Hallo Gerd,
habe ich sehr wohl verstanden - aber wenn der Freistaat Bayern Kfz-Steuer von mir kassieren will, dann soll ich mich auch in seinem Straßennetz unbeschränkt bewegen können.
Wenn nicht, kriegt ein anderes Bundesland die Steuereinnahmen. Ob da ein "M" oder ein "NW" auf dem Kennzeichen drauf ist, ist mir letzten Endes egal - nur dann geht die Kfz-Steuer nach Rheinland-Pfalz und nicht nach Bayern. Bietet sich bei mir an, da ich meinen Zweitwohnsitz noch im Elternhaus in Neustadt habe.
Wenn ich mal ein Fahrzeug, das maximal EuroI erfüllt, besitze, sehe ich nicht ein, dass der Freistaat dafür Kfz-Steuern sieht, wenn ich noch nicht einmal die Isar entlang durch München fahren darf. Aber der osteuropäische LKW an die Großmarkthalle fahren darf, die in der Umweltzone liegt.
Grüße aus dem sonnigen München,
Marcel.
PS: Ein gravierenderer Schritt wäre dann noch, Erst- und Zweitwohnsitz zu tauschen oder München den Rücken zu kehren. Ein "STA", "WM", "EBE", "FFB" oder "DAH" auf dem Kennzeichen bedeutet nicht unbedingt ein weiterer Weg zur Arbeit.
@rachid: Du hast ja auch kein Kennzeichen mit einem alleinstehenden "F" vor dem "-".