Autor Thema: Eigentum verpflichtet??  (Gelesen 2599 mal)

Offline Gerd Münch

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Eigentum verpflichtet??
« am: Mi.03.Aug 2005/ 05:52:12 »
heute morgen gelesen...........


Zitat
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags durch bloße Räumung möglich     

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Mieter kann auch durch bloße Räumung eines Mietobjekts und die Einstellung der Mietzahlungen fristlos kündigen. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine schriftliche Kündigung vereinbart war. Denn diese Regelung betreffe grundsätzlich nur die ordentliche Kündigung. Für die fristlose Kündigung sehe das Gesetz dagegen keine besondere Form vor.


und der Vermieter.......


gruß
gerd

Artus

Re:Eigentum verpflichtet??
« Antwort #1 am: Mi.03.Aug 2005/ 07:43:24 »
... hat keine Rechte.

Diese kapitalistische Heuschrecke wird mit der Machtübernahme der SED im Herbst verfolgt werden und für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.


Offline Christian Knoop

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Re:Eigentum verpflichtet??
« Antwort #2 am: Mi.03.Aug 2005/ 07:54:48 »
.....hat doch schon lange keine Rechte mehr!

die Firma, für die ich arbeite, vermietet u.a. auch einige Wohnungen.
Da hab ich, wenn ich mal für einen Kollegen eingesprungen bin und eine
Wohnungsabnahme gemacht habe, den Brechreiz doch arg unterdrücken müssen.
Unvorstellbar! Das da überhaupt Menschen leben können.

Fazit aus dem Vermieteralltag: Das einer die Miete nicht zahlt, gehört schon zum normalen Geschäftsgebaren. Man sollte froh sein, wenn der Mieter die Mietsache nicht zerstört oder versaut und er freiwillig rausgeht, wenn man jemand anders für die Mietsache gefunden hat, der wenigstens bezahlt.

Traurig aber wahr!!

Das Urteil des OLG finde ich im übrigen ein Witz. Obwohl man ja immer bedenken sollte, dass Gründe für eine ausserordentliche Kündigung vorliegen müssen (Pflichtverletzung auf Seiten des Vermieters). Das Urteil ist also keinesfalls ein Freifahrtschein, da ausserordentliche Kündigungsgründe für privat vermieteten Wohnraum im BGB und für gewerbliche Mietverhältnisse gewöhnlich im Vertrag geregelt sind. Räumt eein Mieter die Mietsache und zeigt damit an, das er das Mietverhältnis nicht fortsetzten will, ohne das hierfür ein Grund vorgelegen hat, so entbindet ihn das noch lange nicht von seiner Zahlungspflicht innerhalb der Fristen für eine ordentliche Kündigung.
Ich weiss aber auch, das es in der Praxis anders zugeht......

Gruß:
Christian

Offline micha1957

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Re:Eigentum verpflichtet??
« Antwort #3 am: Mi.03.Aug 2005/ 08:23:57 »
Moin Gents

Wir (3 Brüder ) haben 97 von unserem Vater ein MFH in Karlsruhe City geerbt.Im grossen und ganzen läuft alles super.Langjährige Mieter ,bezahlbare Mieten, jetzt hat ein Mieter  gekündigt ( 2 Zimmer ) .
Die Wohnung sah aus ..........Schlachtfeld !!!!!!!!!!!
Momentan wird gerade renoviert. Bad komplett neu ,alte Tapeten runter,Tapezieren, streichen ,Parkett abschleifen macht summa sumarum ca.5000,-€.
Dagegen stand eine Kaution von 900,- €. :P :P :P

Ach ja ein anderer Mieter hat im August die Miete von Mai überwiesen :xxx :xxx :xxx :



Humor ist wenn man trotzdem lacht >:(

grüsse

micha aus KA