-Ist die Einigung umgehend erfolgt oder ist das erst mal Ausgesessen worden?
Dem Leasingnehmer wurde vom BMW-Händler, der BMW-Bank und der Versicherung, die einen Vertreter innerhalb der Händlerräume hat, ein Leasing-allround-paket geschnürt: Abholen, reinsetzen und losfahren.
Und womöglich einfach alles ohne durchlesen unterschrieben??? Das nenne ich sportlich!
Abgeben, fertig.
Das wünschen sich ja die Meisten. Die Leasingkarren niederheizen und dann den Schlüssel in den Briefkasten werfen. Funktioniert nur leider nicht. Dazwischen steht immernoch ein Vertrag (Vertrag kommt übrigens von vertragen!) und den sollte man auch mal durchlesen. Und gerade dann wenn es sich um ein Rundrumsorglospaket handelt, da wäre ich schon von Natur aus skeptisch. Bei der BMW-Bank schlafen die auch nicht mehr auf den Bäumen.
Verlangt der Kunde nunmehr Schadensersatz von BMW für die in seinen Augen nachlässige, weil verspätete Abmeldung des Autos ist das Prozeßrisiko recht hoch.
Nicht ohne Grund. Da wäre zumindest mal zu prüfen, ob er eine Mitwirkungspflicht gehabt hätte.
der im übrigen von BMW nicht ohne Grund zu Jaguar gewechselt ist und nunmehr zufrieden XF und S-Type fährt
Bin mal gespannt, ob die Zufriedenheit bei gleicher Sachlage dort die Gleiche wäre. In 24 bzw. 36 Monaten wird man's wissen.
Also ich hätte mich vor der Rückgabe mal schlau gemacht, was mich erwarten würde und hätte es erst garnicht auf ein Gutachten zur Schadensregulierung ankommen lassen, dass a.) unnötige Kosten produziert und b.) bekanntermaßen oft sehr einseitig ausgelegt ist. Smartrepair heisst in solchen Fällen die Devise.
...sehr wohl eine Retourkutsche erfahren hat...
Das sehe ich nur bedingt so. Die Konditionen sind vorher ausgemacht worden. Anzunehmen: 'Abgeben und Fertig' halte ich für etwas zu gutgläubig.
Sich in diesem Falle um die 300,- Euro zu streiten halte ich auch für nicht sinnvoll.
Gruß
Detlef