Autor Thema: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer  (Gelesen 18490 mal)

Offline V-Mann

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Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« am: Sa.05.Nov 2011/ 12:42:52 »
Moin @all,

soeben erreichte mich der regelmäßige Infobrief meines Steuerberaters mit folgender Passage:

Zitat
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat den Betriebsausgabenabzug der Abschreibungen für einen Jaguar E-Type (Bj.1973) abgelehnt.
Nach Auffassung des Gerichts fallen die Aufwendungen für den Oldtimer unter das Abzugsverbot des §4 Abs.5 Nr.4 EStG, weil sie bereits ihrer Art nach - ähnlich wie bei Segelyachten - als unangemessener Repräsentationsaufwand anzusehen seien.
Im Streitfall diente das mit einem sog. Oldtimerkennzeichen versehene Fahrzeug der Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit, d.h. zu Werbezwecken; dabei betrug die betriebliche Fahrstrecke in zwei Jahren weniger als 600km.
Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof das Urteil bestätigen wird.

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.Februar 2011
6 K 2473/09 (EFG 2011 S.1508);
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Aktenzeichen des BFH: I B 42/11


 :tongue!
Den Unterschied zwischen betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Bemessung wird es ja immer geben.
Aber dieses stellt eine Beeinflussung und Steuerung strategischer Unternehmenssteuerung dar.   
Wo kommen wir denn da hin??

Gruß
Florian
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Offline Tom

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #1 am: Sa.05.Nov 2011/ 22:40:42 »
Hallo, Florian,

Den Unterschied zwischen betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Bemessung wird es ja immer geben.
Aber dieses stellt eine Beeinflussung und Steuerung strategischer Unternehmenssteuerung dar.   
Wo kommen wir denn da hin??
Wo wir da hinkommen, weiss ich auch nicht  :gruebel

Aber ich kann das Urteil zumindest verstehen.
Abschreibung=Absetzung für Abnutzung.
Wenn jemand einen 73´er Jaguar in 2 Jahren gerade mal 600 km fährt, will sich mir nicht so recht erschließen, wo die Abnutzung sein soll.

Das FG hat (da ist Deine Überschrift nur halbrichtig) ja nicht gesagt, dass die Fahrzeugkosten generell nicht berücksichtigt werden dürfen, sondern es hat nur die Abschreibung nicht als Betriebsausgaben akzeptiert.

Das Urteil dürfte eine Auswirkung dessen sein, dass immer mehr Selbständige festgestellt haben, dass sich Oldtimer im Betriebsvermögen steuerlich gut machen. Man kauft teuer, schreibt den Kaufpreis in ein paar Jahren voll ab und verkauft dann zu einem deutlich niedrigeren Preis wieder - zumindest auf dem Papier. Und dieses Modell ergibt über die Jahre eine nette Steuerersparnis.
Darauf, dass dem irgendwann ein Finanzrichter einen Riegel vorschiebt, warte ich eigentlich schon lange.
Und es würde mich wundern, wenn der BFH (in diesem Fall) anders entscheidet.

Mag für den ehrlichen Unternehmer eine recht unliebsame Entscheidung sein, aber eigentlich hofft doch fast jeder darauf, dass der Wert seines geliebten Oldtimers über die Jahre steigt. Will er diesen Wertzuwachs dann freiwillig mit dem Finanzamt teilen? Womöglich noch auf Anraten seines Steuerberaters? Wäre fast ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung.
Irgendwie kann ich das nicht so recht glauben, Unternehmer zählen doch eher zu den Leuten, die rechnen können ...

Mir käme der Luxus-Oldie NIE in mein Betriebsvermögen - es sei denn, ich würde einen Handel damit betreiben. Oder wollte mich am o.g. Steuersparmodell versuchen.  ;D
Die Steueroptimierung kann eleganter gelöst werden.

Gruß

Tom

Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #2 am: Mo.07.Nov 2011/ 09:02:14 »
Hallo Tom,

Sollte der Anschaffungspreis nicht Steuerlich über eine Zeit abgeschrieben werden können, wird eine sofortige Abschreibung sicher auch nicht möglich sein.
Das würde doch bedeuten, der Jaguar wäre keine Betriebsausgabe im steuerlichen Sinne?
Damit wäre der Anschaffungspreis eine Privatentnahme und sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten fallen raus??

