Autor Thema: Frage: Minderungsbetrag / Sachmängelhaftung bei kl. Kaufpreis + gr. Mängel  (Gelesen 14116 mal)

Offline jagmax

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Hallo zusammen,

im aktuellen Fall ist eine "eigentlich" sehr schöne Katze (X300) bei einem "exclusiven" Händler gekauft worden.
Beworben mit: TOP Zustand, neuer Kundenservice, Standheizung, Sportfahrwerk usw usw


Der Kauf wurde vorab "ohne Garantie" vereinbart, jedoch nicht unter Ausschluß der Sachmängelhaftung.
Nach 2 Besichtigungsterminen und Probefahrt mit Beurteilung auf einer Bühne wurde der Preis verhandelt.
Gefragt wurden: 6.500,-- - verhandelt auf 6.100,--

Die Überraschung kam dann mit dem schriftlichen Kaufvertrag: Bastelbude mit erheblichen Mängeln unter Ausschluß von allem was man sich denken kann.

Zitat Verkäufer: Sie können den Wagen stehen lassen, ich muß nicht verkaufen (nachdem wir 250km Anfahrt hatten, wohlbemerkt zu zweiten mal!)

Der Vertrag ist nicht OK, um die Sachmängelhaftung kommt der Verkäufer nicht herum.
Darum geht es mir jedoch nicht, sondern vielmehr:

Es sind viele kleine/große Sachen nicht OK:
- keine Standheizung verbaut (In der Anzeige aufgeführt und Webasto Typenschild im Motorraum, aber nicht verbaut)
- Fernbedienung konnte mangels Batterie nicht geprüft werden, geht nicht
- kein Kundenservice gemacht
- kein Sportfahrwerk verbaut
- Himmel löst sich

Wenn ich alle Sachen moderat bewerte, landen wir bei ca. der Hälfte des Kaufpreises.

Eine Rückgabe kommt für mich nicht in Frage.

Sofern nicht nachgebessert wird, wie hoch kann der Minderungsbetrag ausfallen?
(Im Extremfall, theoretisch so hoch oder höher als der Kaufpreis??? - kann doch nicht sein?!)

Wo liegt die Bemessungsgrenze?

Danke und Gruß

Max

Offline JagDriver

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Hallo Max,

wenn Du Dich jetzt schon ärgerst gib den Wagen besser zurück. Es gibt genügend andere Fahrzeuge in vermutlich besserem Zustand auf dem Markt.

Zumal, wenn der Wagen zugesicherte Eigenschaften (Sportfahrwerk, Standheizung) nicht aufweist, wird in dieser Sache Deine Verhandlungsposition nicht ganz so schlecht sein.

Soweit ich mich entsinne, sind die X300 bis 1997 gebaut worden. Günstigstenfalls handelt es sich bei Deinem Wagen also um ein 15 Jahre alten Wagen. Da sind diverse Wehwehchen schon mal an der Tagesordnung.

Was ich nicht verstehe, sind Dir die Mängel erst nach den 2 Besichtigungsterminen aufgefallen? Ansonsten bezieht man solche Sachen doch gleich in die die Kaufpreisverhandlung mit ein, oder?

Gruß
Detlef
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THE FINEST CAR OF ITS CLASS IN THE WORLD

Offline X-Man

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Hallo Max,

ich kenne mich mit der Gesetzeslage in so einem Fall nicht wirklich aus - u. brauchte es zum Glück auch noch nicht.

Wenn ich das richtig verstehe hast du das Auto schon u. hast jetzt festgestellt das einige Dinge garnicht vorhanden sind - habe ich das richtig verstanden?
Sollte es so sein frage ich mich warum du nicht alle Posten aus der Anzeige kontrolliert hast... ???

Sollte ich es falsch verstanden haben u. du hast das Auto noch nicht gekauft - sehe ich es wie Detlef - laß es stehen...

Gruß
Ingmar

Offline KlausA

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(X300)...Beworben mit: TOP Zustand, neuer Kundenservice, Standheizung, Sportfahrwerk usw usw
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Nach 2 Besichtigungsterminen und Probefahrt mit Beurteilung auf einer Bühne
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Überraschung...: Bastelbude mit erheblichen Mängeln

Hallo Max

Hab' ich das jetzt richtig verstanden: 2x ausführlich besichtigt und erst bei Vorlage das Vertrags festgestellt daß Dinge nicht so sind wie beschrieben?  ???


Klaus A.

Offline Willi

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Hallo Max,

wenn ich das richtig lese , ist es noch viel schlimmer, als meine Vorschreiber es verstanden : Du hast trotz der bekannten Mängel dich auf den Vertrag eingelassen, dass das Auto privat ohne Gewährleistung ( trotz Händler ) gekauft wurde .
Dann ist die einzige Möglichkeit ( die ich sehe ) , dass Auto ganz schnell auf den Hof zu stellen und Wandlung zu verlangen, mit Androhung  dass Du nachweisen kannst  dass der Verkäufer ein Händler ist.
Allerdings wird dann ggf.  (hoffentlich nicht ) der Richter auch den Kopf schütteln . Das ist ein typischer Reuekauf und den gibt es rechtlich nicht bei Erwachsenen .

