Autor Thema: Versicherung für Hochzeitsfahrten  (Gelesen 4694 mal)

Offline swohlreb

  • Newbie
  • Beiträge: 5
Versicherung für Hochzeitsfahrten
« am: Mo.19.Sep 2011/ 14:52:43 »
Meine Oldtimerversicherung schließt Fahrten für Hochzeiten und andere Events nicht ein.
Kennt Ihr eine Möglichkeit ?

Offline castello3,6

  • Forum Member
  • Beiträge: 301
  • Lieber frohe Ostern als mieser Western
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #1 am: Mo.19.Sep 2011/ 19:11:25 »
Hallo swohlreb,
Du meinst in Form einer Vermietung bzw. eines Fahrdienstes?
Gruß
Carsten
Ganz oben auf der Informationsflut schwimmt die Arche der Weisheit...leider ganz ohne Besatzung !

Offline swohlreb

  • Newbie
  • Beiträge: 5
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #2 am: Di.20.Sep 2011/ 08:36:43 »
Hallo zusammen
Zweiter Versuch: Möchte meinem Jaguar MK5 für Hochzeits- und Eventsfahrten mit einen festen anderen Fahrer vermieten. Habt Ihr mir da eine Versicherung, wo das mit H-Kennzeichen macht

Offline castello3,6

  • Forum Member
  • Beiträge: 301
  • Lieber frohe Ostern als mieser Western
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #3 am: Di.20.Sep 2011/ 18:19:00 »
Hallo,
schätze mal die Versicherung wird das nicht gut finden wenn Du den Wagen an Jedermann aus der Hand gibst. Frag doch Deine (oder erstmal eine andere) Versicherung selber. Bin mir nicht sicher, aber gewerbsmäßige Vermietung ist mit einem "normalen" Versicherungsvertrag nicht abgedeckt.
Gruß
Carsten
Ganz oben auf der Informationsflut schwimmt die Arche der Weisheit...leider ganz ohne Besatzung !

Offline Willi

  • Forum "Veteran"
  • Beiträge: 551
    • Daimler X300, XK8 Cabrio
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #4 am: Di.20.Sep 2011/ 19:16:49 »
Hallo,

das H-Kennzeichen ist nicht das Problem, das ist der Versicherung Grundsätzlich egal. Dir wird aber vermutlich nicht egal sein, dass der Versicherungsbetrag bei Vermietung ganz andere Beiträge hat und die Versicherung unterscheidet nicht, ob du 1 * pro Monat oder jeden Tag den MK V vermietest.

Telefoniere doch einfach mit deiner Versicherung oder z.B. Württembergische oder auch Onlineversicherung .

Gruß Willi

Offline Dietrich

  • Sr. Member
  • *
  • Club Member
  • Moderator
  • Beiträge: 2.302
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #5 am: Mi.21.Sep 2011/ 11:31:21 »
Moin gents,

in der Tat schließt ein normaler Versicherungsvertrag i.d. Regel eine gewerbliche Nutzung des Oldies aus. Insbesondere natürlich dann, wenn der Oldie durch Mieter selber gefahren werden soll. Hier muss man sodann sich mit der einen oder anderen Versicherung in Verbindung setzen und Angebote vermutlich für eine Vollkasko einholen/vergleichen.

Grundsätzlich gilt allerdings nach meinen Kenntissen auch folgendes:
1. Gewerbeanmeldung
2. HU jedes Jahr
3. P-Schein bei regelmäßigen gewerblichen Chauffeursdiensten

kind regards
Dietrich

Offline Chauffeur

  • Jr. Member
  • Beiträge: 37
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #6 am: Do.07.Jun 2012/ 18:13:58 »
Schönen guten Abend,

ich weiß dieser Beitrag ist schon ein paar Tage alt - aber es ist nie zu spät mit Halbweisheiten aufzuräumen!  ;)

Dietrich hat fast recht - man benötigt:

1. Gewerbeanmeldung

2. Genehmigung des Landratsamtes für den Verkehr mit Mietwagen nach §49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    Dieser geht eine Bescheinigung über die "Fachliche Eignung für Verkehr mit Taxi und Mietwagen" durch die IHK vorher
    und einer entsprechenden Überprüfung für die persönliche Eignung.
    Diese Genehmigung gibt es für 5 Jahre und muss dann wieder erneuert werden.

