Autor Thema: Probefahrt  (Gelesen 1935 mal)

Offline Dietrich

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Probefahrt
« am: Mi.21.Apr 2004/ 08:01:42 »
Moin gents,

es gibt Rechtsprechung zum Thema Probefahrt: Das Oberlandesgericht Koblenz hat bereits am 13.01.2003 zum Aktenzeichen 12 U 1360/01 entschieden.

Ein Interessent hat mit einem von einem KFZ-Händler zum Verkauf angebotenen Trike eine Probefahrt unternommen. Das Trike war Komissionsware und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Auf dem Hof des Händlers rammt der Interessent mit dem Trike aufgrund der Überbreite des Hecks ein zum Verkauf angebotenes Auto. Dabei rutscht der Fahrer vor Schreck von der Kupplung und kracht mit einem der Hinterräder in einen Hallenpfeiler. Der Schaden betrug ca. 6.000,- €.
 
Der Interessent weigerte sich, den verursachten Schaden nach dem Willen des Händlers und der Eigentümerin des Trike zu erstatten. Es kam zur Verhandlung.  

Vor Gericht erklärte der Interessent, dass er auf eine Probefahrt verzichtet hätte, wenn er vor Antritt der Probefahrt auf die Haftungsrisiken hingewiesen worden wäre.

In zweiter Instanz gibt das OLG Koblenz nun dem Interessenten Recht: Der Schaden ist weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verursacht worden, sondern leicht fahrlässig. Denn Sinn einer Probefahrtist es, die Eigenheiten eines ungewohnten Fahrzeuges kennen zu lernen. Hiergegen hat sich aber der Händler selbst bei angebotener Komissionsware abzusichern oder den Kaufinteressenten auf das Fehlen eines angemessenen Versicherungsschutzes vor Antritt einer Probefahrt hinzuweisen.

Also vor Probefahrt entweder Vollkasko, oder schriftliche Regelung über Haftung, oder beides.

Stellt sich mir die Frage, wer die Allgemeinheit vor derartigen Chaoten schützt. Denn ..... glücklicherweise ist der Interessent auf dem Hof in ein Gebäude gekracht und nicht an der nächsten Ampel in eine Schülergruppe auf dem Mittelstreifen, weil er aufgrund eines Schlagloches vor Schreck wieder mal von der Kupplung gerutscht ist....

Schöne Grüße
Dietrich  

Offline K8

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Re:Probefahrt
« Antwort #1 am: Mi.21.Apr 2004/ 17:41:24 »
Das wird alles immer "amerikanischer". Doofheit scheint immer mehr zur schützenswerten Eigenscahft zu werden :P :P :P
"Verzweifelte" Grüße
Rolf

Offline Guenter Seelinger

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Re:Probefahrt
« Antwort #2 am: Do.22.Apr 2004/ 13:29:12 »
Teils ja teils Nein. Ein guter Händler spricht die Versicherung (z.B. Vollkasko mit 1000,- € Selbstbeteiligung) vor der Probefahrt an.

Ob solch schreckhafte Personen, wie in dem geschilderten Falle, eine Fahrerlaubnis besitzen dürfen steht auf einem anderen Blatt.

LG,
Günter