Hallo,
für die Haftpflicht, da wird man (mit etwas Glück) keine Probleme haben, es sei denn, der angerichtete Schaden ist exorbitanat und der Verischerer kanns irgendwie auf die "Fehlbereifung" schieben. Andererseits kann er auch nur in relativ engen Grenzen nachfordern. Bei der VK sieht es anders aus, da in der VK das "Verhalten" des Fahrer erheblich eingeht. Hier nur zwei Beispiele:
- Abflug infolge Aquaplanings in Zusammenspiel mit deutlich breiteren Reifen (TÜV-eingetragenen) als Serie. VK zahlte nicht, da Fahrer dies in der Geschwindigkeit hätte berücksichtigen müssen.
- Abflug mit Sommerreifen im Winter (bei TROCKENER Fahrbahn), VK zahlt nicht mit Begründung, daß SR bei niedrigeren Temperaturen an Haftung verlieren (was ja auch stimmt).
Die Versicherer erlauben sich im VK-Bereich den Fahrer mit in die Entschädigungsentscheidung einzubeziehen. Finde ich übrigens o.k., den Wunsch einiger Autofahrer, auf Absolution für alles von oben halte ich für falsch. Einerseits wissen einige bei baulichen Änderungen viieel BESSER bescheid als der TÜV, andererseits sollen die (dann dämlichen) TÜV-Willis alles mögliche und unmögliche eintragen und dann ists auch sicher (
??). Das kann ja wohl nicht sein.
Nach Aufhebung der Markenbindung haben etliche (mehr oder weniger unabhängige) Stellen darauf hingewiesen, daß die Verwendung anderer als der genannten Reifen sehrwohl zu Versicherungsproblemen führen können. Natürlich kann man vor Gericht ziehen, aber bis dann die Kohle auf dem Konto ist, das kann erheblich dauern (und ist nicht sicher). Wer das vermeiden will, hat als einzige Möglichkeit sich vor solcher "Willkür" zu schützen, "nur" den Weg sich an die Herstellerempfehlung zu halten.
Gruß
Mattias