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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: V-Mann am Sa.05.Nov 2011/ 12:42:52

Titel: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Sa.05.Nov 2011/ 12:42:52
Moin @all,

soeben erreichte mich der regelmäßige Infobrief meines Steuerberaters mit folgender Passage:

Zitat
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat den Betriebsausgabenabzug der Abschreibungen für einen Jaguar E-Type (Bj.1973) abgelehnt.
Nach Auffassung des Gerichts fallen die Aufwendungen für den Oldtimer unter das Abzugsverbot des §4 Abs.5 Nr.4 EStG, weil sie bereits ihrer Art nach - ähnlich wie bei Segelyachten - als unangemessener Repräsentationsaufwand anzusehen seien.
Im Streitfall diente das mit einem sog. Oldtimerkennzeichen versehene Fahrzeug der Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit, d.h. zu Werbezwecken; dabei betrug die betriebliche Fahrstrecke in zwei Jahren weniger als 600km.
Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof das Urteil bestätigen wird.

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.Februar 2011
6 K 2473/09 (EFG 2011 S.1508);
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Aktenzeichen des BFH: I B 42/11


 :tongue!
Den Unterschied zwischen betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Bemessung wird es ja immer geben.
Aber dieses stellt eine Beeinflussung und Steuerung strategischer Unternehmenssteuerung dar.   
Wo kommen wir denn da hin??

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Tom am Sa.05.Nov 2011/ 22:40:42
Hallo, Florian,

Den Unterschied zwischen betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Bemessung wird es ja immer geben.
Aber dieses stellt eine Beeinflussung und Steuerung strategischer Unternehmenssteuerung dar.   
Wo kommen wir denn da hin??
Wo wir da hinkommen, weiss ich auch nicht  :gruebel

Aber ich kann das Urteil zumindest verstehen.
Abschreibung=Absetzung für Abnutzung.
Wenn jemand einen 73´er Jaguar in 2 Jahren gerade mal 600 km fährt, will sich mir nicht so recht erschließen, wo die Abnutzung sein soll.

Das FG hat (da ist Deine Überschrift nur halbrichtig) ja nicht gesagt, dass die Fahrzeugkosten generell nicht berücksichtigt werden dürfen, sondern es hat nur die Abschreibung nicht als Betriebsausgaben akzeptiert.

Das Urteil dürfte eine Auswirkung dessen sein, dass immer mehr Selbständige festgestellt haben, dass sich Oldtimer im Betriebsvermögen steuerlich gut machen. Man kauft teuer, schreibt den Kaufpreis in ein paar Jahren voll ab und verkauft dann zu einem deutlich niedrigeren Preis wieder - zumindest auf dem Papier. Und dieses Modell ergibt über die Jahre eine nette Steuerersparnis.
Darauf, dass dem irgendwann ein Finanzrichter einen Riegel vorschiebt, warte ich eigentlich schon lange.
Und es würde mich wundern, wenn der BFH (in diesem Fall) anders entscheidet.

Mag für den ehrlichen Unternehmer eine recht unliebsame Entscheidung sein, aber eigentlich hofft doch fast jeder darauf, dass der Wert seines geliebten Oldtimers über die Jahre steigt. Will er diesen Wertzuwachs dann freiwillig mit dem Finanzamt teilen? Womöglich noch auf Anraten seines Steuerberaters? Wäre fast ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung.
Irgendwie kann ich das nicht so recht glauben, Unternehmer zählen doch eher zu den Leuten, die rechnen können ...

Mir käme der Luxus-Oldie NIE in mein Betriebsvermögen - es sei denn, ich würde einen Handel damit betreiben. Oder wollte mich am o.g. Steuersparmodell versuchen.  ;D
Die Steueroptimierung kann eleganter gelöst werden.

Gruß

Tom
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Mo.07.Nov 2011/ 09:02:14
Hallo Tom,

Sollte der Anschaffungspreis nicht Steuerlich über eine Zeit abgeschrieben werden können, wird eine sofortige Abschreibung sicher auch nicht möglich sein.
Das würde doch bedeuten, der Jaguar wäre keine Betriebsausgabe im steuerlichen Sinne?
Damit wäre der Anschaffungspreis eine Privatentnahme und sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten fallen raus??

