Autor Thema: Einfuhr aus der Schweiz  (Gelesen 7583 mal)

Offline Rüdiger

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Einfuhr aus der Schweiz
« am: Mo.19.Mai 2008/ 18:29:42 »
Guten Tag,
kann mir jemand sagen, wie hoch die Kosten sind, wenn man einen PKW aus der Schweiz in die BRD einführt? Einfuhrumsatzsteuer usw.?
Wie hoch könnten denn die Transportkosten aus der Schweiz Nähe Winterthur nach Kassel sein, hat da jemand eine Idee?
Gruß Rüdiger
« Letzte Änderung: Mo.19.Mai 2008/ 18:39:44 von Rüdiger »

Offline Marcel

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #1 am: Di.20.Mai 2008/ 07:10:43 »
Hallo Rüdiger,

es wurde zwar schon 1000 mal geschrieben. Das erklären Dir aber auch die netten Zollbeamten am Übergang Waldshut oder Basel. Einfuhrumsatzsteuer ist zu zahlen, Zoll entfällt, wenn das Fahrzeug in der EU produziert wurde. Speditionen kenne ich leider nicht. Aber Winterthur-Kassel würde ich auf eigener Achse überführen... .

Viele Grüße,

Marcel.

PS: Anbei die Antwort auf meine Zollanfrage letztes Jahr... .
Zitat
Sehr geehrter Herr *,

die Einfuhrzölle in die Europäische Union - EU - sind davon abhängig welcher Zolltarifnummer / Warennummer des internationalen „Harmonisierten Systems“ -HS-
Code- der PKW zugeordnet wird.
Personenkraftwagen werden als Beförderungsmittel vom Kapitel 87 erfasst und unterliegen einem Drittlandszoll von 10 % Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer -EUSt- in Höhe von 19% erhoben.

Die Einfuhrabgaben berechnen sich nach folgendem vereinfachten Schema:

        Rechnungsbetrag, ab Verkäufer umgerechnet in €
+       Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
          (insbesondere Porto/Fracht)
=       Zollwert  * Zollsatz = Z O L L
+       Zoll
+       Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
=       Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
=       E I N F U H R U M S A T Z S T E U E R

Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das in der EU oder einem anderen europäischen Nachbarland produziert wurde – so genannte Ursprungsware -, kann als Ursprungsnachweis eine Warenverkehrbescheinigung EUR.1, für Lieferungen in die EU, von den Schweizer Zollbehörden ausgestellt werden. Dadurch können Sie in der EU die Zollvergünstigung in Anspruch nehmen, die in Präferenzabkommen zwischen der EU, der Schweiz und weiteren Staaten vereinbart wurden (hier:
Zollsatz: frei (0 %)).


Bei Sendungen bis zu einem Warenwert von 6.000,- € genügt als Ursprungsnachweis für die Zollvergünstigung eine Ursprungserklärung nach vorgeschriebenem Wortlaut, die der Ausführer in eigener Verantwortung direkt auf der Handelsrechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Begleitpaper abgeben darf (s. dazu http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen/b0_praef/c0_praef_nachwei
se/c0_vereinfacht/a0_ursprungserklaerung/index.html).

Da der Verkäufer Ihres Fahrzeuges vermutlich nicht Hersteller ist, benötigt er für die Ausstellung einer EUR.1 bzw. Ursprungserklärung auf der Rechnung entsprechende Lieferantenerklärung der Zulieferfirma. Darin bestätigt der Lieferant des Ausführers, in welchem Land der Abkommenspartner die Waren produziert wurden. Nur dann dürfen Ursprungsnachweise ausgestellt werden.

Wenn es sich bei dem „Oldtimer“ um ein S a m m l u n g s s t ü c k  handeln würde, würde dieses in den Abschnitt XXI und dort in das Kapitel 97 eingereiht werden.
Hierher gehören aber nur Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand – ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. –, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Hierfür würde der Drittlandszollsatz: frei (0 %) und die EUSt: 7 % betragen.

