Autor Thema: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck  (Gelesen 9074 mal)

Offline marcin

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Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« am: Mi.24.Mai 2006/ 23:39:43 »
Hallo an Alle

Letzte Woche habe ich einen Unfall gehabt , es war im Wald-meine Katze ist von der Fahrbahn abgerutscht und hat sich an einem Baum so bissl Frontschaden zugezogen. Da ich kein ADAC-Mitglied bin , habe ich mich auf den Weg gemacht ......
Bin mit Taxi schnell Heim gefahren und da warteten schon die Grünen auf mich (kleines Ort , Katze mit polnischen Kennzeichen, Halter bekannt). Die haben gefragt -habe beantwortet ,dass ich mein Auto auf eigene Faust bergen will und so weiter.
Ich musste aber mitkommen um ein Protokoll zu unterschreiben-das hatte gedauert und ich habe erfahren dass der Wagen schon geholt worden sei und ich muss die Rechnung bezahlen -halb so schlimm!Als ich mein Auto wieder gesehen habe , ich dachte, ich träume schlecht -DIE A..LÖCHER haben das Auto am Dach hoch gehoben und dabei das TOTALSCHADEN verursacht!!!!!!!!!!!!!!!
Da ich in Deutschland keinen Anwalt habe , hab keine Ahnung an wen soll ich mich wenden ,die Polizei sagt ich soll eine Regression schreiben , die A...löcher sagen "es ginge nicht anders ,man müsse das Auto so bergen ,und wenn ich Fragen hab soll ich die der Polizei mitteilen , denn laut Protokoll die Schäden sind vorhanden gewesen.
Es ist sehr leicht nachzuweisen dass die Schäden nicht vom Unfall stammen können
aber ich weiss gar nicht wie soll ich damit anfangen..

BITTE UM RAT
Gruss Marcin

Offline Markus

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #1 am: Do.25.Mai 2006/ 06:43:41 »
Hallo Marcin,

folgender Weg liegt vor Dir, um Erfolg zu haben:

1. Du brauchst ein Schadengutachten von einem Sachverständigen, daß die Schäden nicht von dem Unfall stammen und vorher nicht vorhanden waren. In dem Gutachten steht auch, wie hoch der Schaden am Auto ist (Restwert, Totalschaden usw.). Es gibt viele unabhängige Sachverständige/Gutachter für Autos, die von den Gerichten anerkannt werden, aber am besten gehst Du zur Dekra (www.dekra.de) oder zum TÜV. Das sind die größten Organisationen, und wenn die feststellen, daß der Schaden nicht von dem Unfall stammt und vorher nicht da war, ist Deine Lage sehr viel besser, als wenn Du zu einem normalen Sachverständigen gehst. Das Gutachten mußt Du erst einmal selbst bezahlen.

2. Du gehst zu einem deutschen Rechtsanwalt, der auf "Verkehrsrecht" spezialisiert ist. Dieser reicht bei einem deutschen Amtsgericht (Schaden bis 5000 Euro) oder Landgericht (Schaden mehr als 5000 Euro) Klage auf Schadensersatz gegen den Abschleppunternehmer ein. Meint Dein Anwalt, daß die Polizei etwas falsch gemacht hat, verklagt er das Bundesland (Bayern, Thüringen...) auf Schadensersatz.

Es ist ein "Zivilprozeß" (im Gegensatz zum "Strafprozeß"). Basis Deiner Forderungen ist das "Bürgerliche Gesetzbuch" (BGB), und darin die Paragraphen über Schadensersatz (§§ 249, 280, 823, 839 usw.)

Schadensersatz bedeutet, "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen ... Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger ... den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen." (§ 249 BGB)

Landgerichte gibt es in den größeren Städten, siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landgerichte_in_Deutschland

Bei welchem Gericht in Deutschland Dein Anwalt bzw. Du Klage einreichst, ist völlig egal. Du kannst frei wählen. Bei einem Landgericht mußt Du einen Anwalt haben, bei einem Amtsgericht nicht.

