Autor Thema: Winterreifenpflicht und Oldies  (Gelesen 1928 mal)

Offline Dietrich

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Winterreifenpflicht und Oldies
« am: Do.18.Nov 2010/ 08:25:13 »
Moin gents,

der Deuvet teilt zum Thema:

Winterreifenpflicht und Bußgeldkatalog

folgendes mit:

Seit 2006 gibt es eine Regelung zur Winterausrüstung eines Fahrzeuges, doch
diese wurde am 9. Juli 2010 durch das OLG Oldenburg wegen
Verfassungswidrigkeit gekippt und der Gesetzgeber musste reagieren. Die
geltende Vorschrift wird nun durch eine Regelung ersetzt, die den Bedenken des
OLG Rechnung trägt.
Der nun vorliegende Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung muss allerdings
noch den Bundesrat passieren, die allgemeine Zustimmung gilt jedoch als sicher.
So wird nun für den Verkehrsteilnehmer geregelt, bei welchen
Wetterverhältnissen Winterreifen zu verwenden sind. O-Ton Verordnung: „Bei
Schneeglätte, Schneematch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur
mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder
Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind
(Winterreifen).“
Derzeit werden diesen Anforderungen alle Reifen gerecht, die mit einem M+S
oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind, bzw. als Allwetter oder
Ganzjahresreifen bezeichnet werden. Ab 2012 wird einheitlich europaweit als
Kennzeichnung nur noch ein Alpine Symbol, also ein Bergpiktogramm mit
Schneeflocke, verwendet werden.
Fahren ohne Winterreifen bei beschriebenen Verhältnissen wird nun im
Bußgeldkatalog mit € 40,-- geahndet, kommt noch eine Verkehrsbehinderung
dazu werden € 80,-- fällig. In beiden Fällen wird ein Punkt in der
Verkehrssünderdatei in Flensburg eingetragen. Und dies kann unerwartet schnell
passieren. So kann bereits starker Schneefall bei 4°C eine geschlossene
Schneedecke bilden. Der Gesetzgeber hat dabei auf eine zeitliche Begrenzung
verzichtet, er macht die Winterreifenpflicht ausschließlich witterungsabhängig.
Doch was bedeutet das für unsere Oldtimerszene? Der Bundesverband DEUVET
hat bei der Anhörung zur Sache und im Parlamentskreis die Probleme
angesprochen. In erster Linie werden bei den wenigen Winterveranstaltungen
Youngtimer oder Klassiker eingesetzt, die entsprechend vorbereitet werden.
Doch wer an schönen Wintertagen mal seinen Oldie nutzen will, kann schnell
zum „Gefahrengut“ werden. Bei einem eventuellen Unfall hätte das dann auch
erhebliche Auswirkungen beim Versicherungsschutz zur Folge. Das
Hauptproblem dürfte aber beim Kauf der Reifen selbst liegen, denn es gibt sie
nicht. Adäquate Größen, passend zur Felge, Felgenbreite und Abrollumfang, sind
nicht am Markt erhältlich und werden wohl auf Grund der kleinen Menge nicht
produziert.
Das Fazit: Für uns alle sollte es jedoch selbstverständlich sein, sich selbst und
andere Verkehrsteilnehmer nicht unbedacht in Gefahr zu bringen. Das gilt auch
für unsere automobilen Schätze.

Maik Hirschfeld / Präsident Bundesverband DEUVET