Das Thema der Oldtimer als Firmenwagen ist sicher in Bezug auf die Privatnutzung interessant. Wobei hier natürlich die spätere Veräußerungseinnahme schwierig zu bewerten ist. (Restwert oder Gewinn)

So lange hier aber keine Privatnutzung vorliegt, sondern nur repräsentiert werden soll, halte ich die Entscheidung für sehr fragwürdig.

Natürlich müsste man den Betriebszweck der Firma betrachten.
Für einen Autohändler, Teilehändler oder Restaurator ist so ein Werbemittel sicher besser geeignet, als für einen Bäcker oder Gebäudereiniger.
Aber hier sind die Grenzen nicht klar definierbar und die unternehmerischen Entscheidungen sollten hier nicht eingeschränkt werden dürfen.

Oder denke ich da jetzt falsch??

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Tom am Mo.07.Nov 2011/ 12:05:32
Hallo, Florian,

jetzt bringst Du mich aber ins Schwitzen  :D

ich habe mir das Urteil mal genauer angesehen und muss doch meine erste Aussage, in der ich davon ausging, dass nur die Abschreibung gekippt wurde, revidieren.
Tatsächlich werden nicht nur die Abschreibungen, sondern alle Kosten steuerlich nicht anerkannt. 
Hier das Urteil: http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1267816/PM3_2011_JaguarE-Type.pdf

Damit wäre der Anschaffungspreis eine Privatentnahme und sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten fallen raus??

Wobei hier natürlich die spätere Veräußerungseinnahme schwierig zu bewerten ist. (Restwert oder Gewinn)
2 x Nein. Und hier beginnt das Folge-Problem, und zwar ganz massiv:

Solange der Jaguar zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist er zwangsweise Betriebsvermögen, bis er verkauft oder nach Anderung der Privat-Nutzung auf über 50 % entnommen wird. Nur sind halt die Kosten nicht absetzbar.

Ein späterer Veräußerungserlös steht ja per Kaufvertrag/Rechnung fest. Da bleibt kein Spielraum für eine Bewertung. Und das bedeutet, dass bei einem Verkauf der gesamte Erlös umsatzsteuerpflichtig und der Gewinn (Veräußerungserlös ./. Anschaffungskosten) einkommen- und ggf. gewerbesteuerpflichtig ist. Das kann richtig teuer werden. Wenn der BFH das Urteil bestätigt. Ob er das tut? Daran habe ich, nachdem ich das Urteil gelesen habe, zumindest kleine Zweifel.
Ich würde nach diesem Urteil zur Schadensbegrenzung raten und so ein Fahrzeug sofort umnutzen und aus dem Betriebsvermögen entnehmen.
Dabei muss man sich dann noch über den Zeitwert streiten - oder einigt sich evtl. mit dem FA auf den ursprünglichen Kaufpreis, so dass hier kein Gewinn entstehen würde.

Zitat
So lange hier aber keine Privatnutzung vorliegt, sondern nur repräsentiert werden soll, halte ich die Entscheidung für sehr fragwürdig.
Frag mal den Eigentümer, wem denn der tolle Jaguar gehört. Er wird mit stolzgeschwellter Brust verkünden: Das ist natürlich meiner! Keiner würde sagen: der Jaguar gehört der Firma Max Muster Autoteile und repräsentiert diese.
Vieles im Steuerrecht ist nicht nachvollziehbar, aber durch Gesetz und Rechtsprechung gedeckt. Und dazu gehören diese Aufwendungen für "Luxus-Güter".

