Umfrage

Wer ist betroffen

Nicht betroffen, da alle Fahrzeuge besser Euro3
5 (9.4%)
Indirekt betroffen, da Fahrzeug schlechter Euro3
10 (18.9%)
Teilweise betroffen, da sowohl Fahrzeuge mit als auch ohne Kat
24 (45.3%)
Voll betroffen, da alle Fahrzeuge ohne Katalysator
8 (15.1%)
Mich interessiert dieser ganz Kram nicht
6 (11.3%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 53

Autor Thema: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen  (Gelesen 50029 mal)

Offline Marcel

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #100 am: Mi.04.Feb 2009/ 12:53:19 »
Hallo zusammen,

ich gebe einfach mal einen Aufruf der Classic Protest & Kultur Mobil Muenchen, Initiative Old- und Youngtimer weiter. Es geht darum, möglichst zahlreich zur Verhandlung einer Klage vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht gegen die Umweltzone zu erscheinen. Diese findet am 10.02.2009 um 10:30 Uhr, Bayerstr. 30, Sitzungssaal 5 statt.
Alles weitere bitte ich hier nachzulesen:
http://initiativemuc.habaspiele.com/cmsj//
Bzw. im angefügten Dokument.

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline Dietrich

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #101 am: Mi.04.Feb 2009/ 13:18:46 »
Moin gents,

a) eine ruhige Verhandlung ohne viel Protest werden die Richter zu würdigen wissen - Protestaufrufe können die Sache konterkarieren

b) es gibt aus Berlin Entscheidungen, die die Fahrverbote stützen, weil die Kläger nicht nachweisen konnten, dass sie unverhältnismäßig belastet werden (beispielweise in ihrer beruflichen Existenz bedroht sind)

c) die Feinstaubbelastung hat sich in Berlin mehr als halbiert - die Stickoxidbelastung (der eigentliche Indikater der Luftverschmutzung durch Fahrzeuge) ist hingegen annähernd gleich geblieben

d) spannend wird´s 2010, wenn viele Dieselkisten nicht mehr in der Innenstadt rumgurken dürfen - hier werde ich die Stickoxidwerte dann mal genauer unter die Lupe nehmen


kind regards
Dietrich   

Offline Marcel

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #102 am: Mi.04.Feb 2009/ 15:04:17 »
Halo Dietrich,

die 15 Überschreitungen des Grenzwerts für Feinstaub im Jahr 2009 sind allemal ein Grund, den Sinn dieser Umweltzone, die seit 01.10.2008 gilt, zu hinterfragen.
Ungünstig finde ich zwar, daß hier die erste Klage von einem Bürger aus Mühldorf verhandelt wird, besser wäre ein Münchner Bürger der nicht mehr sein Auto aus der Garage fahren darf. Keinesfalls ist angedacht, durch Störung der Gerichtsverhandlung auf sich aufmerksam zu machen, sondern Betroffene sollen Interesse an dem Ausgang des Verfahrens zeigen.
2010 trifft es einige mit dem gelben Aufkleber, und spätestens dann wird wohl ein Aufschrei aus der Bevölkerung kommen.

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline JagDriver

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #103 am: Mi.04.Feb 2009/ 15:04:47 »

Es geht darum, möglichst zahlreich zur Verhandlung einer Klage vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht gegen die Umweltzone zu erscheinen.



Hallo Marcel,

was soll mit dem zahlreichen Erscheinen bezweckt werden? Dietrichs Tipp, Ruhe zu bewahren ist nicht zu unterschätzen.

Viel sinnvoller erachte ich es, sich grundlegender mit der Tatsache auseinander zu setzen, dass sich die Old- Und Youngtimergemeinde von innen zersetzt. Solange dieser Mißbrauch betrieben und auch noch öffentlich propagiert wird, steht die Klassikergemeinde auf wackeligen Beinen. Denn wenn es unter dem Motto 'erhaltenswerte Kulturgüter' nur noch darum geht, sich Vorteile zu erscheichen und Umweltzonen zu umgehen, ist was faul.

