Autor Thema: Neue Regelung - stillgelegte Fahrzeuge  (Gelesen 2925 mal)

Offline Kai Hoffmann

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Neue Regelung - stillgelegte Fahrzeuge
« am: Fr.26.Jan 2007/ 22:56:45 »
Frankfurt/Main - Neue Regeln gelten nach Angaben der Prüforganisation Dekra vom 1. März an zudem für die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge und die Prüfung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge. Die neuen Regelungen sollen Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen generell verringern.

Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht laut Dekra künftig eine Hauptuntersuchung aus. Diese ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist bislang noch ein Gutachten von einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Gutachten zur Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen dürfen künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden, wie Dekra weiter erklärt. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht.

Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten. Diese Begutachtung darf laut Dekra künftig auch von Prüfingenieuren vorgenommen werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden.

Künftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nach Angaben der Prüforganisation nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.