Autor Thema: Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht  (Gelesen 4763 mal)

Offline Gerd Münch

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Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« am: Do.13.Nov 2003/ 17:07:19 »
Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf

Nach dem neuen, seit 1. Januar 2002 geltenden Gewährleistungsrecht haftet ein Gebrauchtwagenverkäufer gegenüber einem Verbraucher zwei Jahre für die Mangelfreiheit des verkauften Gebrauchtwagens. Der Gesetzgeber lässt jedoch zu, diese Frist durch allgemeine Geschäftbedingungen oder individuellen Vertrag auf ein Jahr abzukürzen. problematisch ist jedoch seit der Gesetzenovelle, wer das Vorliegen eines Mangel zu beweisen hat. Der Grundsatz ist, dass der Käufer den von ihm behaupteten Sachmangel zu beweisen hat. Ist der Käufer jedoch ein Verbraucher, der die gekaufte Sache weder gewerblich noch zu seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt, kommt eine Beweislastumkehr zur Anwendung. Zeigt sich im ersten halben Jahr nach Übergabe des Kaufgegenstandes ein Mangel, hat der Verkäufer zubeweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht worden ist. Gelingt ihm das nicht, muß er für den Mangel haften. Diese Beweislastumkehr benachteiligt eindeutig die Händler gegenüber den Verbrauchern. Daher wollte der Gesetzgeber die Beweislastumkehr eigentlich nur beim Kauf von neuen Sachen angewandt sehen. Nunmehr hat das Amtsgericht Potsdam diese Regelung aber auch auf den Gebrauchtwagenkauf ausgeweitet. Das Gericht hat entschieden, wenn sich innerhalb eines halben Jahres nach Übergabe des gebrauchten Kraftfahrzeuges ein Mangel zeige, habe der Händler zu beweisen, dass der Käufer diesen Mangel selbst verursacht hat. Dies wird dem Händler in der Regel jedoch nicht gelingen. Nunmehr haben Gebrauchtwagenhändler nicht nur die gesetzliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre, sondern zusätzlich auch die Beweislastumkehr zu tragen. Mit dieser Entscheidung hat sich das Haftungsrisiko aller Gebrauchtwagenhändler noch stärker erhöht. Ob dies die Absicht des Gesetzgebers war, hat das Amtsgericht Potsdam jedoch nicht gefragt ( AG Potsdam, Az. 30 C 122/02 ).




« Letzte Änderung: Fr.14.Nov 2003/ 06:02:49 von Gerd Münch »

Offline XJörn

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Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #1 am: Do.13.Nov 2003/ 20:51:34 »
Das gilt übrigens schon seit 01.01.2002 (ist so neu also gar nicht).
Wobei es wohl noch nicht alle Händler verstanden haben.
Ich kenne da auch so einen...
« Letzte Änderung: Do.13.Nov 2003/ 21:23:05 von Jörn.Behrens »

Benni

Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #2 am: Fr.14.Nov 2003/ 06:43:49 »
Nun ist ein Schelm, der da böses denkt.

Aber keine Angst, die Händler sichern sich jetzt damit ab, dass sie die meisten Gebrauchtwagen mittlerweile alle als Bastlerfahrzeuge verkaufen.
Geht man also zu Jimmy Flinker Finger um die Ecke in den Wohnwagen, um den 12 Jahre alten XJ 40 auf dem Schotterparkplatz zu kaufen, erhält man einen Vertrag, in dem das Fahrzeug eindeutig als Bastlerfahrzeug ausgezeichnet ist.
Aus dem selben Grund findet man im Übrigen bei Jaguar keine SIII, XJS, XJ40 usw. mehr auf dem Hof. Man will sich dem Stress mit der Gewehrleistung nicht aussetzen. Wenn überhaupt noch so ein Fahrzeug zu finde ist, dann ist es ein Verkauf in Kundenauftrag (Privatverkauf).
Alle anderen Inzahlungnahmen (wer nimmt schon einen SIII?) gehen gleich auf den Hänger nach Polen oder Russland. :'(

Gruß
Benni

Offline Dietrich

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Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #3 am: Fr.14.Nov 2003/ 08:51:45 »
Moin gents,

meines Wissens sollen für Händler Versicherungsmöglichkeiten existieren, die das unkalkulierbare Risiko relativieren. Das kostet natürlich auch.....

Allerdings kann ich die neuen Verkaufspraktiken bestätigen: 1. Autos mit unkalkulierbaren Risiken werden nach Osteuropa abgeschoben
2. Autos werden als Bastlerfahrzeuge verkauft  
3. Autos werden als "Privatverkauf" (als durch den Händler selbst genutztes Auto) verkauft

Schöne Grüße
Dietrich

Offline Gerd Münch

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Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #4 am: Fr.14.Nov 2003/ 11:35:49 »
...... und zu Hermann Joha um die Jag´s vor Millionenpublikum mittels Feuerball in all ihre Einzelteile zu zerlegen :'(.

gerd

Benni

Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #5 am: Fr.14.Nov 2003/ 12:25:40 »
Wir sollten einen Fond gründen, um arme kleine JAGs vor der Osfront und der Stuntshow zu retten. Diese dann im Club aufwerten und einlagern. Eines Tages, werden Sie uns auf Knien danken..... die Unwissenden!


Benni

Offline Gerd Münch

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Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #6 am: Fr.14.Nov 2003/ 16:26:18 »
Das Kind sollte einen Namen bekommen.......

Die Bewahrer der Jaguare


gerd

Benni

Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #7 am: Fr.14.Nov 2003/ 16:53:21 »
Ja oder JOCFTRC!

Wie: Jaguar Online Club Foundation To Rescue Cars

 ;D ;D ;D

Offline Ralph Loge

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Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #8 am: Fr.14.Nov 2003/ 19:46:59 »
Ich hab da schon mal mit angefangen ... ;D

Mein Keller ist voll mit Teilen.

Gruß vom grinsenden Ralph
Manche leben so vorsichtig, daß sie wie neu sterben. (Michael Richter)

Offline Dietrich

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Re:Urteil zum neuen Gewährleistungsrecht
« Antwort #9 am: Mo.17.Nov 2003/ 12:19:41 »
Moin gents,

und wenn ich meinen Scheunenboden im Keller abstütze passen auch noch drei XJ in die Scheune rein.....

Schöne Grüße
Dietrich