Moin gents,
wenn der Täter psychisch krank ist und er die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört, gehört er in eine Einrichtung, in der er entsprechend betreut wird.
Sofern der Täter ständig Autoreifen zersticht, gefährdert er die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gesetzte regeln dies eindeutig.
Allerdings hat sich auch ein Richter an einem psychiatrischen Gutachten zu orientieren. Und wenn dies da lautet, dass keine Wiederholungsgefahr besteht ezt. pp. bla. bla., kann auch ein Richter nichts machen.
Ich hatte mal in Berlin den Fall, dass eine psychisch kranke Seniorin, nachts in einem Haus mit 12 Mietparteien ununterbrochen rumgeschriehen hat (unzulässiger Lärm - Berliner Immissionsschutzgesetz - Ordnungswidrigkeit).
Der Sozialspychiatrische Dienst der Verwaltung in der auch ich tätig war/bin schrieb ein "mildes" Gutachten nach dem anderen, ohne dass eine Veränderung eintrag. Auf diese Art und weise wurde das Haus allmählich entmietet.
Der Eigentümer kündigte der Dame zwar. Die Kündigung wurde jedoch im Rahmen eines Rechtsstreits vom Gericht für unzulässig erklärt, weil die Frau ja krank war.
Nachdem ich (seinerzeit im Ordnungsamt) einen riesigen Zeck mit den Sozialpsychiatern - Stichwort Schadensersatz für den Eigentümer wegen der vom Amt geduldete Entmietung durch nächtlichen Lärm - angefangen hatte, wurde endlich jemand tätig und die alte Dame in eine Einrichtung vermittelt, in der sie auch nachts die erforderliche Betreuung erhielt.
Deshalb: Lieber Peter, Du hast ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen das Land Berlin ! Allerdings wird die Sache recht schwierig. Wenn Du möchtest, sprechen wir mal drüber.
kind regards
Dietrich