Viel Erfolg,
Gruß Willi

Offline jagmax

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Hallo zusammen,

da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Also ein neuer Versuch, etwas abstrakter:

Der Jag entspricht genau meiner Wunschvorstellung.
Es muß zwar Wartungsstau aufgeholt werden, wozu ich gerne bereit bin.
Finanzielle Mittel stehen ausreichend zur Verfügung ;-)
Ich ärgere mich null über den Wagen, eher über die dreiste Art des Händlers.

Der Jag wurde per Handschlag verhandelt und verkauft.
Bei der Übergabe der Papiere gab es dann einen Kaufvertrag mit sinngemäß:
". . . aufgrund der erheblichen Schäden an Karosse, Motor und Getriebe als Wagen zum Wiederaufbau ohne Haftung . . ."

Hier versucht der Verkäufer der Sachmängelhaftung zu entgehen.
Dabei hat er mich auf sehr unangemessene Weise behandelt.
Ein vernünftiges Gespräch war nicht möglich.
Nun wird er in seine Schranken gewiesen.

Um die weitere Vorgehensweise (möglicherweise ohne Anwalt/Gericht) abzuwägen,
stelle ich mir die Frage: Wie hoch kann ein Minderungsbetrag angesetzt werden?

Was ist wenn die gerechtfertigten Mängel den Kaufpreis überschreiten?
(In der theoretischen Betrachtung, als Gesprächsargument)

Den Jag werde ich so oder so (als dritten Oberklassen-Youngtimer meines "Fuhrparks") wieder "flott" machen,
die Frage ist nur, in wie fern sich der Händler daran beteiligen könnte.

Es handelt sich also zunächst um ein Gedankenspiel.

Gruß - Max

Offline jagmax

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Hallo Max,

wenn ich das richtig lese , ist es noch viel schlimmer, als meine Vorschreiber es verstanden : Du hast trotz der bekannten Mängel dich auf den Vertrag eingelassen, dass das Auto privat ohne Gewährleistung ( trotz Händler ) gekauft wurde .
Dann ist die einzige Möglichkeit ( die ich sehe ) , dass Auto ganz schnell auf den Hof zu stellen und Wandlung zu verlangen, mit Androhung  dass Du nachweisen kannst  dass der Verkäufer ein Händler ist.
Allerdings wird dann ggf.  (hoffentlich nicht ) der Richter auch den Kopf schütteln . Das ist ein typischer Reuekauf und den gibt es rechtlich nicht bei Erwachsenen .

Viel Erfolg,
Gruß Willi

Hallo Willi,

da warst Du schneller als ich, habe erst nachträglich deinen Beitrag gesehen.

Danke dafür!

Mir geht es nicht um die bekannten Mängel!
Das wäre, mal ungeachtet der juristischen Lage, auch "gefühlt" unfair.

Aber eine Fernbedienung ohne Batterie als: da fehlt nur die Batterie, dann geht die wieder
und Standheizung bewerben, mit Typenschild auf der vorderen Quertraverse!

Das prüfe ich nicht weiter. (Muß ich auch rechtlich gesehen nicht?!)
Genauso wenig wie die Heizbare Frontscheibe.
Da verlasse ich mich auf die Aussage/Beschreibung des Händlers.

Der Vertrag ist übrigens nicht von privat an privat geschlossen,
sondern auf dem Briefbogen des Händlers geschrieben und an mich als Privatperson ausgestellt.

Gruß - Max

PS:
Was ist ein "Reuekauf"?


Offline Willi

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Hallo Max,

Reuekauf ist ein Kauf, den man hinterher beräut , also es (nach dem Kauf ) sich anders überlegt und eigentlich den Kauf wieder Rückgängig machen will , oder eine Minderung haben will.

Schönen Abend noch,

Willi

Offline jagmax

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Ahh, so einfach :-)

Danke für die Aufklärung.

Ebenso einen schönen Abend

Gruß - Max

Offline jojo62

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Der Jag wurde per Handschlag verhandelt und verkauft.
Bei der Übergabe der Papiere gab es dann einen Kaufvertrag mit sinngemäß:
". . . aufgrund der erheblichen Schäden an Karosse, Motor und Getriebe als Wagen zum Wiederaufbau ohne Haftung . . ."


Was denn jetzt? Per Handschlag oder unterschriebenen Kaufvertrag?

Bei unterschriebenden Kaufvertrag sind mündliche Vereinbarungen eher Schall und Rauch.

Gruss, Jojo