Ich bin schon mal gespannt, wie groß das Geschreie wird, wenn wir die Quittung für derartigen Mißbrauch bekommen.

Gruß
Detlef
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Offline Marcel

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #104 am: Mi.04.Feb 2009/ 15:18:50 »
Hallo Detlef,

damit soll gezeigt werden, daß es ein öffentliches Interesse am Thema Umweltzone gibt. Daß es sich nicht um ein Einzelschicksal handelt, sondern viele Menschen betrifft.
Der 300 SE. Mich stören solche Fahrzeuge genauso wie Dich - diese Gutachter sorgen dafür, daß die Old- und Youngtimerszene in ein schlechtes Licht gestellt werden. Mich stört es schon, wenn bei einem Oldtimer der Originalmotor fehlt, erst recht, wenn er gegen einen völlig anderen ausgetauscht wurde. Garantiert vor 30 Jahren... . Und wenn ich mir so überlege, was ich letztes Jahr an km sinnlos verfahren habe wegen eines schönen XJ Coupés dann ärgere ich mich gleich doppelt.
In der Schweiz gibt es nur einen Veteranenstatus, wenn Karosserie-, Getriebe- und Motornummer original sind. Wird vielleicht in Deutschland auch kommen.

Viele Grüße,

Marcel.

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Offline Marcel

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #105 am: Mi.11.Feb 2009/ 08:41:41 »
Hallo zusammen,

der Kläger hat den Betroffenen wirklich einen Bärendienst erwiesen, aber lest selbst:

Zitat
Kuriose Klage
Ein Fußgänger sieht sich als Opfer der Umweltzonen-Regelung. Das Gericht weist die Klage ohne Prüfung der Rechtslage ab. München kämpft weiter gegen den Feinstaub.
Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Klage mutete kurios an, das Verwaltungsgericht München hat das Verfahren jedoch zu einer grundsätzlichen Klarstellung genutzt. Die Richter erklärten am Dienstag den vielen Zuhörern, die in den großen Sitzungssaal gekommen waren, dass die Umweltzone in München rechtlich nicht zu beanstanden sei. Gegen das partielle Fahrverbot in der City hatte ein Mann aus Mühldorf geklagt: Das Verwaltungsgericht wies ihn ab, weil er nicht von den Verboten betroffen sei - er hat nämlich gar kein Auto.
Der Mühldorfer hatte erklärt, dass die Umweltzone "unsinnig und diskriminierend" sei. Auch sei der Zusammenhang zwischen Feinstaub und Straßenverkehr nicht schlüssig: Neueste Untersuchungen belegten, dass Feinstaub durch die Sonneneinstrahlung zu den Morgen- und Abendstunden völlig natürlich durch Luftverwirbelungen entstünde. Dass er, obwohl autolos, dennoch ein Opfer des City-Fahrverbotes sei, wollte er dem Gericht so darlegen: Was wäre, wenn er sich einen bestimmten Wagen leihen wollte, mit diesem dann aber nicht zu Verwandten in die Münchner City fahren dürfe, weil das Auto keine Feinstaubplakette bekomme?
Das ließ die 1. Kammer aber nicht gelten: Popularklagen, also Prozesse führen zu wollen, ohne in den eigenen Rechten verletzt zu sein, seien nicht zulässig. "Und als Fußgänger oder Radfahrer darf er ohne Plakette in die Umweltzone", meinte der Vorsitzende, Gerichtspräsident Harald Geiger. Somit werde die Klage ohne jegliche Prüfung der Rechtslage abgewiesen.