Zitat
Aber hier sind die Grenzen nicht klar definierbar und die unternehmerischen Entscheidungen sollten hier nicht eingeschränkt werden dürfen.
Werden sie ja auch nicht, der Unternehmer darf ja weiterhin frei entscheiden. Nur kann er den Fiskus und damit Dich und mich  :whistling dann nicht daran beteiligen.
geregelt ist das in § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG:
(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
 7.     andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind;


Zitat
Oder denke ich da jetzt falsch??
Falsch???  Nein, so denken wahrscheinlich 80 % der Bundesbürger. Aber in der Steuerverwaltung hättest Du wohl keine große Zukunft  ;D


Gruß

Tom

Titel: ^
Beitrag von: V-Mann am Mo.07.Nov 2011/ 13:18:41

Danke Tom  :super

Ich meinte: Wenn ich den E-Type nicht abschreiben kann, ist er automatisch kein Betriebsvermögen und somit sind die Unterhaltskosten auch keine Betriebsausgabe?

Mit der >50% Nutzung ist das klar.

Ich meinte die 1% Regelung vom LISTEN-Neupreis, welche einen Oldtimer steuerlich vorteilhafter werden lässt.

Bei einer Entnahme (Zwangsweise oder absichtlich) stellt sich dann doch nur die Bewertungsfrage wegen einer Vermutung der verdeckten Gewinnausschüttung?
Wenn ich den E-Type nach 10 Jahren entnehme, wird der Kaufpreis vielleicht kein guter Anhaltspunkt sein?
Ggf. müsste man ein Gutachten erstellen lassen.
Aber ob das dann noch eine Betriebsausgabe ist??  ???  :tongue!

Ich habe schon viele Autohäuser gesehen, die Oldtimer Ihrer Marke im Schaufenster stehen hatten.
Hier erübrigt sich wohl oft die Frage nach der Abschreibung.
Dennoch stellen diese Güter doch ein Firmenvermögen dar?

Wenn er Gesellschafter oder Einzelunternehmer ist, gehört ihm das Auto doch auch!
Finanzierte- oder geleaste Fahrzeuge "gehören" doch auch dem Halter?

Beteiligen will auch niemand irgendwen.
Es geht ja nur um die steuerliche AfA über die fiktive Nutzungsdauer und somit Gewinnminderung wg. der Investition.

Der Absatz aus dem EStG sagt ja wieder alles und nichts....

Zitat
...
Nach Überzeugung des Gerichts ist es (das Fahrzeug) geeignet, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen.
...
(Urteil vom 28. Februar 2011, Az. 6 K 2473/09)

Also Werbungskosten?  :gruebel  :D

Meine Zukunft sehe ich in der Tat gaaanz weit weg von diesen Dingen  :-X

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: vaurien am Mo.07.Nov 2011/ 17:54:03
Hallo Ihr beide und Respekt für die Diskusion.

Wahrscheinlich lag dem Richter eben genau die "geringe" Nutzung und der Unternehmenszweck
als Blaupause zu den bekannten "Segelbooturteilen" vor.

Nachvollziehbar....bei z.B. "RedBull" würde kein Richter den Nutzen und Zweck anzweifeln denn da
bewegen sich ja gleiche Liebhabereien auch in Sinne der Veranlagung d.h. der Werbung dem Zugewinn.

Auch "Segelboote" sind sicherlich als Kostenpositionen zu veranlagen wenn der Betreiber eine
Werft..Bootsmakler...etc. innerhalb der Branche ist....oder dieses zu allg. "outfit" des Unternehmens
beiträgt...Lagerfeld....Boss...Vosschemie....etc..

Aber 600km pro Jahr....keine Werbeauftritte ohne "Begleitung" des Firmeninhabers.....erscheinen auch mir als Liebhaberei . Nur da sehe ich den hausgemachten Fehler dem der Richter folgerichtig
nachkommen muß.

Aber ich bin Laie in Sachen Steuern und Recht was ich bereits habe teuer bezahlen müssen.........


Grüße

Gregor
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Tom am Di.08.Nov 2011/ 10:22:31
Hallo, Florian,

Ich meinte: Wenn ich den E-Type nicht abschreiben kann, ist er automatisch kein Betriebsvermögen und somit sind die Unterhaltskosten auch keine Betriebsausgabe?
Das ist leider falsch - das Auto ist trotzdem Betriebsvermögen, bis es entnommen oder veräußert wird. Auch wenn Abschreibung und sonstige Kosten steuerlich gar nicht berücksichtigt werden dürfen.

