Autor Thema: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?  (Gelesen 9906 mal)

Offline MartinK

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Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« am: Do.27.Jul 2006/ 14:40:47 »
Hallo an Alle,

die Regelung wann die Nebelschlußleuchte verwendet werden darf ist ja oft und überall zu lesen (Sichtweite unter 50m). 
Aber gibt es bei den Nebelscheinwerfern auch irgendwelche Einschränkungen ? Ich habe mal gelesen dass die auch nicht immer eingeschaltet werden dürfen, aber welche Kriterien erfüllt sein müssen stand nicht dabei.

Weiß jemand von Euch Bescheid und kann mich da aufklären ?

Vorab schon mal vielen Dank für die Informationen.

Gruß Martin
Opel fürs Grobe und Jaguar fürs Feine, das passt ganz gut.

Offline Peter Pleyer

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #1 am: Do.27.Jul 2006/ 15:28:06 »
Soweit ich weiss gibt es da keine Beschraenkung weil Nebelscheinwerfer sowieso "nicht blendend" und fest eingestellt sind. (Streulicht). Sollte es da doch was geben waer's interessant zu erfahren.
Gruss
Peter :xxx
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Offline Stephan Wohlrab

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #2 am: Fr.28.Jul 2006/ 08:20:42 »
Hallo, Peter,

darf man dann tagsüber auf der Autobahn mit seinem tiefergelegten 330er BMW- Coupe nur die Nebelscheinwerfer einschalten ? Machen ja einige Herrschaften und ich finde es wirkt irgendwie deutlich agressiver als wenn man einfach nur mit Abblendlicht fährt.

Gruß,
Stephan

Offline Peter Pleyer

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #3 am: Fr.28.Jul 2006/ 08:37:00 »
Moin Stephan, ich glaube schon! Dadurch dass die dermassen tief angebracht sind und aufgrund der Streuglaeser sind sie zwar unangenehm anzusehen, blenden aber nicht. Zudem gibt es viele Fahrzeuge (Jaguar inklusive) die ein Einschalten der Nebellampen unabhaengig vom normalen Scheinwerfer erlauben. Die Einzige Kopplung die noch ezxistiert is die Fernlichtumschaltung. Bei Fernlicht gehen die Nebellampen aus, was ja Sinn macht. Oesterreich duldet sogar Nebelscheinwerfer als TFL, auch mit verminderter Leuchtkraft. Wichtig is nur, dass Nebellicht und Nebelschlussleuchte nicht gemeinsam angehen. Die Nebelschlussleuchte ist, wenn man sich die StVo mal laaaangsam durchliest....nur zulaessig wenn die Sichtweite unter 50m betraegt, dann aber zwingend. Nebeneffekt: Die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit ist dann 50km/h. Was ja auch Sinn macht. Ergo: Wer die Nebelschlussleuchte anhat darf nicht schneller als 50km/h fahren! Alles ein wenig Auslegungssache.... ;)
Gruss
Peter :xxx
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Offline Thorsten K

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #4 am: Fr.28.Jul 2006/ 10:17:35 »
Also meine Herren, ich bin enttäuscht.
Die Nebelscheinwerfer als "Scheuchlicht" zu verwenden, ist selbstverständlich verboten (wobei ich zugebe, das auch gelegentlich getan zu haben...ab 160 Abblend, ab 190 Nebel...). Also: NSW gehen immer nur zusammen mit Standlicht oder Abblendlicht (sinnvoll, da Abblend im Nebel mitunter schon zu viel), bei manchen schaltet Fernlicht das aus (auch sinnvoll, da weiße Wand, aber schade, da man nie aus Spaß (Foto o.ä.) mal volle Befeuerung schalten kann - bei meinem XJ gehts aber jedenfalls).
Eine Nebelschlußleuchte darf man nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50m nutzen. Nebelscheinwerfer auch bei Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee, ohne nähere Einschränkung der Sichtweite - aber bestimmt nicht bei Sonnenschein und 180...
Grüße Thorsten
burning chrome

Offline Peter Pleyer

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #5 am: Fr.28.Jul 2006/ 11:27:27 »
 :gruebel Deswegen sagte ich ja, ich weis es nicht...naja Scheuchlicht... :D wenn Oesterreich Nebelscheinwerfer als (vorgeschriebenes) Tagfahrlicht zulaesst....da verschwimmen schon ein bisschen die Grenzen, oder? Weil Deutschland dann dieses TFL auch tolerieren muss...TFL geht sinnvollerweise IMMER an wenn der Motor laeuft...heisst es laesst sich nicht ausschalten!
Peter :>x<
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Offline Thorsten K

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #6 am: Fr.28.Jul 2006/ 18:28:04 »
Hallo Peter,
der Ausdruck ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das hab ich öfter so gelesen oder gehört.
Zum Thema Tagfahrlicht gibts ja sehr verschiedene Meinungen; ich für meinen Teil stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß man das (Abblend-) Licht nach eigenem Ermessen einschalten sollte - wer am hellichten Tag ein herannahendes Auto übersieht, weils kein Licht an hat, der sollte es vielleicht besser lassen mit dem Fahren...
Auf der einen Seite war immer das Fahren mit Standlicht (ich präferiere den Ausdruck Positionslicht) verboten, und nun hypet das Tagfahrlicht, naja.
Es grüßt
Thorsten
burning chrome

Offline Guenter Seelinger

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #7 am: Di.01.Aug 2006/ 13:57:15 »
Hallo Martin,

die NSW darfst Du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnefall oder Nebel benutzen.

Als Richtwert gelten Sichtweiten unter 150m, wurde mir damals zumindest - lang ist es her - in der Fahrschule so beigebracht.

Viele Grüße
Günter 2

Offline Mattias

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #8 am: Di.01.Aug 2006/ 15:06:16 »
Also,

daß NSW bei Verwendung des Fernlichts automatisch ausgehen, warum macht das Sinn? Blenden wird das FL, ob NSW dann noch mitleuchtet ist oder nicht, Wurscht. Die schlechtere Randausleuchtung mit FL ohne NSW bringt nur Nachteile, wenn da was am Fahrbahnrand lauert, sieht mans nur schlechter. Hab bei meinem Koreaner FL mit NSW gekoppelt, die NSW gehen automatisch mit dem FL an. Im Dunkeln auf unseren Landstraßen und Nebenwegen ein absolute MUß.

Übrigens ist die gleichzeitige SCHALTUNG von FL mit NSW erlaubt, paradoxerweise aber die gleichzeitige VERWENDUNG von beiden nicht. Der ADAC versuchte vor längerer Zeit diese wegen des Sicherheitsgewinnes durchzusetzen, fiel damit aber auf die Nase.

Gruß
Mattias

Offline Peter Pleyer

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #9 am: Di.01.Aug 2006/ 15:42:00 »
Bei meinem XJS is ja noch der Stufenschalter:
Begrenzungslicht,Abblendlicht,Nebelschlussleuchte und NSW.
Beim Aufblenden gehen die NSW aus. Lichthupe extra gibts nicht, d.h. bei NSW an spielts vorne Disco....naja.
Beim XJ308 gibts dafuer ne Lichthupe und 2 extra Schalterchen fuer NSL und NSW. Dafuer kann ich die beiden jetzt auch bei Begrenzungslicht einschalten...
Also irgendwie ein Plan scheint mir in dieser ganzen Mimik nicht drin zu sein.... :gruebel
Gruss
Peter :xxx
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