Autor Thema: Abbiegen  (Gelesen 1862 mal)

Offline Dietrich

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Abbiegen
« am: Di.14.Okt 2003/ 10:56:50 »
Moin gents,

das Kammergericht in Berlin hat mit Urteil vom 09.09.2002 zum Aktenzeichen 12 U 26/01, sich zum Thema Abbiegen geäußert.

Gegenstand des Streites war wie so oft der zu tragenden Kostenanteile bei einer Schadensregulierung nach einem Unfall, der sich wie folgt zutrug: Ein Traktorfahrer beabsichtigt mit seinem Traktor nebst Hänger links abzubiegen und setzte daher den linken Blinker. Kurz vor dem Abbiegen scherte er (vermutlich wegen einer zu kleinen Einfahrt/Zufahrt) kurz nach rechts aus und bog dann links ab, während ein nachfolgendes Auto mit einem offensichtlich recht ungeduldigen Fahrer ihn prompt überholte. Folglich krachte es.

Der Traktorfahrer hat nunmehr 75 % des Schadens zu tragen, da er laut Kammergericht die Sorgfaltspflichten eines Linksabbiegers verletzt hat.  Er hätte sich nämlich zunächst noch einmal nach hinten und links umsehen müssen, bevor er zum links Abbiegen ansetzte.

Also: Beim links Abbiegen, erst überprüfen, ob man überholt wird und notfalls überprüfen, ob auf dem Mittelstreifen ein Kamikaze auf einer Husqvarna überholt.

Die Entscheidung wurde der Zeitschrift für Versicherungsrecht 2003, Heft 20, Seite 875, entnommen.

Schöne Grüße
Dietrich

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