Autor Thema: TÜV-Abnahme ohne Mängel  (Gelesen 22994 mal)

Offline jojo62

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #10 am: Sa.25.Okt 2008/ 16:12:09 »
Wie hoch ist/war denn die Laufleistung des XK8?

Offline Dietrich

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #11 am: Sa.25.Okt 2008/ 17:58:51 »
Moin jojo,

96700 Meilen......also ca. 153000 km

kind regards
Dietrich

Offline PeachyFFM

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #12 am: Mo.27.Okt 2008/ 08:55:49 »
hi,
zum wackeln ab 120kmh:
eines der reifen ist wohl nicht richtig ausgewuchtet...  ist eine typische reaktion zwischen 120 und 140.....

gruß
T
Grüße,
Tim
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Daimler 6 LWB 1995

Offline Dietrich

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #13 am: Mo.27.Okt 2008/ 21:22:32 »
Moin T,

.......die Hardyscheibe ist zerbröselt ..... - Ich denke daher zunächst, dass es daran liegen wird.

kind regards
Dietrich

Offline New_Cat

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #14 am: Mo.27.Okt 2008/ 21:55:37 »
Moin T,

.......die Hardyscheibe ist zerbröselt ..... - Ich denke daher zunächst, dass es daran liegen wird.

kind regards
Dietrich

das ist eine Arglistige Versuch Mangel zu Vertuschen

Andreas

Offline Thorsten K

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #15 am: Mo.27.Okt 2008/ 22:57:40 »
Aber mal ganz ehrlich, auch wenn ich das Urteil selber hanebüchen finde, weil sich damit der Sinn eines Sachverständigen ja halbwegs verflüchtigt :
Eine TÜV-Plakette hat bei mir beim Gebrauchtwagenkauf nie mehr ausgelöst, als die befriedigende Feststellung, den Wagen direkt zulassen zu können - technisch habe ich mich nie darauf verlassen und ich meine dergleichen auch in diversen Gebrauchtwagen-Tips gelesen zu haben. In diesem speziellen Fall mußte natürlich eine Fern-Entscheidung her, daher kann ich die Notwendigkeit nachvollziehen. Aber grundsätzlich verlasse man sich doch nur auf sein eigenes (oder des neutralen Sachkundigen) Auge. Ich habe noch nie ein Auto gekauft, ohne es auf der Bühne zu haben - hat der Verkäufer dafür kein Verständnis, ist das schon Zeichen genug. Ich habe mehrere Autos an Menschen verkauft, die nicht mal eine Probefahrt gemacht haben und dann bisweilen im Nachhinein herumgenölt haben - verkauft wie besehen und probegefahren - oder auch nicht.
Wie auch immer wünsch ich natürlich viel Erfolg Dietrich!

Viele Grüße
Thorsten

(i. Ü. sind angeblich Prüfstatiker auch nicht für das Halten eines Gebäudes verantwortlich zu machen...)
burning chrome

Offline HeikoK

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #16 am: Di.28.Okt 2008/ 12:51:35 »
Thorsten,

stimme Dir natürlich zu. Nur zum letzten Satz eine Bemerkung: ein Gebäude kann aus irgendwelchen, vom Statiker nicht erkennbaren (!) Gründen zusammenfallen. Das ist beim TÜV Prüfer ähnlich: auch er kann keine Garantie dafür geben, dass nicht irgendwelche Teile aus für ihn nicht erkennbaren Gründen in naher Zukunft versagen. Das ist auch logisch.

Diese Konstellation liegt bei Dietrichs Fall aber gar nicht vor! Es bestehen und bestanden ja Mängel, die der TÜV auf jeden Fall hätte sehen müssen, bzw. in keinem Fall übersehen konnte. Hier wurde eine Serie von Mängeln, von welchen zumindest einige die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs in Frage stellen, nicht bemängelt - und zwar zumindest grob fahrlässig, wenn nicht schlimmer. Von "Übersehen" kann hier keine Rede sein, denke ich. Eventuell trifft daher das BGH Urteil hier gar nicht zu.

