Autor Thema: Import eines Fahrzeugs aus der Schweiz  (Gelesen 24511 mal)

Offline Dietrich

  • Sr. Member
  • *
  • Club Member
  • Moderator
  • Beiträge: 2.302
Re: Import eines Fahrzeugs aus der Schweiz
« Antwort #30 am: Mi.18.Mai 2011/ 09:36:01 »
Moin gents,

geradezu perverse Auswüchse im 21ten Jahrhundert. Hambacher Fest 1832, deutsche Reichsgründung 1871, Gründung der EU in den Fünfzigern etc. sind offenbar vollkommen spurenlos an einigen Bürokraten und Politikern vorbeigegangen.

kind regards
Dietrich

   

Offline BrettPritt

  • Forum Member
  • Beiträge: 73
  • Vollzeitfranzose
    • DS XJ6 Coupe
Re: Import eines Fahrzeugs aus der Schweiz
« Antwort #31 am: Mi.18.Mai 2011/ 20:11:46 »
Um Klarheit aus 1.Hand einem Zöllner unter die Nase halten zu können, habe ich eine Anfrage an den schweizerischen Zoll gestellt, hier die Antwort, allerdings für CH nach F. Da F aber auch EU ist, dürfte das Schreiben also auch für D anzuwenden sein.

Den Namen habe ich zur Sicherheit einmal unkenntlich gemacht....
-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Brett Pritt

Zu Ihren Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

Das Geld dürfen Sie in die Schweiz mitnehmen;

aus schweizerischer Sicht dürfen Sie mit den schweizerischen Kennzeichen fahren. Ob sie diese auch in Frankreich verwenden dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Dies müssten Sie mit den französischen Behörden abklären.

Bei der Ausreise benötigen Sie eine Fotokopie des schweizerischen Fahrzeugausweises und der Rechnung. Sie müssen das Fahrzeug am Grenzübergang bei der schweizerischen Zollstelle zur Ausfuhr anmelden.

Damit ein Fahrzeug als EU-Ware begünstigt eingeführt werden kann, wird im Normalfall eine Warenverkehrsbescheingung  EUR. 1 benötigt, welche vom schweizerischen Verkäufer ausgestellt wird. Dieser muss jedoch nachweisen können, das Fahrzeug seinerzeit mit einem EUR.1 in die Schweiz eingeführt wurde. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass der Nachweis nicht vorliegt. Ob Sie für das Fahrzeug ein EUR.1 in Frankreich benötigen, kann Ihnen nur der französische Zoll beantworten.

Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Sachbearbeiter

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben

Monbijoustrasse 40, 3003 Bern

Tel +41 31 322 66 68
Fax +41 31 323 30 94 
Max.Mustermnann@ezv.admin.ch
www.ezv.admin.ch

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Soweit, so gut, das ging doch schonmal recht einfach und zügig... dann bin ich gespannt, wann die Antwort vom französischen Zoll kommt.

Anm. : Weiss jetzt leider nicht die Untergrenze für die E1-Warenverkehrsbescheinigung (muss um die~10000CHF liegen)
Liegt der Kaufpreis unterhalb dieser Grenze,  kann der Verkäufer, ohne irgendwelche rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen für ihn, mit folgendem Passus im Kaufvertrag die EU-Herkunft  selber bescheinigen:

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte englische (EU)Ursprungswaren sind.

Bei Jaguars aus Coventry also kein Thema...


Wenn Du tot bist, merkst Du nicht, dass Du tot bist.
Das ist nur schlimm für die anderen.
Genauso ist es, wenn Du blöd bist.

Offline Marcel

  • Sr. Member
  • *
  • Club Member
  • Beiträge: 4.581
  • über den Gletschern...
Re: Import eines Fahrzeugs aus der Schweiz
« Antwort #32 am: Mi.18.Mai 2011/ 20:33:21 »
Hallo allerseits,

ich weis nicht mehr, ob ich es noch geschrieben habe, aber man kann auch in der Schweiz selbst ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Das dauert aber etwas..., also nicht ab Platz kaufen und losfahren. Im Zweifelsfall den Wagen auf einen Anhänger, nachdem der Wagen ordnungsgemäß abgemeldet wurde.

Viele Grüße,

Marcel.

PS: EUR.1-Bescheinigungen kann ein Händler ausstellen oder meist auch Grenzspeditionen.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
bildschöner 5.3 Liter und sagenhafter Sexlidder

Offline BrettPritt

  • Forum Member
  • Beiträge: 73
  • Vollzeitfranzose
    • DS XJ6 Coupe
Re: Import eines Fahrzeugs aus der Schweiz
« Antwort #33 am: Mi.18.Mai 2011/ 22:28:05 »
Für die Überführung von der Schweiz ins Ausland erhält man Schweizerische Tagesschilder für 3 bis 4 Tage welche je nach kantonalem Strassenverkehrsamt etwa CHF 65.- (BL) bis CHF 119.- (LU) kosten. Bei Strassenverkehrsämtern ausserhalb des Wohnkantons hinterlegt man in der Regel eine Kaution bis CHF 500.-.

Quelle: Internetrecherche
Wenn Du tot bist, merkst Du nicht, dass Du tot bist.
Das ist nur schlimm für die anderen.
Genauso ist es, wenn Du blöd bist.