Moin gents,
moin Detlef,
wer lesen und schreiben kann, ist immer im Vorteil, und aus diesem Grunde habe ich mal mit dem Lesen der 35 BImSchV angefangen.
Und siehe da, es werden bei der Einrichtung sog. Umweltzonen mit einer Einschränkung des Fahrzeugverkehrs die Ausnahmen vorgeschrieben. Ich schenke mir die Zitate hier, kann aber soviel mitteilen, dass definitiv keine Ausnahmeregelung auf Landes- oder Kommunalebene für Oldtimer ZULÄSSIG ist. Die Länder und Kommunen haben einfach keinen Spielraum !
Mit anderen Worten, wenn eine Umweltzone, dann keine Ausnahme, auch nicht für Anwohner etc. pp. . Lediglich Einsatzfahrzeuge und der Wirtschaftsverkehr können mit einer Ausnahme rechnen.
Deswegen bringt eine Klage beim Veraltungsgericht oder beim Landesverfassungsgericht gegen die Ablehnung eines Ausnahmeantrages gar nix, wie ich leider einsehen muss. Lediglich eine Klage gegen die Einrichtung der Umweltzone hätte ggf. Erfolg, weil sie eine unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeuten würde, bei einer Schadstoffreduktion von nur 1 %.
Eine Musterklage, die man in Berlin möglicherweise wg. der Einrichtung einer Umweltzone gewinnen würde, so dass zurückgerudert werden m üsste, hätte vermutlich bundesweit keine wesentliche Signalwirkung, da die Emissionsdaten und -ursachen von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Hier rate ich, die Datenerhebung und die Gutachten genauestens zu studieren und zu analysieren. Ich kann das gerne für Euch übernehmen, sind die Daten häufig doch im Internet veröffentlicht.
Als Alternativen sehe ich den politischen Weg auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, oder die Bundesebene, wie beispielsweise mit dem Änderungsantrag der 35. BImSchV durch die FDP.
Aufgrund meiner Berechnungen anhand der offiziellen Daten des Landes Berlin komme ich nach wie vor zu dem Schluss, dass man bei einem Fahrverbot sämtlicher sog. Stinker in der Berliner Innenstadt einen Reduktion der Emissionen bei Stickstoff und Feinstaub von maximal 1 % erzielen könnte. Bei einem Grenzwert bei Stickstoff (1 h) von 40 Einheiten und einer ständigen Überschreitung, so dass bis zu 60 Einheiten je Stunde gemessen werden, wird eine Reduzierung von 1 % folglich zu nichts führen.
Schöne Grüße
Dietrich