Hallo Marcin,
folgender Weg liegt vor Dir, um Erfolg zu haben:
1. Du brauchst ein Schadengutachten von einem Sachverständigen, daß die Schäden nicht von dem Unfall stammen und vorher nicht vorhanden waren. In dem Gutachten steht auch, wie hoch der Schaden am Auto ist (Restwert, Totalschaden usw.). Es gibt viele unabhängige Sachverständige/Gutachter für Autos, die von den Gerichten anerkannt werden, aber am besten gehst Du zur Dekra (
www.dekra.de) oder zum TÜV. Das sind die größten Organisationen, und wenn die feststellen, daß der Schaden nicht von dem Unfall stammt und vorher nicht da war, ist Deine Lage sehr viel besser, als wenn Du zu einem normalen Sachverständigen gehst. Das Gutachten mußt Du erst einmal selbst bezahlen.
2. Du gehst zu einem deutschen Rechtsanwalt, der auf "Verkehrsrecht" spezialisiert ist. Dieser reicht bei einem deutschen Amtsgericht (Schaden bis 5000 Euro) oder Landgericht (Schaden mehr als 5000 Euro) Klage auf Schadensersatz gegen den Abschleppunternehmer ein. Meint Dein Anwalt, daß die Polizei etwas falsch gemacht hat, verklagt er das Bundesland (Bayern, Thüringen...) auf Schadensersatz.
Es ist ein "Zivilprozeß" (im Gegensatz zum "Strafprozeß"). Basis Deiner Forderungen ist das "Bürgerliche Gesetzbuch" (BGB), und darin die Paragraphen über Schadensersatz (§§ 249, 280, 823, 839 usw.)
Schadensersatz bedeutet, "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen ... Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger ... den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen." (§ 249 BGB)
Landgerichte gibt es in den größeren Städten, siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landgerichte_in_DeutschlandBei welchem Gericht in Deutschland Dein Anwalt bzw. Du Klage einreichst, ist völlig egal. Du kannst frei wählen. Bei einem Landgericht mußt Du einen Anwalt haben, bei einem Amtsgericht nicht.
Um Klage einzureichen (also dem Gericht zu sagen: "Ich will von ... Geld"), wollen vorher Dein Anwalt und das Gericht eine Vorauszahlung ("Vorschuß" bzw. "Gerichtskosten") haben. Die Höhe der Vorauszahlung hängt von der Höhe Deiner Forderung ("Streitwert") ab. Die sind im Gesetz geregelt und überall in Deutschland gleich. Die ungefähren Kosten kannst Du hier berechnen:
http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/berechnungen/rechner.htmBeispiele zur Orientierung:
Streitwert 10000 = Gerichtskosten 688 + Anwalt 1400
Streitwert 20000 = Gerichtskosten 864 + Anwalt 1900
Fällt das Gericht kein Urteil, sondern einen "Vergleich" (einen Kompromiß, mit dem alle einverstanden sind), sind die Kosten etwas niedriger. Ebenso sind die Kosten niedriger, wenn Ihr Euch ohne Gericht ("außergerichtlich") einigt.
Wenn Du gewinnst, bekommst Du die Kosten für das Gutachten, Deinen Anwalt, das Gericht und den Schaden von dem "Beklagten" zurück. Die Höhe des Schadens am Auto ergibt sich aus dem Gutachten. (Eventuell bekommst Du noch Kosten für einen Mietwagen.)
Wenn Du verlierst, zahlst Du die Kosten für das Gutachten, das Gericht, Deinen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite.
Nach einem Urteil des Landgerichts kann jeder, also "Kläger" und "Beklagter", eine "Revision" einlegen. Beim Amtsgerichts ist es "Berufung". Das heißt, daß der ganze Prozeß vor einem höheren Gericht (Oberlandesgericht für Landgericht/Landgericht für Amtsgericht) nochmal durchgeführt wird. Die Kosten für Anwälte und das Gericht fallen also ein zweites Mal an. "Revision" geht nur, wenn das Landgericht das zuläßt und eine "Partei" (Kläger oder Beklagter) das will. Die zu erstattenden Kosten für Gericht und Anwälte, wenn man verliert, werden dadurch höher. Die Gefahr, den Prozeß zu verlieren, nennt man "Prozeßrisiko".
Natürlich kannst Du auch erst zum Anwalt gehen, mit ihm eine Strategie besprechen und dann das Gutachten machen lassen.
Kurz: Um einen Schaden ersetzt zu bekommen, mußt Du einige Euros vorauszahlen, und das Ganze dauert mehrere Monate.
Viel Erfolg
Markus