Um Klage einzureichen (also dem Gericht zu sagen: "Ich will von ... Geld"), wollen vorher Dein Anwalt und das Gericht eine Vorauszahlung ("Vorschuß" bzw. "Gerichtskosten") haben. Die Höhe der Vorauszahlung hängt von der Höhe Deiner Forderung ("Streitwert") ab. Die sind im Gesetz geregelt und überall in Deutschland gleich. Die ungefähren Kosten kannst Du hier berechnen:

http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/berechnungen/rechner.htm

Beispiele zur Orientierung:
Streitwert 10000 = Gerichtskosten 688 + Anwalt 1400
Streitwert 20000 = Gerichtskosten 864 + Anwalt 1900

Fällt das Gericht kein Urteil, sondern einen "Vergleich" (einen Kompromiß, mit dem alle einverstanden sind), sind die Kosten etwas niedriger. Ebenso sind die Kosten niedriger, wenn Ihr Euch ohne Gericht ("außergerichtlich") einigt.

Wenn Du gewinnst, bekommst Du die Kosten für das Gutachten, Deinen Anwalt, das Gericht und den Schaden von dem "Beklagten" zurück. Die Höhe des Schadens am Auto ergibt sich aus dem Gutachten. (Eventuell bekommst Du noch Kosten für einen Mietwagen.)

Wenn Du verlierst, zahlst Du die Kosten für das Gutachten, das Gericht, Deinen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite.

Nach einem Urteil des Landgerichts kann jeder, also "Kläger" und "Beklagter", eine "Revision" einlegen. Beim Amtsgerichts ist es "Berufung". Das heißt, daß der ganze Prozeß vor einem höheren Gericht (Oberlandesgericht für Landgericht/Landgericht für Amtsgericht) nochmal durchgeführt wird. Die Kosten für Anwälte und das Gericht fallen also ein zweites Mal an. "Revision" geht nur, wenn das Landgericht das zuläßt und eine "Partei" (Kläger oder Beklagter) das will. Die zu erstattenden Kosten für Gericht und Anwälte, wenn man verliert, werden dadurch höher.  Die Gefahr, den Prozeß zu verlieren, nennt man "Prozeßrisiko".

Natürlich kannst Du auch erst zum Anwalt gehen, mit ihm eine Strategie besprechen und dann das Gutachten machen lassen.

Kurz: Um einen Schaden ersetzt zu bekommen, mußt Du einige Euros vorauszahlen, und das Ganze dauert mehrere Monate.

Viel Erfolg
Markus
« Letzte Änderung: Fr.05.Jan 2007/ 16:28:20 von Markus »

Offline Zöllibat

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #2 am: Fr.26.Mai 2006/ 21:31:40 »
Mein herzliches Beileid,

folgendes schreit doch schon mal zum Himmel:
Der Abschlepper sagt, es war nicht anders zu bergen ohne den Schaden zu verursachen, bestreitet den Schaden also gar nicht.

Die  Polizei behauptet: Der Schaden war schon vorher, es wurde durch das Bergen kein Schaden angerichtet????   :tongue! :tongue! :tongue! :tongue!

Mach doch mal ein Bild von dem Schaden und stelle es ein.
Dann versuche mal das Abschleppauto ausfindig zu machen, vielleicht war das ja ein Kran, mit dem man nur Schrottautos holt und der keine Winde hatte.
Und dann gib mir mal das Aktenzeichen von dem Fall  ( als private Nachricht)
Grüße
Wolfgang

XK140DHC/ XJ6 S3 3,0D/  DD6/ XJ12 S3

Wenn Du denkst, jetzt rost`nichts mehr,
kommt irgendwo ein Bläschen her..........

