Autor Thema: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall  (Gelesen 5372 mal)

Offline senator1962

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**DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« am: Di.22.Mai 2007/ 08:33:04 »
Hallo werte Mitleser,

mir wurde am Sonntagnachmittag die Katze durch ein anderes Fahrzeug auf vorfahrtsberechtigter Straße beschädigt (ein Volvo Kombi fuhr mir in die rechte Seite). Dabei erwischte mich die "Gegnerin" ab Höhe der vorderen Felgen und beschädigte Felge, vorderen Kotflügel, Beifahrertür und den Schweller. Ob dies tatsächlich schwerwiegende Schäden sind (e.g. Rahmen verzogen, etc.), kann ich nicht sagen und warte hier auf das Ergebnis des Gutachters.

Was mich aber viel mehr schockiert, ist die Aussage von Avalon in Frankfurt, dass die Reparatur ca. 5 bis 6 Wochen !!! dauern könne, da einerseits die Werkstatt voll sei, zum anderen aber Avalon verkauft wurde und jetzt im laufenden Betrieb auch eine Inventur vornehmen muss. Wie ist das jetzt mit der Versicherung des Gegners zum Thema Ersatzwagen: gibt es da Limits hinsichtlich der Zeit? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Allianz mir für diese Zeit den Ersatzwagen zahlt, allerdings muss/möchte ich natürlich auch mobil bleiben und habe, last but not least, den Schaden ja nicht selbst verursacht.

Hat hier jemand schon einschlägige Erfahrung und kann mir mitteilen, was ich tun soll? Muss ich die Werkstatt wechseln (Avalon kennt den Wagen seit "Geburt") wegen der langen Zeit?

Lieben Dank für Eure schnellen Antworten.

Gruss,
Dirk 
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Offline E-mAN

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #1 am: Di.22.Mai 2007/ 08:43:10 »
Hallo Dirk,

zunächst mal mein HERZliches "Beileid"... so etwas ist immer Mist.

Ich würde in solchen Fall auch immer meine Versicherung (bzw. den zuständigen Vertreter) ansprechen, denn in der Regel kann der schon einige Fragen beantworten/weiterhelfen. ;)

Zur Werkstatt wird dir sicherlich die "Frankfurter Gemeinde" etwas sagen können.

HERZliche Grüsse
Egon
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Offline Peter Pleyer

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #2 am: Di.22.Mai 2007/ 08:53:33 »
Hallo,
und herzliches Beileid.... :'(...ich habe etwa das Gleiche bei einem Heckschaden letztes Jahr im Ausland gehabt. Ich habe folgende Erfahrung gemacht:
Das wichtigste für ein weiteres Vorgehen ist, schnellstmöglich vom gegnerischen Sachverständigen ein Reparaturgutachten in der Hand zu halten sowie die Schuldanerkenntniss des Unfallgegeners.
Auch meine Reparatur hat gut 4 Wochen gedauert, die Versicherung bestand erst auf eine von ihr angegebene Werkstatt. Ich habe jedoch unter Hinweis darauf das ICH der anerkannt Geschädigte bin, darauf bestanden die Reparatur in einer von mir ausgewählten Werkstatt vornehmen zu lassen. Unter Hinweis darauf, das ich auf mein Fahrzeug angewiesen bin und schnellstmöglichst wieder das Auto wiederhaben muss, hat der Versicherer akzeptiert. Verrechnung erfolgte dann auch direkt zwischen Versicherer und Werkstatt. Nachdem der Kostenvoranschlag unter dem eigentlichen Reparaturwert lag (6600€) waren die sogar noch so frech zu fragen ob ich den hinteren Parkpilot wirklich bräuchte und man den nicht weglassen könnte! Da habe ich schlicht gesagt: Mir stünde sogar für die 4 Wochen ein Ersatzfahrzeug eine Klasse unter meinem Fahrzeug zu....wenn sie wollen könnte ich auch das machen. (Das wäre ein "S") gewesen. Naja....dann haben sie gezahlt und fertig war die Geschichte!
Gruss
Peter  8) 
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Offline Scheika

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #3 am: Di.22.Mai 2007/ 13:39:03 »
Hallo Dirk,

Beileid, das tut weh!  :tongue!
Das Gutachten enthält i.d.R. eine Angabe zur voraussichtlichen Reparaturdauer. In diesem Rahmen gibt es i.d.R. keine Probleme. Für alles, was (deutlich) darüber hinaus geht, kommt es grob gesagt auf den Grund der Verzögerung und darauf an, ob Du diese Verzögerung (im Rahmen Deiner Schadenminderungspflicht) verhindern kannst. Unvermeidbare Verzögerungen z.B. bei der Ersatzteilbeschaffung wird die Versicherung schlucken müssen, die von Dir beschriebene Verzögerung wird eher Dich treffen, jedenfalls dann, wenn es die zumutbare Möglichkeit einer kürzeren Reparaturdauer woanders gibt.

Ich würde mit dem Gutachten in der Hand mit Avalon sprechen, vielleicht sagen die für einen evtl. nicht-ersatzfähigen Anteil der Reparaturdauer einen Leihwagen zu. Schließlich wollen die sicher gerne den Reparaturauftrag haben ...

Viele Grüße
Axel 

Offline senator1962

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #4 am: Mi.23.Mai 2007/ 07:18:06 »
Hallo Ihr Lieben:

"wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung" könnte die Situation nicht trefflicher umschreiben: so erhielt ich gestern seitens der Allianz (Versicherung der Unfallgegnerin) die Information, dass die Dame ihren Unfall selbstredend noch nicht gemeldet hat.....ob sie darauf spekuliert, dass ich das Ganze vergesse???? Ich finde es unmöglich, erst das Eigentum anderer (vermeidbar!) zu beschädigen und sich dann in Schweigen zu hüllen.

