Autor Thema: Raser darf sich freikaufen  (Gelesen 2206 mal)

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Raser darf sich freikaufen
« am: Di.13.Apr 2004/ 23:19:03 »
Gerichtsurteil:
Raser darf sich freikaufen

Mit einem erhöhten Bußgeld kann man sich unter Umständen seinen entzogenen Führerschein zurückkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt ein einmonatiges Fahrverbot in ein Bußgeld von 500 Euro umgewandelt. Der Betroffene hatte glaubhaft versichert, dass er seinem Beruf ohne Führerschein nicht nachgehen könne.

Der Verkehrssünder hatte beim Amtsgericht gegen das Fahrverbot Beschwerde eingelegt, weil er im Schichtdienst arbeite und morgens häufig schon um fünf Uhr am Arbeitsplatz sein müsse. Mit Bus oder Bahn könne er die Arbeitsstelle nicht erreichen. Zudem erhalte er berufsbedingt nicht vier Wochen Urlaub am Stück.

Das veranlasste den Amtsrichter, auf das vorgesehene Fahrverbot zu verzichten und das Bußgeld auf 500 Euro zu erhöhen. Der zuständige Staatsanwalt legte zwar Rechtsbeschwerde ein. Doch auch das OLG Oldenburg sah in den persönlichen Gründen des Mannes eine ausreichende Basis, ihm das Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgelds zu erlassen (OLG Oldenburg, 2 Ss 216/03 - , DAR 2003, 574). (mid)

Offline Dietrich

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Re:Raser darf sich freikaufen
« Antwort #1 am: Mi.14.Apr 2004/ 12:43:30 »
Moin gents,

freikaufen geht nicht. Die Gericht können aber im Rahmen ihrer Unabhängigkeit vom Bußgeldkatalog abweichende Entscheidungen treffen.

Alleine der Umstand, dass ein Betroffener auf den Führerschein angewiesen ist, reicht nicht aus, die zitierte Entscheidung zu begründen. Ich gehe daher davon aus, dass der Betroffene zuvor nicht wegen anderer Verkehrsdelikte in Erscheinung getreten ist und eine "saubere Biographie" hat.
Das Bußgeld wurde natürtlich erhöht, denn spürbar soll die Strafe schon sein.

Die o.g. Regelung wird aber sicher nicht dazu führen, dass man bei erheblichen Verstößen mal `ne Million aus der Portokasse zaubert und damit einem Fahrverbot entgeht.

Schöne Grüße
Dietrich