Also meine Herren, ich bin enttäuscht.
Die Nebelscheinwerfer als "Scheuchlicht" zu verwenden, ist selbstverständlich verboten (wobei ich zugebe, das auch gelegentlich getan zu haben...ab 160 Abblend, ab 190 Nebel...). Also: NSW gehen immer nur zusammen mit Standlicht oder Abblendlicht (sinnvoll, da Abblend im Nebel mitunter schon zu viel), bei manchen schaltet Fernlicht das aus (auch sinnvoll, da weiße Wand, aber schade, da man nie aus Spaß (Foto o.ä.) mal volle Befeuerung schalten kann - bei meinem XJ gehts aber jedenfalls).
Eine Nebelschlußleuchte darf man nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50m nutzen. Nebelscheinwerfer auch bei Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee, ohne nähere Einschränkung der Sichtweite - aber bestimmt nicht bei Sonnenschein und 180...
Grüße Thorsten