Zitat
Bei einer Entnahme (Zwangsweise oder absichtlich) stellt sich dann doch nur die Bewertungsfrage wegen einer Vermutung der verdeckten Gewinnausschüttung?
Wenn ich den E-Type nach 10 Jahren entnehme, wird der Kaufpreis vielleicht kein guter Anhaltspunkt sein?
Ggf. müsste man ein Gutachten erstellen lassen.
Aber ob das dann noch eine Betriebsausgabe ist??  ???  :tongue!
Bei einer Entnahme wird der dann aktuelle Zeitwert angesetzt. Ich suche dazu immer in den online-Angeboten nach vergleichbaren Fahrzeugen und drucke mir das billigste Angebot aus. Wird i.d.R. vom Finanzamt akzeptiert.
Schwierig ist das natürlich bei einem Luxus-Oldie, der nicht so oft gehandelt wird.  Da wäre dann ein Gutachten nützlich. Wenn das ein anerkannter Gutachter ist, glaubt das FA normalerweise auch abstrus niedrige Werte - alles schon erlebt. Und die Kosten für das Gutachten mindern den Entnahme- oder Veräußerungsgewinn.
In diesen Fällen wird ein Veräußerungsverlust steuerlich nicht anerkannt - der Gewinn hingegen muß versteuert werden.

Zitat
Ich habe schon viele Autohäuser gesehen, die Oldtimer Ihrer Marke im Schaufenster stehen hatten.
Hier erübrigt sich wohl oft die Frage nach der Abschreibung.
Dennoch stellen diese Güter doch ein Firmenvermögen dar?
Wenn die Inhaber steuerlich gut beraten waren, stehen die Fahrzeuge alle im Privat-Eigentum und werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Und sind damit kein Betriebsvermögen. Wenn doch -> dann muß der Erlös bzw. Wert bei Veräußerung/Entnahme der Firma/des Fahrzeugs versteuert werden.

Zitat
Wenn er Gesellschafter oder Einzelunternehmer ist, gehört ihm das Auto doch auch!
Klar gehört es ihm. Was ich damit sagen wollte: die Grenzen sind fließend. Ganz kleinlich betrachtet könnte man sich auf den Standpunkt stellen: schon alleine damit, dass der Unternehmer sagt, "das ist meins" verwischt er die Grenze zwischen Privat und Betrieb. Hat ER das Fahrzeug, um die Firma zu repräsentieren oder um allen zu zeigen, was für ein toller Hecht er ist - , sorry, einfach mal ganz grob überspitzt dargestellt.

Zitat
Der Absatz aus dem EStG sagt ja wieder alles und nichts....
doch: "soweit nach allgemeiner Lebensaufassung unangemessen" besagt:
-  wenn der Unternehmer "nur" T€ 50 Gewinn p.a. macht, ist es sicherlich unangemessen, ein Fahrzeug für T€ 100 für Repräsentationszwecke ins Schaufenster zu stellen
-  guter Einwurf von Gregor, wenn wir Red Bull nehmen, die alte Rennwagen sammeln, ins hauseigene Museum stellt und für Oldtimer-Rennen nutzt, dann stört sich niemand dran, weil das zum Geschäft von Red Bull gehört und eben von Otto Normalo als ganz selbstverständlich und gerade nicht als unangemessen angesehen wird.

Gruß

Tom
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Di.08.Nov 2011/ 11:33:07
Oh danke Tom  :xxx  :+++

Also ist der E-Type in diesem Falle im Betriebsvermögen, gegen einen steuerneutralen Abgang liquider Mittel?
Dann auch nicht Gewinnmindernd?

Würde die Sache denn anders aussehen, wenn der E-Type regelmäßig in Gebrauch wäre?
Es gibt doch momentan eine Mode, einen Oldtimer als Firmenwagen zu betreiben.
Vor allem wegen der dann sehr vorteilhaften (1%-)Privatnutzung.

