Autor Thema: Verfahren für Zuteilung 07er kennzeichen  (Gelesen 2949 mal)

Offline andn71

  • Newbie
  • Beiträge: 16
  • Ich liebe dieses Forum!
Verfahren für Zuteilung 07er kennzeichen
« am: Fr.17.Okt 2003/ 17:12:39 »
hallo leute,
ich habe hier über das zulassen mit 07er kennzeichen gelesen,wehr kann mir mal bitte schreiben wie ich das beantrage und was ich alles dafür brauche (unterlagen usw.) und was kostet das fahrzeug dann an unterhalt (XJ12 HE,Bj 82).....
danke!!
m.f.g., a. fleischhauer

[gelöscht durch Administrator]
« Letzte Änderung: Di.31.Aug 2004/ 15:28:33 von Christian Knoop »

Benni

Re:07er kennzeichen
« Antwort #1 am: Sa.18.Okt 2003/ 09:15:21 »
Der Wagen sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen auch älter als 20 Jahre sein. (z.B. VW Käfer)

1.  Zunächst ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.

2.  Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist.

3.  Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.

4.  Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.

Nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg wird der Antragsteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm bei Vorliegen aller Voraussetzungen das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen „Besonderen Fahrzeugschein“, in den die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter eingetragen und vom Antragsteller unterschrieben werden. Dieses Fahrzeugscheinbuch wird regelmäßig zunächst für ein Jahr auf Probe erteilt, dann aber unbefristet verlängert.

Zwischen der Antragstellung und der Erteilung des Kennzeichens vergehen etwa sechs bis acht Wochen.  

Mit den 07er Kennzeichen können bis zu 10 Fahrzeuge angemeldet werden, sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig gefahren werden. Mit der 07er Nummer sind wichtige Restriktionen verbunden: Fahrtenbuch führen, Fahrzeuge dürfen nur zu Treffen u. dergl. sowie zu Werkstattbesuchen, TÜV-Fahrten u.ä., nicht jedoch als Alltagsauto (wie der Oldtimer mit H-Kennzeichen) gefahren werden.

Bei der Kfz Steuer ist der Steuersatz pauschal (egal ob V12 oder 6er) 191,70 Euro. Bei der Versicherung kommt es auf das Unternehmen an. Die Preise weichen teilweise extrem voneinander ab. Man sollte sich also viele Angebote einholen. Manche Versicherungen versichern allerdings keine Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen oder erst ab 25 Jahren. Ich empfehle Oldie Car Cover, da diese sehr günstig sind.

Gruß
Benni


Offline Dietrich

  • Sr. Member
  • *
  • Club Member
  • Foren Moderator
  • Beiträge: 2.303
Re:07er kennzeichen
« Antwort #2 am: So.19.Okt 2003/ 09:04:28 »
Moin gents,

bei meiner letzten Nachfrage bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle in Berlin wurde mir auch mitgeteilt, dass ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs und der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Oldtimer-Club erforderlich sei.

Diese unterschiedliche Praxis bei der Ausgabe eines roten Oldie-Kennzeichens deckt sich mit den Berichten aus der Oldtimer-Markt, wonach es keine einheitliche Regelung gibt.

Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, zunächst schriftlich bei der zuständigen Behörde über die Anforderungen nachzufragen und auf der Erteilung einer schriftlich Auskunft zu bestehen.  

Schöne Grüße
Dietrich

Offline andn71

  • Newbie
  • Beiträge: 16
  • Ich liebe dieses Forum!
Re:07er kennzeichen
« Antwort #3 am: So.19.Okt 2003/ 11:12:42 »
moin,
also vielen dank für eure antworten,ich komme aus thüringen und habe gemerkt das man sich hier besonders schwer tut,mit dem zulassen mit sonderkennzeichen aller art! es ist vielleicht der unwissenheit oder trägheit dieser behörden zu verdanken das man da nur steine in den weg gelegt bekommt !
naja ich bleibe drann...alles wird gut!!
m.f.g. andre,fleischhauer

Offline Dietrich

  • Sr. Member
  • *
  • Club Member
  • Foren Moderator
  • Beiträge: 2.303
Re:07er kennzeichen
« Antwort #4 am: Di.21.Okt 2003/ 08:36:51 »
Moin André,

ich denke die Schwerfälligkweit der Behörden hat nix mit Thüringen zu tun. Diese Schwerfälligkeit ist im gesamten Bundesgebiet anzutreffen. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel.
Im übrigen fallen Bearbeitungsgebühren für die Erteilung eines derartigen Kennzeichens an. Und diese Bearbeitungsgebühren variieren auch von Landkreis zu Landkreis.

Schöne Grüße
Dietrich
« Letzte Änderung: Di.21.Okt 2003/ 10:54:37 von Kai Hoffmann »