Hallo,
Kai hat völlig recht, wenn er darauf hinweist, daß nicht jede Bastelei am Auto, schwarz auf weiß betrachtet, legal ist und dies durchaus im ungünstigen Fall zu Problemen führen kann...
Zumindest gab es den Weg der Ausnahmegenehmigung: " Abweichung v.d. STVZO: §50 Abs.8: Ausrichtung des Abblendlichtbündels nicht nachgewiesen" Diese Art der Legalisierung war bei Fahrzeugen mit Klappscheinwerfern und Re-importen üblich.
Ansonsten gab es zu dem Thema schon einige Beiträge, wonach es auch möglich ist, die Niveauregulierung dauerhaft und zuverlässig in Funktion zu bringen.
Gruß,
Harald