Viele Dinge sind ja logisch nachzuvollziehen, aber so viele Besonderheiten lassen mich manchmal verzweifeln.
Aber bei langem Nach- und Querdenken erschließt sich mir langsam einiges  ;)  ;D

Ich bin an diesem Thema sehr interessiert, da ich mir auch mal einen Oldtimer als Firmenwagen zulegen wollte.
Natürlich nicht zum Ausstellen, sondern zu fahren.
Und auch keinen unpraktischen E-Type  ;D

Ich denke, ein Oldtimer kann ein sehr positives Erscheinungsbild bilden, vor allem da viele unserer Kunden diese Fahrzeuge noch als Neuwagen kennen und man so immer eine schönere Smalltalkgrundlage findet als das Wetter.
 ;)

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: X-Man am Di.08.Nov 2011/ 12:19:53

Aber bei langem Nach- und Querdenken erschließt sich mir langsam einiges  ;)  ;D


Moin,

mir nicht :tongue!

Ich lese fleißig mit u. verstehe aber nüscht :-\ :-\

Grüße  ;) :D

Ingmar
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Di.08.Nov 2011/ 13:05:43
Moin,

mir nicht :tongue!

Moin Ingmar,

es gibt so einige Dinge in dieser Welt, von denen man Froh sein kann, nichts darüber wissen zu müssen.

Darin ist sicherlich das deutsche Steuersystem enthalten.
Außer man verdient damit seine Brötchen  ;)
Denn allen anderen kostet es nur Nerven   :(

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Tom am Mi.09.Nov 2011/ 21:29:57
Hallo, Florian,

Zitat von: Chefspakken
Also ist der E-Type in diesem Falle im Betriebsvermögen, gegen einen steuerneutralen Abgang liquider Mittel?
Korrekt. Allenfalls bei Verkauf gewinnerhöhend!

Steuerneutraler Abgang liquider Mittel  -  muß ich mir merken, feine Formulierung  :super
 
Wenn der E-Type regelmäßig in Gebrauch ist, also als "Nutz"fahrzeug dient, wird er ja auch beansprucht. Dann kann man auch die Abschreibungen vornehmen.
Man sollte sich dann aber darüber klar sein, dass der Wagen nach ein paar Jahren vollständig abgeschrieben ist, dann aber bei Verkauf oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen der dann vorhandene tatsächliche Wert zu versteuern ist. Wenn man ihn hegt und pflegt, dürfte sich das kaum rechnen.
Mit der 1%-Regelung setzt Du pro Jahr 12 % des früheren Listenpreises für die Privatnutzung gewinnerhöhend an. Zuzüglich Umsatzsteuer. Macht in 5 Jahren 60 % nur für die Nutzung.

Mal ein ganz vereinfachtes Rechenbeispiel:
Kaufpreis € 50.000
ehemaliger Neupreis: € 15.000
jährliche Kosten:
Steuer, Versicherung € 500
Benzin: 5.000 km x 20 l x 1,50 = € 1.500
Reparaturen: € 1.000
Abschreibung: € 10.000

Kosten in 5 Jahren: (500+1.500+1.000+10.000) x 5 = 65.000
Versteuerung Privatnutzung:
Listenpreis € 15.000 x 1% x 60 Monate = 9.000 als Nutzungsvorteil zu versteuern

Rechnung: + 9.000 ./. 65.000 = Gewinnminderung um 56.000 - verteilt über 5 Jahre

Nach 5 Jahren ist der Kaufpreis abgeschrieben, wird dann der Wagen für den Einkaufpreis von € 50.000 wieder verkauft, müssen diese 50.000 als Erlös versteuert werden. Die Gewinnminderung durch die laufenden Kosten der 5 Jahre wird damit auf schlappe € 6.000 reduziert. Und Du zahlst im Verkaufsjahr die Steuern auf volle € 50.000 Veräußerungsgewinn auf einen Schlag! Da hat schon mancher laut aufgestöhnt.
Und wenn das Auto inzwischen mehr wert geworden ist? Gut für den Geldbeutel, schlecht für die Steuer.

Und wenn dann noch so ein paar kleinere steuerliche Schweinereien wie Umsatz- und Gewerbesteuer dazukommen, dann hat man ganz schnell mal heftig draufgelegt.