Kampf gegen den Feinstaub

Dennoch wies Geiger darauf hin, dass die Umweltzone den Kläger selbst dann nicht in seinen Rechten verletzt hätte, wenn er ein Auto ohne Plakette besitzen oder ständig benutzen würde. Denn die Umweltzone München sei eine im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes "geeignete und verhältnismäßige Maßnahme, die Gefahr der Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen".
Und weiter: "Im Hinblick auf die gesetzliche Forderung, dass die Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, begegnet die Einführung der Umweltzone als eine von vielen denkbaren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen keinen grundlegenden Bedenken." Im Übrigen sei die Pflicht zur Feinstaubbekämpfung durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht verbindlich vorgegeben.
München will den Kampf gegen den Feinstaub sogar noch ausweiten. Bei einem großen Bürgermeister-Treffen in Brüssel verpflichteten sich am Dienstag mehr als 400 europäische Kommunen, darunter München, den Ausstoß gefährlicher Abgase um mehr als 20 Prozent zu senken. Damit überträfen sie die Ziele der Europäischen Union. Auch deshalb will das Umweltreferat, wie berichtet, rote Plaketten von 2010 und gelbe von 2012 an aussperren. Davon werden dann vor allem Lastwagen und Transporter betroffen sein.

"Zu viele sind betroffen, doch der Nutzen ist kaum messbar"

Und die Ausnahmegenehmigungen für derzeit 3798 Münchner Autos ohne Plakette sollen unweigerlich nach einem Jahr auslaufen. Es wird aber offenbar nicht mehr daran gearbeitet, die Umweltzone auszuweiten.
Der ADAC hält nach wie vor die Umweltzonen für unnütz. Verkehrsjurist Markus Schäpe: "Zu viele sind betroffen, doch der Nutzen ist kaum messbar." In Berlin unterstützt der Auto-Club deshalb klagende Kraftfahrer bei sieben Musterverfahren - die ersten Verhandlungen werden für das kommende Frühjahr erwartet.

Quelle: Sueddeutsche Zeitung
Hier auch noch ein paar Zeilen: Link

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline JagDriver

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #106 am: Mi.11.Feb 2009/ 09:07:46 »
Zitat
Das ließ die 1. Kammer aber nicht gelten: Popularklagen, also Prozesse führen zu wollen, ohne in den eigenen Rechten verletzt zu sein, seien nicht zulässig. "Und als Fußgänger oder Radfahrer darf er ohne Plakette in die Umweltzone", meinte der Vorsitzende, Gerichtspräsident Harald Geiger. Somit werde die Klage ohne jegliche Prüfung der Rechtslage abgewiesen.

Hallo Marcel,

und warst Du dort und hast diese, vorsichtig formuliert, reichlich unnütze Klage durch Beisein unterstützt?

Das ist nur wieder Öl auf die Mühlen derer, die die Ansicht vertreten, dass sich die Young- und Oldtimergemeinde selbstzerstörerisch von innen heraus sämtliche Vergünstigungen und auch ihr Image zunichte macht.

Danke für das Amüsement heute Morgen. :super

Gruß
Detlef
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Offline Marcel

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #107 am: Mi.11.Feb 2009/ 09:14:00 »
Hallo Detlef,

nein, ich war nicht dort. Konnte nicht von der Arbeit weg - und war auch froh, nicht dort gewesen zu sein.

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline Dietrich

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #108 am: Mi.11.Feb 2009/ 12:13:03 »
Moin gents,

wirklich eine kuriose Klage.

Allerdings ist die Erklärung des Vorsitzenden Richters und Präsidenten des VG, wonach die Einrichtung einer Umweltzone zur Reduzierung der Feinstaubbelastung (die eigentlich eine Grobstaubbelastung ist) "verhältnismäßig" sei, schon erstaunlich. Letztendlich stand das gar nicht zur Diskussion, so dass das Gericht hier einen unqualifizierten Schnellschuss absonderte, weil es sich mit der komplizierten Materie zuvor überhaupt nicht auseinandergesetzt hat und sich vermutlich zuvor lediglich mittels Hörensagen oder Zeitungslektüre informierte.

Aber, nicht vergessen: Zwei Juristen - drei Meinungen. 

kind regards
Dietrich