Gruß,
Heiko

Offline Marcel

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #17 am: Di.28.Okt 2008/ 13:55:43 »
Hallo zusammen,

mir hat man beigebracht, daß ich bei grober Fahrlässigkeit mit meinem Privatvermögen hafte. Grobe Fahrlässigkeit liegt u.a. vor, wenn ich ohne Checkliste einen Motor auf dem Prüfstand in den Betrieb nehme und es kommt zu einem Schaden.
Warum sollte für einen beim TÜV beschäftigten Ingenieur etwas anderes gelten? Er muß auch eine Checkliste abarbeiten - und dann sein ok geben oder halt nicht... .
Langsam wird es Zeit, daß diese Gefälligkeitsgutachter mal in die Verantwortung genommen werden. Für ein XJ Coupé wurde mir dieses Jahr auch ein Gutachten für eine historische Zulassung versprochen - und der Wagen hatte offensichtliche Durchrostungen an tragenden Teilen.

Viele Grüße,

Marcel.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
bildschöner 5.3 Liter und sagenhafter Sexlidder

Offline Dietrich

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #18 am: Di.28.Okt 2008/ 16:23:48 »
Moin gents,

gemach und ruhig Blut.

Ich war heute beim TÜV in Berlin und habe anschließend den HU-Bericht, der gerade 1000 mls her ist vorgezeigt. Nach Luft haben die Herren nicht gejapst, aber in Erklärungsnot waren sie schon.

Zu allem Überfluss hat das Auto auch noch eine andere Fahrgestellnummer am Fensterrahmen, als im Heck, was allerdings, so habe ich es anschließend von Jaguar Deutschland erfahren, für US-Modelle typisch sein soll. ...und der Prüfer hat bei der Vollabnahme die IdentNr. der Fensterrahmens eingetragen, so dass ich zunächst einmal die Papiere ändern lassen muss.

Nach Meinung der TÜV-Prüfer in Berlin, existieren die folgenden Mängel seit mehr als 1000 mls:

Bremsscheiben, Hardyscheibe, Ölverlust, falsche Identnummer, fehlende Leuchtweitenregelung

Die demolierte Felge und der einseitig abgefahrene Reifen, sowie die anderen Beleuchtungsmängel können natürlich seither entstanden sein, z.B. durch nachträgliche  Montage der Räder oder Ausfall der Leuchtkörper etc..

Jetzt warten wir erst einmal ab, was der betreffende TÜV dazu sagt/schreibt.

Auf meinen Anruf hin war der zuständige Herr sehr freundlich und zuvorkommend.


kind regards
Dietrich

« Letzte Änderung: Di.28.Okt 2008/ 17:22:38 von Dietrich »

Offline Thorsten K

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Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
« Antwort #19 am: Di.28.Okt 2008/ 18:11:30 »
Thorsten,

stimme Dir natürlich zu. Nur zum letzten Satz eine Bemerkung: ein Gebäude kann aus irgendwelchen, vom Statiker nicht erkennbaren (!) Gründen zusammenfallen. Das ist beim TÜV Prüfer ähnlich: auch er kann keine Garantie dafür geben, dass nicht irgendwelche Teile aus für ihn nicht erkennbaren Gründen in naher Zukunft versagen. Das ist auch logisch.

Diese Konstellation liegt bei Dietrichs Fall aber gar nicht vor! Es bestehen und bestanden ja Mängel, die der TÜV auf jeden Fall hätte sehen müssen, bzw. in keinem Fall übersehen konnte. Hier wurde eine Serie von Mängeln, von welchen zumindest einige die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs in Frage stellen, nicht bemängelt - und zwar zumindest grob fahrlässig, wenn nicht schlimmer. Von "Übersehen" kann hier keine Rede sein, denke ich. Eventuell trifft daher das BGH Urteil hier gar nicht zu.

Gruß,
Heiko

Hallo Heiko,

das sind dann aber Mängel in der Bauausführung (wobei auch diese in Abständen kontrolliert werden muß, wobei natürlich nicht jedes Detail begutachtet werden kann) oder aber nicht vorhersehbare Lasten (Aufprall, extreme Wettersituationen o.ä.), mir ging es eher um die Planungshaftung.
Aber wie auch immer: Das solche Gefälligkeiten vorkommen ist klar (deswegen selber begutachten (lassen)), aber man sollte sich dabei eben nicht erwischen lassen. Man kann immer mal etwas übersehen, aber natürlich nicht so viel auf einmal.
Schaun mer mal, dann sehn mer scho.

Grüße und weiter good luck an Dietrich
Thorsten
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