Autor Thema: Dashcam  (Gelesen 4734 mal)

Offline Dietrich

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Dashcam
« am: Sa.05.Dez 2015/ 21:05:25 »
Moin gents,

hier ein interessanter Fall aus Berlin.

Mir liegt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.11.2015 zum Aktenzeichen 3031 Js 12264.15 der Amtsanwaltschaft Berlin vor, in dem das ständige Filmen im Straßenverkehr mittels dashcam sowie das gezielte Filmen durch die Seitenscheiben oder auch durch Aussteigen an Kreuzungen und und das Verfolgen von Personen in PKW  zu diesem Zwecke NICHT strafbar ist. Es stellt weder eine Nötigung dar, noch einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Gefilmten.

Sofern man dies nicht erdulden möchte und sich durch Flucht mit erhöhter Geschwindigkeit entzieht, wird dies gefilmt und führt ggf. zu einem Bußgeldverfahren aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (wenn der Filmende einen anzeigt oder wenn man geblitzt wird). Versucht man den Filmenden durch wechselndes Anhalten und Anfahren oder durch Schleichfahrt zum Überholen zu bewegen, wird auf Anzeige des Filmenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr gegen den Gefilmten eingeleitet, Vergl.: Az der Amtsanwaltschaft Berlin 3031 Js 12265.15.

Diese Entscheidungen wurden getroffen durch Herrn Oberstaatsanwalt Reusch, Herrn Staatsanwalt Abel und Herrn Oberamtsanwalt Winkelmann in Berlin. Eine Entscheidung eines Berliner Gerichts gibt es hierzu nicht. Die Staats- und Amtsanwälte haben einfach keine strafbare Handlung festgestellt und aus diesem Grunde wegen des Filmens keine Anklage erhoben. Dies gilt aber nur für Berlin. Also Vorsicht, wenn mit der dashcam in einem anderen Bundesland ununterbrochen gefilmt wird oder Personen gar verfolgt und ständig gefilmt werden.

Mir ist im übrigen auch nicht bekannt, ob und wie sich der Berliner Datenschutzbeauftragte zu diesem Thema geäussert hat.

kind regards
Dietrich

p.s. Ich denke, es ist nicht unzulässig Roß und Reiter zu benennen. Transparenz staatlichen Handelns ist eine ganz wichtige Stütze unseres Rechtsstaates.

Offline Kai Hoffmann

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Re: Dashcam
« Antwort #1 am: Mo.07.Dez 2015/ 13:40:04 »
Hallo Dietrich,

in Brandenburg gilt das gleiche!

Die Frage bei filmen durch die Seitenscheibe stellt sich die Frage, wenn es durch den Fahrer passiert, inwiefern sich dieser strafbar macht. Ein Handy während der Fahrt zu benutzen / in der Hand zu halten ist immerhin verboten....

Viele Grüße
Kai