Autor Thema: Fahrt zur Zulassungsstelle  (Gelesen 22459 mal)

Michaela

Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #30 am: Do.12.Apr 2007/ 11:27:39 »
Peter weiß alles  ;D

Offline E-mAN

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #31 am: Do.12.Apr 2007/ 12:49:44 »
... oder war es gar ein AC Milan - Fan?
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Offline X-Man

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #32 am: Do.12.Apr 2007/ 14:14:20 »
Hi Marcel,

nun noch mein Senf zum Thema: Das kommt auf den Versicherer an....... meiner sagte nein!

Viele Grüße
Kai


Meiner sagte das auch

Offline Peter Pleyer

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #33 am: Do.12.Apr 2007/ 14:52:43 »
Grundsätzlich kann der Versicherer das eigentlich nur wenn er das ausdrücklich ausschliesst. Der Versicherungsvertrag beginnt am TAGE der Zulassung, heisst das der Wagen von 00:00-24:00 versichert ist! Sollte auf der Fahrt zur Zulassung ein Unfall passieren muss das Fahrzeug dann trotzdem am SELBEN Tag noch zugelassen werden und fertig.  Das ist der einzige Knackpunkt dabei.
Gruss
Peter  :xxx
Ich fahre inzwischen aus Bequemlichkeit...nur noch Range Rover Supercharged!

Offline Gerd Münch

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #34 am: Do.12.Apr 2007/ 15:26:44 »
Liebe Zulasser,

seit dem 01.03.2007 gilt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)


und die regelt im §10  ( 4 ) alles zugehörige ....

und die ehemalige Versicherungsdoppelkarte - jetzt Versicherungsbestätigung  - Haftpflicht - gilt wie Peter schrieb ab 00:00 Uhr des selben Tages, da kann kein Versicherer irgendwas anderes meinen.

Jedoch kann der Versicherer in seinen Vertragsbestandteilen den Teil- oder Vollkaskoschutz für diese Fahrten ( mit entstempelten/entwerteten Kennzeichen ) ausschließen, jedoch muss es seine Kunden explizit darauf aufmerksam machen.


mfg.
me. Gerd Münch

Offline E-mAN

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #35 am: Do.12.Apr 2007/ 15:58:08 »
... nur zur Info: Marcel hat sein Auto bereits zugelassen!  : flüster
Gruss
Egon :whistling
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Offline XJörn

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #36 am: Do.12.Apr 2007/ 16:39:19 »
Um es noch versicherungstechnisch etwas zu vervollständigen...
Gerd's Link enthält den u.a. den Satz unter (4) "...und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Üblicherweise steht in der Versicherungsbestätigung (Ex-Doppelkarte) immer folgender Text:

Versicherungsbestätigung Nr.
(§ 29a Abs. 1 StVZO) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
über eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Haftpflichtversicherung.
Sie gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.*)

unter *) findet man dann:
*) ggf. vom Versicherer zu streichen

Das heißt, es besteht theoretisch noch die Möglichkeit, dass der Versicherer es tatsächlich untersagt (laut einigen Vorschreibern ja offenbar vorgekommen....da würden mich aber die konkreten Gründe interessieren. Ich vermute da eher Mißverständnisse oder tatsächlich Inkompetenz eines CallCenters...;-)

Da ich mir eigentlich keinen Fall vorstellen konnte, warum das tatsächlich gestrichen wird (in bestimmten Fällen wird ja schon die Ausstellung der Vers.bestätigung selbst abgelehnt...damit habe ich als VU eigentlich genügend handhabe) habe ich mal nachgefragt (sitze ja grad "an der Quelle") und der Kraftexperte hier im Haus (öffentl. Versicherer) hat bestätigt, dass er noch nie eine Streichung des o.a. Passus hat vornehmen müssen und er sich eigentlich auch keinen Fall vorstellen kann...

Gruß

Jörn

P.S.:
... nur zur Info: Marcel hat sein Auto bereits zugelassen!  : flüster
Gruss
Egon :whistling
Gewisse Fragestellungen tauchen immer öfter mal auf. Daher halte ich Gerds Ausfürung hier auch für mehr als berechtigt, um auch mit "Vermutungen" und "Meinungen" aufzuräumen  ;)


Offline KlausA

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #37 am: Do.12.Apr 2007/ 17:25:20 »
die ehemalige Versicherungsdoppelkarte - jetzt Versicherungsbestätigung

 :bluemchen
Solange ich Autos zulasse, heißt das schon Versicherungsbestätigung.
Glaub ich jedenfalls.  :-[
Also nicht erst seit kurzen.
Es gibt also schon lange keine Doppelkarte mehr.

Aber egal, es gibt ja auch seit 1998 kein "rotes Kennzeichen" für Privatleuts mehr, und 20% der aktuell noch lebenden Bevölkerung lernt in diesem Leben auch nicht mehr, daß es inzwischen "€" heißt, alternativ EUR oder Euro.

Bin ich schlau?  :-X


Klaus A.


Offline Marcel

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #38 am: Do.12.Apr 2007/ 18:06:32 »
Hallo zusammen,

ich schließe mich Jörns Meinung an.
Gerd hat hier ganz klar geschrieben, was die aktuelle Rechtslage ist, und das ist gut so.  Ich habe mich heute morgen auf Michaelas Ausführung verlassen, da die entsprechende Passage auf meiner Versicherungsbestätigung nicht durchgestrichen war.
Danke an Euch beide. :bluemchen

Viele Grüße,

Marcel.

PS: Früher oder später stellt sich vielleicht bei einem anderen Foren-User dieselbe Frage. Ich habe auch erst die Suchfunktion bemüht, bevor ich den Thread eröffnet habe.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
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Offline XJörn

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #39 am: Do.12.Apr 2007/ 18:28:44 »
Solange ich Autos zulasse, heißt das schon Versicherungsbestätigung.
Glaub ich jedenfalls.  :-[
Also nicht erst seit kurzen.
Es gibt also schon lange keine Doppelkarte mehr.

Was heißt denn "Solange" und "lange"?
Die Doppelkarte gabs bis zum 1.1.2003. Die hieß so, weil Sie aus zwei Teilen bestand...Da sie das nun eben nicht mehr tut, müßte Sie eigentlich "Einfachkarte" heißen  ;)
Heute erfolgt die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt.
Sie wird aber auch gerne als "Deckungskarte" bezeichnet.

Bin ich schlau?  :-X
hmm, das Geschriebene würde ich noch nicht als Nachweis dessen gelten lassen  ;D  :D

Gruß

Jörn