Autor Thema: Große Koalition einigt sich auf Kfz Steuer Reform-CO2 basierte Steuer ab 01.07.  (Gelesen 10989 mal)

Offline Kai Hoffmann

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Am Ende ging alles sehr schnell: Nach monatelangen Verzögerungen konnte sich die große Koalition Im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets nun endlich auf genaue Details zur Ausgestaltung der neuen Kfz Steuer einigen. Die neue Auto CO2 Steuer wird ab dem 01. Juli 2009 wirksam und gilt zunächst für alle Neuwagen, die seit dem 05. November 2008 zugelassen wurden.

Aus der bisherigen Hubraum-basierten Besteuerung von Autos wird nun eine Steuer, die sich am Schadstoffausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO2) bemisst. Als Faustregel gilt: Wer viel Abgase erzeugt, muss auch viel zahlen.

Sockelbetrag der reformierten Kfz Steuer

Dennoch können sich Fahrer eines besonders sparsamen und somit umweltfreundlichen Auto nicht über Steuerfreiheit freuen, da für jedes Auto unabhängig von den Emissionswerten ein Sockelbetrag fällig wird. Diese Mindestbesteuerung fällt für Diesel-betriebene Fahrzeuge höher aus als für Benziner. Hierdurch soll ein Ausgleich gegenüber der geringeren Besteuerung von Diesel-Kraftstoffen gegenüber Benzin erzielt werden.

Besteuerung nach CO2-Ausstoß

Für Neufahrzeuge ist für die Bemessung der Besteuerung die Menge des CO2-Ausstoßes relevant. PKWs mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer sind 2010 und 2011 (abgesehen vom Sockelbetrag) steuerfrei. Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren stufenweise abgesenkt und im Jahr 2014 schließlich bei 95 Gramm CO2 / km liegen. Fahrzeuge, deren Emissionswerte oberhalb dieses CO2 Grenzwerts liegen, können für die Halter mitunter sehr teuer werden. Für jedes zusätzliche Gramm CO2 pro Kilometer sind jährlich 2 Euro fällig.

Übergangsregelung für Altfahrzeuge

Die reformierte Kfz Steuer gilt zunächst ausschließlich für Neufahrzeuge, deren Zulassung auf den 05.11.2008 oder später datiert ist. Alle anderen Pkw werden bis 2013 weiter nach der alten Kfz Steuer besteuert. Genaue Übergangsregelungen sind bislang nicht festgelegt.

Das heißt: keine Änderungen derzeit für die Beteuerung alter Fahrzeuge!