Hallo Dietrich,
die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen existiert nicht, das ist mir klar. Aber laß es mich mal so darstellen.
Wie bringt man einem kleinen Kind bei, daß es nicht mit den Händen an die heiße Herdplatte fassen soll? Letzten Endes weis das Kind nicht was "heiß" ist, und damit kannst Du es ihm solange sagen wie Du magst - irgendwann überkommt es die Neugier - und verbrennt sich die Finger. Dann weis es, daß es schmerzt, dorthin zu fassen.
Der Täter, von dem in meinen Augen ein erhebliches Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit ausgeht, muß irgendwie zur Einsicht bzw. dazu gebracht werden, nicht mehr auf Reifen zu stechen. Wer sagt denn, daß jeder Reifen platt wird, den er angestochen hat - nicht auszudenken, wenn bei hoher Geschwindigkeit ein angestochener Reifen platzt.
Wenn herkömmliche Maßnahmen versagen, dann wäre es mal an der Zeit, andere zu ergreifen. Idealerweise bringt man ihm natürlich bei, daß es viel mehr Spaß macht, täglich an Fahrzeugen der Stadtverwaltung zwei Reifen platt zu stechen, diese sind leicht erkennbar an den Kennzeichen... .
Viele Grüße,
Marcel.