3. Jedes Fahrzeug benötigt den so genanten BoKraft-TÜV mit eventuellen Ausnahmegenehmigungen
    (z.b. fehlende Taxi-Alarmanlage und Wegstreckenzähler mit den entsprechenden Konsequenzen) und darf dann jedes Jahr zum TÜV!

4. Jeder Fahrer benötigt den Personenbeförderungsschein, der alle 5 Jahre erneuert werden muss!

Und dann darfst du endlich behördlich loslegen, vorausgesetzt deine Versicherung versichert dich und dein Fahrzeug diesbezüglich!

Woher ich das weiß? Ich habe dies alles gemacht und mache es heute professionell!

Ob sich das für ein Fahrzeug lohnt mit dem man hin und wieder mal eine Hochzeit fahren möchte?

>> Klare Aussage:   N E I N   -   N I E M A L S  !!!   > Warum erkläre ich gerne per PN!

Glaubt bitte keiner ebay-Verkaufsaussage "Verdienen Sie den Unterhalt mit Ihrem Oldtimer mit Hochzeitsfahrten".

Wenn  Ihr es "Unter der Hand" nebenbei macht und erwischt werdet, werdet Ihr nicht mehr froh - einige Landratsämter sind da gnadenlos und verhängen richtig hohe Bußgelder. 10.000 - 20.000 € sind da durchaus üblich! Übrigens sind die Denunzianten oft in den Reihen der Taxiunternehmen und Limousinenservice (Strechlimo und moderne Fahrzeuge - nicht Oldtimer) zu finden - die find das nämlich gar nicht lustig.

Also passt auf was Ihr dem netten Kollegen an dem ortsüblichen Hochzeitsfoto-Hotspot erzählt - am Montag petzt er das alles im Landratsamt und wenn er dann noch eure Visitenkarte ("Wir haben immer wieder mal Anfragen nach Oldtimern!") bekommen hat, habt Ihr auch noch Werbung gemacht (Gilt auch bei Auslagen im Brautmodengeschäft!) und seid richtig fällig!

Mit schönen Grüssen aus München
Markus Zawadke

P.S. Mir ist die Petzerei am Landratsamt zu blöd und ich mache Sie euch nicht!  :gr_bad*

       Ich persönlich stehe auf Aufklärung bezüglich "Hochzeitsfahrten im Oldtimer gegen Entgeld"   :super

       Macht es richtig oder frönt eurem Hobby ohne diesen Nebenverdienst!  ;D

Offline vwoldie

  • Newbie
  • Beiträge: 10
Re: Versicherung für Hochzeitsfahrten
« Antwort #7 am: Sa.05.Jan 2013/ 12:36:32 »
Hallo Markus:

Richtig! Voll fette IHK Sachkundeprüfung, Mietwagenkonzession, Ausnahmegenehmigungen BoKraft, jährliche HU OHNE MÄNGEL, .... .
 Bin dieses Jahr nicht gefahren, Rolli ist der Sitz bei einer Messe aufgeplatzt, keine Anfragen durch die Messen, habe die Konzession vom Cadillac abgegeben, da er neu lackiert wird und ich den Tüv nicht wahrnehmen konnte.
Wenn ich die Lackierung noch als zusätzliche Ausgabe verbuche.... Erst ab ca 15 Fahrten lohnt es sich p.a. , die Kosten tragen sich nicht wirklich... einzig die Autos können eine Kur erfahren.
Vor zig Jahren wurde ich auch böse vom Straßenverkehrsamt/ Gewerbl. Mietwagenverkehr angeschrieben und konnte bis zur konzessionserlangung sämtliche Werbung einstellen...
LG Jörg
(***)


(***) unerlaubte Werbung gelöscht
MfG
Die Moderation
« Letzte Änderung: So.06.Jan 2013/ 15:07:56 von Jaguar Moderator »