Autor Thema: Vorfahrt  (Gelesen 2231 mal)

Offline Dietrich

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Vorfahrt
« am: Di.14.Okt 2003/ 13:21:20 »
Moin gents,

das Kammergericht Berlin hat sich zum Thema Vorfahrt mit Urteil vom 22.07.2002 zum Aktenzeichen 12 U 9728/00 geäußert. Ursächlich war ein Unfall nebst anschließendem Rechtsstreit zwischen einem Linksabbieger und einem Vorfahrtberechtigten, der geradeaus die ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollte, wie er seit der Neuregelung der Abbiegevorschriften seit 1997 leider immer häufiger geschieht, da die voreinander abbiegenden Fahrer nix mehr sehen und sich peu à peu in den Gegenverkehr tasten... bis es kracht.

Das Gericht stellte fest, dass ein Vorfahrtberechtigter, der die Kreuzung bei grünem Ampellicht überqueren möchte, nicht damit rechnen muss, dass ein entgegenkommender Linksabbieger ihm die Vorfahrt nehmen wird; selbst dann nicht, wenn links von dem Vorfahrtberechtigten weitere Autos stehen und den Blick zur Kreuzungsmitte verstellen. (Man muss also nicht bei "grün" anhalten und überprüfen, ob die Kreuzung frei ist, bevor man sie überquert. Immerhin !!)

Ausserdem stellt das Gericht fest, dass der Linksabbieger, der den Unfall verursacht hat, einen Umstand, der eine Mithaftung des Geschädigten deutlich macht, zu beweisen hat (Zeugen/Photos/Film o.ä.). Mit anderen Worten: Wenn der Geschädigte, der die Kreuzung bei "grün" überqueren wollte, tatsächlich ausreichend Zeit und Fahrstrecke zur Verfügung hatte, den Zusammenstoß durch Bremsen oder Ausweichen zu vermeiden, muss der Unfallverursacher dies also nachweisen.

Diese Art der Rechtsprechung orientiert sich mal am gesunden Menschenverstand, wird den meisten Motorradfahrern aber wenig helfen +

Die Entscheidung wurde veröffentlicht in der Zeitschrift für Versicherungsrecht 2003, Heft 21, Seite 921.

Schöne Grüße
Hals- und Beinbruch
Dietrich



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