Habt Ihr es alle verstanden?  ;D  Nein? Dann wisst Ihr jetzt, wie es mir geht, wenn Ihr Euch über Magnetventile oder Luftmassenmesser unterhaltet.  :+++ 


Gruß

Tom
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Do.10.Nov 2011/ 08:55:48
Habt Ihr es alle verstanden?  ;D  Nein? Dann wisst Ihr jetzt, wie es mir geht, wenn Ihr Euch über Magnetventile oder Luftmassenmesser unterhaltet.  :+++ 
:D

Moin Tom,  :super
mein Fachgebiet sind weder Magnetventile noch Steuerrechtssysteme  :gruebel

Ich versuche nur manchmal über den Tellerrand zu spähen  :-\

Betrachte ich hier die Opportunitätskosten, also die Kosten einer möglichen Alternative, ist das garnicht so schlecht mit der Beispielrechnung.

Wenn wir jedoch von einem identischen Kaufpreis bei einem Neuwagen von 50k€ ausgehen und der Listenpreis wohl möglich noch bei 60k€ liegt, ist meine Privatnutzung ja schon mit 60.000€ x 0,01 x 60 Monate = 36.000€ anzusetzen.

Wenn ich den Oldtimer aber nach 5 Jahren zum gleichen Preis wieder verkaufe, habe ich natürlich eine zu versteuernde Einnahme, welche aber höher ist als die des ehemaligen Neuwagens (logisch).
Das macht ja auch garnichts, denn eine zu versteuernde höhere Einnahme ist immer besser als eine niedrigere.
Ich habe ihn doch schon steuerlich abgeschrieben, sodass der Verkaufspreis wie eine aktivierte, stille Reserve zu sehen ist oder?

Die Unterhaltskosten können wir vernachlässigen, da zu modellspezifisch.

Wenn man steuerlich gut beraten ist und keine unnötigen Abgaben abführt, kann man sich doch dann über hohe Steuerzahlungen freuen, als Zeichen eines guten Wirtschaftens.
Das persönliche Empfinden über Sinn und Unsinn lassen wir aber lieber mal außen vor.
 ;)

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Dietrich am Do.10.Nov 2011/ 15:22:51
Moin gents,

einigermaßen kann ich folgen, wenn auch schwer. Letztendlich habe ich ähnlich gewirtschaftet mit den Oldies und der Autonutzung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit meiner Frau.

Irgendwann wurde es dann dem Finanzamt zu bunt und uns wurde nachträglich aufgrund stetiger Verluste Liebhaberei erklärt. Klar. Auch bei einem Verlust von nur 3.000,- € bei einem Umsatz von 35.000,- €. Nicht viel, aber als Nebenerwerb nicht schlecht. Ich habe inzwischen den Scheuneninhalt aufgelöst und meine Frau gibt in der Steuererklärung nur noch Nullen an. So spare ich mir der Errechnung einer mehrtätigen nutzlosen Einkommensteuererklärung.

Allerdings wurde uns nun auch Liebhaberei bei einer Immobilie vorgeworfen, die jahrelang versteuerten Gewinn abgeworfen hatte und nur im letzten Jahr zu Verlusten führte. Hinweis des Finanzamtes: Verluste aus Vermietung und Verpachtung könnten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Gewinne seien zu versteuern. - Unglaublich !

kind regards
Dietrich
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Marcel am Do.10.Nov 2011/ 20:10:58
Hallo allerseits,

kauft Euch doch einfach diese Autos von Eurem Privatvermögen, dann ist das Thema doch erledigt. Warum muß ich in meinem Firmenfuhrpark einen Oldtimer haben, um ihn gelegentlich zu nutzen?
Freut Euch doch einfach über geringe Versicherungstarife und niedrige Kfz-Steuern, und genießt die Fahrerei. Ist doch viel schöner als sich mit dem Finanzamt rumzuärgern... .
Meine Meinung.