Da die Einreihung solcher Kraftwagen sich in der Praxis aber als schwierig gestaltet empfehle ich Ihnen vorher, unter Angabe um was für einen Kraftwagen es sich handelt, eine „verbindlichte Zolltarifauskunft“ einzuholen.
Ausführliche Informationen darüber können Sie unserer Homepage über den nachfolgenden Link entnehmen:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d1_zolltarif/c0_vzta/index.html

sowie den Antrag mit Erläuterungen auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft herunterladen.

Zum Bargeldverkehr und der Anmeldepflicht ab 10.000 € an der EG –Außengrenze (Hier die Grenze Ostereich/Schweiz entnehmen Sie den FAQ (Fragen zum Barmittel- und Bargeldverkehr)auf unserer Internetseite www.zoll.de oder direkt unter http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/index.html

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Obwohl die Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt wurden, können wir keine Haftung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Nützlichkeit übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen

H Geist

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Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
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Offline Rüdiger

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #2 am: Di.20.Mai 2008/ 17:29:34 »
Danke Marcel,
ich hatte durchaus die Suchfunktion benutzt, allerdings zur Schweiz als Nicht-EU-Land nichts gefunden.
Es fallen hier wohl insgesamt 30 % an.
Gruß Rüdiger

Offline Marcel

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #3 am: Di.20.Mai 2008/ 18:31:59 »
Hallo Rüdiger,

nein, der ZOLL entfällt:
Zitat
Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das in der EU oder einem anderen europäischen Nachbarland produziert wurde – so genannte Ursprungsware -, kann als Ursprungsnachweis eine Warenverkehrbescheinigung EUR.1, für Lieferungen in die EU, von den Schweizer Zollbehörden ausgestellt werden. Dadurch können Sie in der EU die Zollvergünstigung in Anspruch nehmen, die in Präferenzabkommen zwischen der EU, der Schweiz und weiteren Staaten vereinbart wurden (hier:
Zollsatz: frei (0 %)).

Viele Grüße,

Marcel.

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Offline Rüdiger

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #4 am: Di.20.Mai 2008/ 20:06:33 »
Ja Marcel,
hatte ich auch gelesen.
Ich traue den Brüdern allerdings erst, wenn ich es schwarz auf weiss habe.
Gruß Rüdiger

Offline Tiescher

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #5 am: Di.20.Mai 2008/ 21:46:02 »
Moin!

http://www.carpassion.com/de/forum/verschiedenes-ueber-autos/28500-import-schweiz.html

Das ist auch eine sehr detailierte Beschreibung des Importvorgangs mit einigen Tips.

Ich hoffe, man kann es ohne Registrierung lesen.

Offline Rüdiger

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #6 am: Di.20.Mai 2008/ 22:51:33 »
Ja geht, danke Tiescher, war sehr informativ.
Gruß Rüdiger

Offline Marcel

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #7 am: Mi.21.Mai 2008/ 09:49:47 »
Ja Marcel,
hatte ich auch gelesen.
Ich traue den Brüdern allerdings erst, wenn ich es schwarz auf weiss habe.
Gruß Rüdiger

Hallo Rüdiger,

das hatte ich schwarz auf weiß per mail vom deutschen Zoll erhalten... .

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline Sucher66

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #8 am: Mi.21.Mai 2008/ 10:57:24 »
Der Wagen ist aber nicht zufällig gerade in Kilchberg?   :whistling

Wäre auch nicht weit von Winterthur und ein Fahrzeug auf das ich auch aufmerksam wurde. Das zusätzliche Problem da wäre die US Zulassung bei der ich mich fragte, wie das in den Import mit reinspielen würde.  :gruebel

Ich ging bei dem Fahrzeug dann aber am Ende auch von Zusatzkosten um die 30% aus und habe lieber die Finger davon gelassen.
« Letzte Änderung: Mi.21.Mai 2008/ 11:09:15 von Sucher66 »

Offline Rüdiger

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Re: Einfuhr aus der Schweiz
« Antwort #9 am: Mi.21.Mai 2008/ 16:28:51 »
Was ist Kilchberg. Nee, kenn ich nicht. Ich suche einen guten XJ40 Daimler und die kommen bisher nicht aus den USA.
Gruß Rüdiger