Das Thema der Oldtimer als Firmenwagen ist sicher in Bezug auf die Privatnutzung interessant. Wobei hier natürlich die spätere Veräußerungseinnahme schwierig zu bewerten ist. (Restwert oder Gewinn)

So lange hier aber keine Privatnutzung vorliegt, sondern nur repräsentiert werden soll, halte ich die Entscheidung für sehr fragwürdig.

Natürlich müsste man den Betriebszweck der Firma betrachten.
Für einen Autohändler, Teilehändler oder Restaurator ist so ein Werbemittel sicher besser geeignet, als für einen Bäcker oder Gebäudereiniger.
Aber hier sind die Grenzen nicht klar definierbar und die unternehmerischen Entscheidungen sollten hier nicht eingeschränkt werden dürfen.

Oder denke ich da jetzt falsch??

Gruß
Florian
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Offline Tom

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #3 am: Mo.07.Nov 2011/ 12:05:32 »
Hallo, Florian,

jetzt bringst Du mich aber ins Schwitzen  :D

ich habe mir das Urteil mal genauer angesehen und muss doch meine erste Aussage, in der ich davon ausging, dass nur die Abschreibung gekippt wurde, revidieren.
Tatsächlich werden nicht nur die Abschreibungen, sondern alle Kosten steuerlich nicht anerkannt. 
Hier das Urteil: http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1267816/PM3_2011_JaguarE-Type.pdf

Damit wäre der Anschaffungspreis eine Privatentnahme und sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten fallen raus??

Wobei hier natürlich die spätere Veräußerungseinnahme schwierig zu bewerten ist. (Restwert oder Gewinn)
2 x Nein. Und hier beginnt das Folge-Problem, und zwar ganz massiv:

Solange der Jaguar zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist er zwangsweise Betriebsvermögen, bis er verkauft oder nach Anderung der Privat-Nutzung auf über 50 % entnommen wird. Nur sind halt die Kosten nicht absetzbar.

Ein späterer Veräußerungserlös steht ja per Kaufvertrag/Rechnung fest. Da bleibt kein Spielraum für eine Bewertung. Und das bedeutet, dass bei einem Verkauf der gesamte Erlös umsatzsteuerpflichtig und der Gewinn (Veräußerungserlös ./. Anschaffungskosten) einkommen- und ggf. gewerbesteuerpflichtig ist. Das kann richtig teuer werden. Wenn der BFH das Urteil bestätigt. Ob er das tut? Daran habe ich, nachdem ich das Urteil gelesen habe, zumindest kleine Zweifel.
Ich würde nach diesem Urteil zur Schadensbegrenzung raten und so ein Fahrzeug sofort umnutzen und aus dem Betriebsvermögen entnehmen.
Dabei muss man sich dann noch über den Zeitwert streiten - oder einigt sich evtl. mit dem FA auf den ursprünglichen Kaufpreis, so dass hier kein Gewinn entstehen würde.

Zitat
So lange hier aber keine Privatnutzung vorliegt, sondern nur repräsentiert werden soll, halte ich die Entscheidung für sehr fragwürdig.
Frag mal den Eigentümer, wem denn der tolle Jaguar gehört. Er wird mit stolzgeschwellter Brust verkünden: Das ist natürlich meiner! Keiner würde sagen: der Jaguar gehört der Firma Max Muster Autoteile und repräsentiert diese.
Vieles im Steuerrecht ist nicht nachvollziehbar, aber durch Gesetz und Rechtsprechung gedeckt. Und dazu gehören diese Aufwendungen für "Luxus-Güter".

Zitat
Aber hier sind die Grenzen nicht klar definierbar und die unternehmerischen Entscheidungen sollten hier nicht eingeschränkt werden dürfen.
Werden sie ja auch nicht, der Unternehmer darf ja weiterhin frei entscheiden. Nur kann er den Fiskus und damit Dich und mich  :whistling dann nicht daran beteiligen.
geregelt ist das in § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG:
(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
 7.     andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind;


Zitat
Oder denke ich da jetzt falsch??
Falsch???  Nein, so denken wahrscheinlich 80 % der Bundesbürger. Aber in der Steuerverwaltung hättest Du wohl keine große Zukunft  ;D


Gruß

Tom


Offline V-Mann

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« Antwort #4 am: Mo.07.Nov 2011/ 13:18:41 »

Danke Tom  :super

Ich meinte: Wenn ich den E-Type nicht abschreiben kann, ist er automatisch kein Betriebsvermögen und somit sind die Unterhaltskosten auch keine Betriebsausgabe?

Mit der >50% Nutzung ist das klar.