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: vaurien am Fr.11.Nov 2011/ 03:22:25
Da schwinge ich doch mal in voller Resonanz zu Marcel. Doch da gibt es einen Trick der vielleicht für
die Zukunft hilft. Veräussert nicht Euere Geschäftswagen so einfach, wenn absehbar dieser schon
heute das Zeug hat ein Klassiker zu werden! Belasst diesen in der Firma und haltet ihn auf 1A tech.
Stand. Dann bekommt dieser mal den Status einer abgeschrieben Schreibmaschine und ist keine
"Liebhaberei" (sondern mehr)! Selbst wenn Ihr diesen dann an Euch verkauft -am besten mit einem Gefälligkeitsgutachten- wird es ein Geschäft = Vor-/ und nicht Nachdenken (v.Clausewitz).

Grüße

Gregor
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Fr.11.Nov 2011/ 08:13:19
Moin Marcel,

das kann man sich ja leider manchmal nicht aussuchen.

Wie Tom schon ganz richtig angeführt hat:
...
Solange der Jaguar zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist er zwangsweise Betriebsvermögen, bis er verkauft oder nach Anderung der Privat-Nutzung auf über 50 % entnommen wird. Nur sind halt die Kosten nicht absetzbar.
...
Es drehte sich ja um ein betrieblich genutztes Fahrzeug, also einen Oldtimer anstatt des üblichen Firmenwagens. (Vgl. Jag-Virus)
 ;)


@Gregor:
Mit dem Vordenken ist das so eine Sache, denn man müsste den Sachverhalt dann vollständig erfassen.
Dein "Trick" erweist sich möglicher Weise als unvorteilhaft, wenn man den Vorgang aus kostenrechnerischer Sicht betrachtet.
Ich denke dabei nur mal an Dinge wie Kapitalkosten und Eigenkapitalrendite.

Aber vielleicht ufert das Thema hier etwas zu weit aus?

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: vaurien am Fr.11.Nov 2011/ 09:57:22
Aber Hallo ...darum geht es doch bei jeder Diskusion mit dem Finanzamt ausschliesslich......

Kosten sozialisieren....

......Gewinne privatisieren

und die Kapitalrendite unterliegt doch dem Wunsch nach dem Objekt der Begierde sowieso und stellt sich eventuell ein....nach dem Verkauf derselben....ansonsten wurde es halt über Jahre genutzt....auch nicht schlecht.

Grüße

Gregor
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Fr.11.Nov 2011/ 10:18:55
Moin Gregor,

du hast natürlich Recht.

Ich habe aber natürlich keine Kosten ohne Gewinne, zumindest nicht langfristig  :-\

Über eine möglichst lange Zeit zu nutzen macht in der Tat manchmal am meisten Sinn.
(Natürlich nicht bei allen Dingen)

Ich hatte Deine Ausführung etwas fehlgedeutet und dachte du wolltest das Fahrzeug nur in der Firma belassen ohne es zu nutzen.
Das hätte wenig Sinn gemacht und wir wären wieder beim Ausgangsthema!  ;)

Natürlich spielt überall etwas Wunschdenken, Geschmack und persönliche Überzeugung in die Entscheidungsfindung hinein.

Gruß
Florian
Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: Marcel am Fr.11.Nov 2011/ 16:18:37
Hallo Florian,

warum kann ich es mir nicht raussuchen, ob ich einen e-Type als Firmenfahrzeug oder privat nutze? 600 km in 2 Jahren, der Wagen war also nach meinem Dafürhalten mit einer Fahrtstrecke von 25 km im Monat ohnehin ein Standzeug und nicht ein Fahrzeug.

Viele Grüße,

Marcel.

PS: In irgendeinem anderen Urteil wurde auch ein Ferrari aus den 70er Jahren nicht als Dienstwagen anerkannt.

Titel: Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
Beitrag von: V-Mann am Fr.11.Nov 2011/ 18:37:31
Moin Marcel,

natürlich kannst du dir das aussuchen, wenn du das Verhältnis von Privat- zu Firmenfahrten beachtest.

Du kannst natürlich auch einfach weniger Firmenfahrten angeben, dann stellst du dein Fahrzeug der Firma halt kostenlos zur Verfügung.

Aber wenn ich das Fahrzeug schon für den Job nutze, dann will ich dafür auch etwas haben...
D.h. wenigstens die (ich glaube) z.Zt. 0,30€/km

Wir hatten das Thema von diesem E-Type verallgemeinert  : flüster  :Cool2*

Gruß
Florian