Hallo Kai es ist ein ND360W, wie es u.a. ganz oft im Audi 80 Cabrio verbaut wurde.
Dass der TÜV das vermutlich nicht bemerkt ist mir auch klar.
Die Frage ist: was passiert mit der Versicherungsleistung, wenn ich durch Unfall jemanden zum Invaliden mache und der Sachverständige ein Lenkrad entdeckt, dass - mangels ABE - zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Geringe Eintritswahrscheinlichkeit, hohes finanzielles Risiko - ist wie ein Lottogewinn nur umgekehrt
Juristen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht bitte melden !
Liebe Grüße,
Günter 2
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