Ich meinte die 1% Regelung vom LISTEN-Neupreis, welche einen Oldtimer steuerlich vorteilhafter werden lässt.

Bei einer Entnahme (Zwangsweise oder absichtlich) stellt sich dann doch nur die Bewertungsfrage wegen einer Vermutung der verdeckten Gewinnausschüttung?
Wenn ich den E-Type nach 10 Jahren entnehme, wird der Kaufpreis vielleicht kein guter Anhaltspunkt sein?
Ggf. müsste man ein Gutachten erstellen lassen.
Aber ob das dann noch eine Betriebsausgabe ist??  ???  :tongue!

Ich habe schon viele Autohäuser gesehen, die Oldtimer Ihrer Marke im Schaufenster stehen hatten.
Hier erübrigt sich wohl oft die Frage nach der Abschreibung.
Dennoch stellen diese Güter doch ein Firmenvermögen dar?

Wenn er Gesellschafter oder Einzelunternehmer ist, gehört ihm das Auto doch auch!
Finanzierte- oder geleaste Fahrzeuge "gehören" doch auch dem Halter?

Beteiligen will auch niemand irgendwen.
Es geht ja nur um die steuerliche AfA über die fiktive Nutzungsdauer und somit Gewinnminderung wg. der Investition.

Der Absatz aus dem EStG sagt ja wieder alles und nichts....

Zitat
...
Nach Überzeugung des Gerichts ist es (das Fahrzeug) geeignet, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen.
...
(Urteil vom 28. Februar 2011, Az. 6 K 2473/09)

Also Werbungskosten?  :gruebel  :D

Meine Zukunft sehe ich in der Tat gaaanz weit weg von diesen Dingen  :-X

Gruß
Florian
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vaurien

Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #5 am: Mo.07.Nov 2011/ 17:54:03 »
Hallo Ihr beide und Respekt für die Diskusion.

Wahrscheinlich lag dem Richter eben genau die "geringe" Nutzung und der Unternehmenszweck
als Blaupause zu den bekannten "Segelbooturteilen" vor.

Nachvollziehbar....bei z.B. "RedBull" würde kein Richter den Nutzen und Zweck anzweifeln denn da
bewegen sich ja gleiche Liebhabereien auch in Sinne der Veranlagung d.h. der Werbung dem Zugewinn.

Auch "Segelboote" sind sicherlich als Kostenpositionen zu veranlagen wenn der Betreiber eine
Werft..Bootsmakler...etc. innerhalb der Branche ist....oder dieses zu allg. "outfit" des Unternehmens
beiträgt...Lagerfeld....Boss...Vosschemie....etc..

Aber 600km pro Jahr....keine Werbeauftritte ohne "Begleitung" des Firmeninhabers.....erscheinen auch mir als Liebhaberei . Nur da sehe ich den hausgemachten Fehler dem der Richter folgerichtig
nachkommen muß.

Aber ich bin Laie in Sachen Steuern und Recht was ich bereits habe teuer bezahlen müssen.........


Grüße

Gregor

Offline Tom

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #6 am: Di.08.Nov 2011/ 10:22:31 »
Hallo, Florian,

Ich meinte: Wenn ich den E-Type nicht abschreiben kann, ist er automatisch kein Betriebsvermögen und somit sind die Unterhaltskosten auch keine Betriebsausgabe?
Das ist leider falsch - das Auto ist trotzdem Betriebsvermögen, bis es entnommen oder veräußert wird. Auch wenn Abschreibung und sonstige Kosten steuerlich gar nicht berücksichtigt werden dürfen.

Zitat
Bei einer Entnahme (Zwangsweise oder absichtlich) stellt sich dann doch nur die Bewertungsfrage wegen einer Vermutung der verdeckten Gewinnausschüttung?
Wenn ich den E-Type nach 10 Jahren entnehme, wird der Kaufpreis vielleicht kein guter Anhaltspunkt sein?
Ggf. müsste man ein Gutachten erstellen lassen.
Aber ob das dann noch eine Betriebsausgabe ist??  ???  :tongue!
Bei einer Entnahme wird der dann aktuelle Zeitwert angesetzt. Ich suche dazu immer in den online-Angeboten nach vergleichbaren Fahrzeugen und drucke mir das billigste Angebot aus. Wird i.d.R. vom Finanzamt akzeptiert.
Schwierig ist das natürlich bei einem Luxus-Oldie, der nicht so oft gehandelt wird.  Da wäre dann ein Gutachten nützlich. Wenn das ein anerkannter Gutachter ist, glaubt das FA normalerweise auch abstrus niedrige Werte - alles schon erlebt. Und die Kosten für das Gutachten mindern den Entnahme- oder Veräußerungsgewinn.
In diesen Fällen wird ein Veräußerungsverlust steuerlich nicht anerkannt - der Gewinn hingegen muß versteuert werden.