Allerdings hat die Allianz dann sehr schnell gehandelt: "..oha, ein XKR.....das ist die höchste Klasse.." und nach einer guten Stunde lag bei AVALON die Kostenübernahmebestätigung vor; bei mir per Email die Info, dass die Kosten für den Mietwagen getragen werden (die dafür entstehenden Kosten lege ich vor, da ich wohl einen bessren Tagespreis habe).

Wegen der langen Dauer (etwa 4-6 Wochen) gab es keinen Kommentar, jedoch hat man die Versicherung seitens Avalon auch gleich auf die Umstände der Geschäftsübernahme und der damit verbundenen Verzögerungen aufmerksam gemacht. Da wohl jede Menge Teile aus GB kommen müssen, dürfte sich die Dauer bei einer anderen Werkstatt (m.W. gibt es keine andere Jag-Vertretung in Frankfurt) auch nicht wesentlich verkürzen. Und ich wäre nicht gerade davon begeistert, den Wagen irgendwo in D reparieren zu lassen....; ist übrigens bekannt, wer der neue Eigentümer von Avalon ist und wie es dort weitergeht?

Good News am Ende von AVALON: der Gutachter war da, der Wagen kann repariert werden und ein ausführliches Protokoll folgt. Wird aber wohl heftig teuer.

Nochmals vielen Dank für Eure prompte Hilfe und Euer Mitgefühl.

Gruß,
Dirk

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Offline senator1962

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #5 am: Mi.23.Mai 2007/ 07:25:15 »
Oh, ich hatte etwas Wichtiges vergessen: der "Kater" ist jetzt ja ein Unfallwagen und dies muss beim späteren Verkauf angegeben werden. Das macht die Sache ja nicht gerade einfacher und mindert m.E. den Wert doch erheblich (bei der eigenen Suche hatte ich auf das Wort "unfallfrei" grossen Wert gelegt).

Wie ist das mit dem Wertausgleich? Wie errechnet sich die Wertminderung, wenn ich den Wagen in etwa 2-3 Jahren (evtl. früher) verkaufen will? Da werd' ich wohl dann richtig verlieren, oder?

Sorry, aber ich hatte vor mehr als 20 Jahren den letzten eigenen Wagen (dazwischen nur Firmenwagen auf Leasingbasis) und habe mich damit nie mehr beschäftigt. @Peter: wie hast Du das nach dem Heckschaden geregelt?

Gruß,
Dirk
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Offline Peter Pleyer

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #6 am: Mi.23.Mai 2007/ 08:14:28 »
Hallo Dirk,
scheint sich ja glücklich zu wenden bei dir.... :super
Also wegen dem Wertverlust....das ist so eine Sache...die Versicherungen schliessen eine Haftung für den Wertverlust bei späterem Wiederverkauf aus logischerweise. Auf der Angabe "Unfallwagen" wirst du daher sitzen bleiben. Bei nicht beschädigtem Rahmen ist es allerdings so das ja de facto meist kein Wertverlust real da ist, das Fahrzeug ist wie vorher. Deswegen ist es eben wichtig bei einer authorisierten Fachwerkstatt mit Originalteilen diesen Schaden beheben zu lassen. Gut dokumentiert erzeugt das meines Erachtens den wenigsten Wertverlust beim späteren Wiederverkauf. Mein Heck am XJR ist wenn mans genau nimmt eigentlich besser als vorher.....und hintenrum ist ALLES neu. Trotzdem würde mir die Angabe "Unfall" eben nicht erspart bleiben. Das is halt nun mal so.
Gruss
Peter  :)
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Offline Scheika

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Re: **DRINGEND** Werkstattaufenthalt nach Unfall
« Antwort #7 am: Mi.23.Mai 2007/ 09:36:15 »
Hallo Dirk,

Warte auf das Gutachten, dort wird evtl. auch eine Position "Wertminderung" enthalten sein.

Man unterscheidet den "technischen Mindertwert" (d.h. der Schaden kann durch die Reparaur nicht vollständig behoben werden), und den "merkantilen Minderwert" (Wertverlust allein wegen der Qualifikation als "Unfallwagen", trotz vollständiger Schadensbeseitigung).

Eine einheitliche Berechnungsmethode gibt es nicht, es gibt verschiedene Berechnungsmodelle (Ruhkopf u. Sahm, Halbgewachs, Vorschlag des 13. Verkehrsgerichtstages, etc.), es kommt aber auch auf den Einzelfall an.

Faustformel (für ein Brutto-Normalverbraucher-Auto!) nach Ruhkopf und Sahm ist ein Prozentsatz von 3%-7% der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten für Fahrzeuge unter 5 Jahren und 100.000 km, je nach Zulassungsjahr und Verhältnis der Rep-Kosten zum Wiederbeschaffungswert:

Zulassungsjahr:                  Verhältnis Rep.-Kosten zu WB-Wert:
                                            10-30%                 30-60%               60-90%
1                                               5                           6                          7
2                                               4                           5                          6
3 und 4                                     3                           4                          5

Wie gesagt, ist nur eine von mehreren möglichen Methoden und eine Art Faustformel, kann für den XKR und auch nach Zustand, Vorschäden etc. im Einzelfall anders zu bewerten sein.

Viele Grüße
Axel