Offline Markus

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #3 am: Mo.19.Jun 2006/ 14:23:38 »
Hallo zusammen, was ist daraus geworden? Gruß Markus

Offline Doppelsex

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Expertise gedankt? "Abschleppdienst bricht Katzen das Genick"
« Antwort #4 am: Di.20.Jun 2006/ 01:16:04 »
Hallo Marcin,
folgender Weg liegt vor Dir, um Erfolg zu haben:
1. Du brauchst ein Schadengutachten von einem Sachverständigen, daß die Schäden nicht von dem Unfall stammen und vorher nicht vorhanden waren. In dem Gutachten steht auch, wie hoch der Schaden am Auto ist (Restwert, Totalschaden usw.). Es gibt viele unabhängige Sachverständige/Gutachter für Autos, die von den Gerichten anerkannt werden, aber am besten gehst Du zur Dekra (www.dekra.de) oder zum TÜV. Das ist die größten Organisationen, und wenn die feststellen, daß der Schaden nicht von dem Unfall stammt und vorher nicht da war, ist Deine Lage sehr viel besser, als wenn Du zu einem normalen Sachverständigen gehst. Das Gutachten mußt Du erst einmal selbst bezahlen.
2. Du gehst zu einem deutschen Rechtsanwalt, der auf "Verkehrsrecht" spezialisiert ist. Dieser reicht bei einem deutschen Amtsgericht (Schaden bis 5000 Euro) oder Landgericht (Schaden mehr als 5000 Euro) Klage auf Schadensersatz gegen den Abschleppunternehmer ein. Meint Dein Anwalt, daß die Polizei etwas falsch gemacht hat, verklagt er das Bundesland (Bayern, Thüringen...) auf Schadensersatz.
Es ist ein "Zivilprozeß" (im Gegensatz zum "Strafprozeß"). Basis Deiner Forderungen ist das "Bürgerliche Gesetzbuch" (BGB), und darin die Paragraphen über Schadensersatz (§§ 249, 280, 823, 839 usw.)
Schadensersatz bedeutet, "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen ... Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger ... den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen." (§ 249 BGB)
Landgerichte gibt es in den größeren Städten, siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landgerichte_in_Deutschland
Bei welchem Gericht in Deutschland Dein Anwalt bzw. Du Klage einreichst, ist völlig egal. Du kannst frei wählen. Bei einem Landgericht mußt Du einen Anwalt haben, bei einem Amtsgericht nicht.
Um Klage einzureichen (also dem Gericht zu sagen: "Ich will von ... Geld"), wollen vorher Dein Anwalt und das Gericht eine Vorauszahlung ("Vorschuß" bzw. "Gerichtskosten") haben. Die Höhe der Vorauszahlung hängt von der Höhe Deiner Forderung ("Streitwert") ab. Die sind im Gesetz geregelt und überall in Deutschland gleich. Die ungefähren Kosten kannst Du hier berechnen:
http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/berechnungen/rechner.htm
Beispiele zur Orientierung:
Streitwert 10000 = Gerichtskosten 688 + Anwalt 1400
Streitwert 20000 = Gerichtskosten 864 + Anwalt 1900
Fällt das Gericht kein Urteil, sondern einen "Vergleich" (einen Kompromiß, mit dem alle einverstanden sind), sind die Kosten etwas niedriger. Ebenso sind die Kosten niedriger, wenn Ihr Euch ohne Gericht ("außergerichtlich") einigt.
Wenn Du gewinnst, bekommst Du die Kosten für das Gutachten, Deinen Anwalt, das Gericht und den Schaden von dem "Beklagten" zurück. Die Höhe des Schadens am Auto ergibt sich aus dem Gutachten. (Eventuell bekommst Du noch Kosten für einen Mietwagen.)
Wenn Du verlierst, zahlst Du die Kosten für das Gutachten, das Gericht, Deinen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite.
Nach einem Urteil des Landgerichts kann jeder, also "Kläger" und "Beklagter", eine "Revision" einlegen. Beim Amtsgerichts ist es "Berufung". Das heißt, daß der ganze Prozeß vor einem höheren Gericht (Oberlandesgericht für Landgericht/Landgericht für Amtsgericht) nochmal durchgeführt wird. Die Kosten für Anwälte und das Gericht fallen also ein zweites Mal an. "Revision" geht nur, wenn das Landgericht das zuläßt und eine "Partei" (Kläger oder Beklagter) das will. Die zu erstattenden Kosten für Gericht und Anwälte, wenn man verliert, werden dadurch höher.  Die Gefahr, den Prozeß zu verlieren, nennt man "Prozeßrisiko".
Natürlich kannst Du auch erst zum Anwalt gehen, mit ihm eine Strategie besprechen und dann das Gutachten machen lassen.
Kurz: Um einen Schaden ersetzt zu bekommen, mußt Du einige Euros vorauszahlen, und das Ganze dauert mehrere Monate.
Viel Erfolg
Markus
Hi Markus,
wieder eine super Markus-typische Expertise!
Hoffe, dass sie Dir gedankt wurde!
Ro
Batterie-getriebene Autos sind nicht sexy!