Zitat
Ich habe schon viele Autohäuser gesehen, die Oldtimer Ihrer Marke im Schaufenster stehen hatten.
Hier erübrigt sich wohl oft die Frage nach der Abschreibung.
Dennoch stellen diese Güter doch ein Firmenvermögen dar?
Wenn die Inhaber steuerlich gut beraten waren, stehen die Fahrzeuge alle im Privat-Eigentum und werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Und sind damit kein Betriebsvermögen. Wenn doch -> dann muß der Erlös bzw. Wert bei Veräußerung/Entnahme der Firma/des Fahrzeugs versteuert werden.

Zitat
Wenn er Gesellschafter oder Einzelunternehmer ist, gehört ihm das Auto doch auch!
Klar gehört es ihm. Was ich damit sagen wollte: die Grenzen sind fließend. Ganz kleinlich betrachtet könnte man sich auf den Standpunkt stellen: schon alleine damit, dass der Unternehmer sagt, "das ist meins" verwischt er die Grenze zwischen Privat und Betrieb. Hat ER das Fahrzeug, um die Firma zu repräsentieren oder um allen zu zeigen, was für ein toller Hecht er ist - , sorry, einfach mal ganz grob überspitzt dargestellt.

Zitat
Der Absatz aus dem EStG sagt ja wieder alles und nichts....
doch: "soweit nach allgemeiner Lebensaufassung unangemessen" besagt:
-  wenn der Unternehmer "nur" T€ 50 Gewinn p.a. macht, ist es sicherlich unangemessen, ein Fahrzeug für T€ 100 für Repräsentationszwecke ins Schaufenster zu stellen
-  guter Einwurf von Gregor, wenn wir Red Bull nehmen, die alte Rennwagen sammeln, ins hauseigene Museum stellt und für Oldtimer-Rennen nutzt, dann stört sich niemand dran, weil das zum Geschäft von Red Bull gehört und eben von Otto Normalo als ganz selbstverständlich und gerade nicht als unangemessen angesehen wird.

Gruß

Tom

Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #7 am: Di.08.Nov 2011/ 11:33:07 »
Oh danke Tom  :xxx  :+++

Also ist der E-Type in diesem Falle im Betriebsvermögen, gegen einen steuerneutralen Abgang liquider Mittel?
Dann auch nicht Gewinnmindernd?

Würde die Sache denn anders aussehen, wenn der E-Type regelmäßig in Gebrauch wäre?
Es gibt doch momentan eine Mode, einen Oldtimer als Firmenwagen zu betreiben.
Vor allem wegen der dann sehr vorteilhaften (1%-)Privatnutzung.

Viele Dinge sind ja logisch nachzuvollziehen, aber so viele Besonderheiten lassen mich manchmal verzweifeln.
Aber bei langem Nach- und Querdenken erschließt sich mir langsam einiges  ;)  ;D

Ich bin an diesem Thema sehr interessiert, da ich mir auch mal einen Oldtimer als Firmenwagen zulegen wollte.
Natürlich nicht zum Ausstellen, sondern zu fahren.
Und auch keinen unpraktischen E-Type  ;D

Ich denke, ein Oldtimer kann ein sehr positives Erscheinungsbild bilden, vor allem da viele unserer Kunden diese Fahrzeuge noch als Neuwagen kennen und man so immer eine schönere Smalltalkgrundlage findet als das Wetter.
 ;)

Gruß
Florian
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Offline X-Man

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #8 am: Di.08.Nov 2011/ 12:19:53 »

Aber bei langem Nach- und Querdenken erschließt sich mir langsam einiges  ;)  ;D


Moin,

mir nicht :tongue!

Ich lese fleißig mit u. verstehe aber nüscht :-\ :-\

Grüße  ;) :D

Ingmar

Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #9 am: Di.08.Nov 2011/ 13:05:43 »
Moin,

mir nicht :tongue!

Moin Ingmar,

es gibt so einige Dinge in dieser Welt, von denen man Froh sein kann, nichts darüber wissen zu müssen.

Darin ist sicherlich das deutsche Steuersystem enthalten.
Außer man verdient damit seine Brötchen  ;)
Denn allen anderen kostet es nur Nerven   :(

Gruß
Florian
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