Autor Thema: Scherben  (Gelesen 2549 mal)

Offline Dietrich

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Scherben
« am: Mi.24.Sep 2003/ 13:14:04 »
Hi folks,

in der 23.Ausgabe der Zeitschrift für Versicherungsrecht wurde auf Seite 1002 ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 04.09.2002 (Aktenzeichen: 52 C 63/02) im Leitsatz veröffentlicht.

Ein einem LKW nachfolgendes Auto wurde durch einen durch den LKW aufgeschleuderten Stein oder einem vom LKW herabgefallenen Kiesel getroffen und beschädigt (vermutlich war´s die Scheibe). Da die Versicherung den Gesamtschaden vermutlich nicht komplett übernehmen wollte, traf man sich folglich beim Amtsgericht Hamburg.

Und das Gericht entschied:
Soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Sicherheitsabstand ( bzw. ein größerer Abstand eines Idealfahrers ??!?!?) von dem dem LKW nachfolgenden Auto unterschritten worden ist, hat der Geschädigte aufgrund der von seinem Auto ausgehenden Betriebsgefahr einen Kostenanteil von 20 % seines Schadens zu tragen, wenn das Verschulden des LKW-Fahrers nicht schwer wiegt. Der Geschädigte erhält also lediglich 80 % seines Schadens von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Das ist mir neu. Deshalb habe ich´s veröffentlicht.

Merke:
Man montiere sich eine Kamera nebst Radargerät auf dem Armaturenbrett um im Falle eines Falles den großen Abstand eines "Idealfahrers" (der vermutlich Richter in Hamburg ist) nachweisen zu können.

Glas- und Achsbruch
Dietrich



 

[gelöscht durch Administrator]

Michaela

Re:Scherben
« Antwort #1 am: Mi.24.Sep 2003/ 15:15:53 »
Möchte aber auch nicht wissen, welchen Schaden den Versicherern entsteht.
(Was wir ja dann letztendlich auch wieder tragen)

Denn: es ist Gang und Gäbe, dass, hat man einen Schaden in der Windschutzscheibe, man sich irgendeinen mit Schutt, Steinen oder  Baumaterial beladenen LKW rausguckt, die Nummer aufschreibt und damit zu seiner Versicherung rennt. Da sind doch 80% ein gutes Geschäft, nicht wahr!?

Wird so von vielen Leuten gemacht und hat unser Versicherungsmann bestätigt.

Wo unlautere Methoden sich häufen, muss halt eingeschritten werden.
Die Ehrlichen sind sowieso immer die Dummen..

Liebe Grüße
Michaela

Offline Rüdiger

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Re:Scherben
« Antwort #2 am: Mi.24.Sep 2003/ 15:30:22 »
Hallo,
der von Michaela erwähnte in dieser oder anderen Form von Versichwerungsbetrug ist häufiger als man denkt und mir schon von Werkstätten (VW-Vertragshändler) und in diesem oder dem anderen Forum vorgeschlagen worden.
Gruß Rüdiger

Offline Kai Hoffmann

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Re:Scherben
« Antwort #3 am: Do.25.Sep 2003/ 01:55:07 »
Hallo Ihr Lieben,

wer hat nicht schon einen Steinschlagschaden in der Scheibe gehabt und sich darüber aufgeregt es zu spät bemerkt zu haben. Kein Wunder wenn bei den Preisen der Vertragswerkstätten für eine Neuscheibe die abenteuerlichsten Gedanken kommen. Zum Glück ist die Technik der Scheibenreparatur in den letzten Jahren sehr weit vorangeschritten und die Kosten haben sich minimiert. Die Versicherer haben in den letzten Jahren zur Genüge zugelangt auch wenn Ihnen teilweise unrechte Neueinstufungen nachgewiesen werden konnten. Auf der anderen Seite drücken sie sich um jedes Detail um vollständig Schadensbehebungen zu bezahlen. Ich weine deswegen keine Träne bei diesen Dingen (hab aber auch noch keine Scheibe austauschen lassen).....

Gruß Kai
« Letzte Änderung: Do.25.Sep 2003/ 01:58:04 von Kai Hoffmann »

Offline Dietrich

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Re:Scherben
« Antwort #4 am: Fr.26.Sep 2003/ 11:45:04 »
Moin gents,

der Reiz, eine Versicherung zu beschubsen liegt natürlich auf der Hand. Ich denke trotzdem, dass sich die wenigsten einen Stein oder Kiesel auf die Scheibe schmeißen, um eine zerkratzte durch eine neue Scheibe auszutauschen und sich den Tausch über eine LKW-Versicherung finanzieren zu lassen.

Neu ist die Art der Rechtsprechung trotzdem. Ich hatte vor drei oder vier Jahren noch 100 % des Schadens, der auf der A 24 durch einen mit Bauabfällen beladenen Laster verursacht wurde, ersetzt bekommen.

Schöne Grüße
Dietrich