Offline Markus

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #5 am: Di.20.Jun 2006/ 12:48:08 »
Hallo Ro,

"Durch Geschenke erwirbt man keine Rechte," sagte Nietzsche. Ich erwarte keine Dank, denn jeder Beitrag ist freiwillig. Der arme Kerl ist schon genug gestraft, mich hätte nur interessiert, was daraus geworden ist.

Gruß
Markus
« Letzte Änderung: Di.20.Jun 2006/ 12:57:08 von Markus »

Offline Peter Pleyer

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #6 am: Di.20.Jun 2006/ 14:27:05 »
Der arme Kerl ist schon genug gestraft, mich hätte nur interessiert, was daraus geworden ist.
Hi Markus,
...ich glaube das haette uns alle interessiert.  :o Ich meine, die Geschichte las sich ja recht abenteuerlich.... ???..deswegen waere zumindest ein Foto von dem Fahrzeug angebracht....da muesste man doch sehen koennen wie's gelaufen ist. Der gute Mann hat sich ja nun hilfesuchend hierher gewandt und entsprechende Ratschlaege auch erhalten so wie ich das sehe... ??? Also bleibt ja nur zu hoffen das wir was zu SEHEN kriegen....sicher ist das Leben manchmal dumm gelaufen.... :D :D...aber DIE Story haette ich schon gern ein wenig untermauert.  ;)
Gruss
Peter :xxx
Ich fahre inzwischen aus Bequemlichkeit...nur noch Range Rover Supercharged!

Offline marcin

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #7 am: Mi.26.Jul 2006/ 18:23:03 »
Liebe Forum Freunde hier paar Fotos von der verunglückten Katze, die Geschichte dazu kommt bald
Grüsse Marcin

Offline maribo

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  • God save the Cat?
Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #8 am: Mi.26.Jul 2006/ 19:24:25 »
Hallo Marcin. ;)

Mein Beileid! :'( :'(
Da bleibt einem der Mund offen und der Kopf wackelt
wie beim Dackel auf der Hutablage... :motz!
Hoffentlich bekommst Du Recht und den Schaden bezahlt. :whistling
Möchte gar nicht darüber nachdenken wenn das jemand mit meiner Katze gemacht hätte. :tongue! :( :-[ :'( >:(
Drück Dir die Daumen das es gut ausgeht.
Gruß Maribo 8) :xxx
Jaguar die 2.Schönste Art meine Ersparnisse  zu vernichten..

Offline Gerd Münch

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Re: Abschleppdienst bricht Katzen das Genieck
« Antwort #9 am: Mi.03.Jan 2007/ 11:32:24 »
@marcin
@alle

...... wie ging den diese Geschichte weiter?
 weiß jemand etwas?

gruß
me. Gerd