Autor Thema: Neue Reifenrichtlinie  (Gelesen 4479 mal)

Offline Kai Hoffmann

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Neue Reifenrichtlinie
« am: Di.05.Mai 2009/ 12:01:41 »
2012 sollen neue Grenzwerte für den Rollwiderstand von Reifen eingeführt werden. Die EU fordert deutlich strengere Vorgaben, um den CO2-Ausstoß weiter zu senken.

Die Bundesregierung soll zum 01.10.2009 eine Richtlinie der EU übernommen haben, die das aus für ale Mud-Terrain Reifen und einige AT-Reifen beinhaltet aus Gründen des Abrollgeräusches!

Nach der Richtlinie 2001/43/EWG und ECE117 müssen MT und AT Reifen bestimmte Grenzwerte beim Abrollgeräusch unterschreiten. Reifen, die diese Norm erfüllen, tragen zukünftig ein "S" (silent) hinter dem Genehmigungszeichen.

Desweiteren wird eine Richtlinie für das maximale Abrollgeräusch vorgesehen.

Weiterhin sollen PKW-Reifen, die breiter als 215 mm sind, ab 1.10.2011 verboten werden.

Das Kaufdatum der Reifen ist entscheidend. Die Polizei hat Anweisung, die Kontrollen anhand des DOT-Datums durchzuführen, da das Kaufdatum nicht ersichtlich ist.
Wer sich also Reifen in den Keller legt und später aufzieht, würde sich im legalen Bereich bewegen.

Offline stefan_d

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #1 am: Di.05.Mai 2009/ 13:23:18 »
Hi Kai,

"Weiterhin sollen PKW-Reifen, die breiter als 215 mm sind, ab 1.10.2011 verboten werden."
Kann ich mir nicht vorstellen - viele dürfen doch so schmale Reifen garnicht fahren (oder ich kaufe mir noch 3 weitere Noträder ;-))

Offline Marcel

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #2 am: Di.05.Mai 2009/ 13:39:27 »
Hallo zusammen,

wenn heute der erste April wäre... ich freue mich schon auf die Teerschneider montiert auf einem Audi Q7. Dann noch ein kleiner Elchtest... .

Viele Grüße,

Marcel.

PS: Ich würde mir keine Reifen auf Halde legen... der Gummi wird davon nicht besser.
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Offline Thorsten K

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #3 am: Di.05.Mai 2009/ 14:24:23 »
Ruhig Blut,
das war wohl ein Mißverständnis, ich habe das hier gefunden:

S-Kennung »ECE-Richtlinie zur Sound-Kennzeichnung«

Ab 2009 brauchen Reifen ein »S«

Ab Oktober 2009 müssen Reifen neue Geräuschgrenzwerte einhalten, deshalb werden diejenigen Reifen, die diesen Anforderungen
entsprechen - das ist die Richtlinie ECE-R 117 mit einem »S« gekennzeichnet (Sound) das auf der Reifenflanke im Anschluß an die
Genehmigungsnummer zu sehen sein muss.
Der BRV weist darauf hin, dass die Bundesregierung diese Richtlinie ohne Abstriche umsetzen will. Damit ist es ab einem bestimmten
Termin untersagt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen. Das Datum der Umsetzung ist dimensionsabhängig:

Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbereite ≤ 185: ab 01.Oktober 2009

Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbreite > 185 ≤ 215: ab 01.Oktober 2010

Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbreite > 215: ab 01.Oktober 2011

Bei Reifen der Klasse C2 (Llkw-Reifen nach ECE-R 54) die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist und
b) einem Symbol für eine Geschwindigkeitskategorie, das höher oder gleich N ist,gekennzeichnet sind: ab 01.Oktober 2009

Bei Reifen der Klasse C3 (Lkw-Reifen nach ECE-R 54) die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die höher oder gleich 122 ist oder
b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist und einem Symbol
für die Geschwindigkeitskategorie, das niedriger oder gleich M ist, gekennzeichnet sind: ab 01.Oktober 2009

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass es sich bei den genannten Fristen (Daten) um die
für den Verkauf und das Inverkehrbringen von Reifen handelt und nicht um das Herstellungsdatum der Reifen, da es
sich hier um eine umweltrelevante ECE-R handelt (vgl. in Analogie dazu das Verbot von Blei-Auswuchtgewichten ab
01.07.2005 nach Richtlinie 2000/53/EG)!
Insofern haben diese Fristen eigentlich schon heute deutliche Auswirkungen auf Ihre Bestandshaltung, wir
empfehlen Ihnen vor diesem Hintergrund dringend, Ihre Bestände an Pkw-Reifen (Sommer-, Winter und Ganzjahresreifen)
- im ersten Schritt mit einer Querschnittsbereite ≤ 185 - zu analysieren, da Reifen dieser Kategorien ohne
S-Kennzeichnung nur noch bis 30.09.2009 verkauft oder in Verkehr gebracht werden können, dies betrifft auch
Llkw- und Lkw-Reifen! Gleichfalls sollten Sie schon heute mit Ihren Lieferanten vertraglich regulieren, ab wann Sie nur
noch S-gekennzeichnete Reifen abnehmen!
Abschließend bleibt festzustellen, dass sich die genannten Regelungen nur auf Neureifen beziehen, runderneuerte Reifen sind –
auch nach Ablauf dieser Fristen – nach wie vor ohne S-Kennzeichnung zulässig.

Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

Gruß
Thorsten
burning chrome

Offline Kai Hoffmann

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #4 am: Di.05.Mai 2009/ 14:26:34 »
Hallo Marcel,

alles ernsthafte Vorschläge und Überlegungen. Inwiefern das wen betreffen soll  :gruebel
Ließ mal die einschlägigen Publikationen zu dem Thema. Wer weiß  :whistling

ansonsten soll das hier natürlich nur Infomation und nicht meine Meinung darstellen  ;)

Viele Grüße
Kai

Offline E-mAN

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #5 am: Di.05.Mai 2009/ 14:29:39 »
... na dann sind wenigsten die Reifen unserer XJ12 im Jahr 2011 und danach noch en vogue! :Cool2*

Gruss
Egon ;)
Jeder so, wie er mag.

Offline Thorsten K

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #6 am: Di.05.Mai 2009/ 15:39:37 »
Lest Ihr auch den Text??

Damit ist es ab einem bestimmten
Termin untersagt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen. Das Datum der Umsetzung ist dimensionsabhängig:

...

Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbreite > 215: ab 01.Oktober 2011

Da muß ab dem Datum dieses S draufstehen, weiter nichts.

Gruß
Thorsten
burning chrome

Offline Marcel

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #7 am: Di.05.Mai 2009/ 22:36:45 »
Hallo Kai,

ich denke, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Thorsten hat da ja schon einiges richtigerweise ergänzt, und 2011 sind meine Reifen 5 Jahre alt, und vielleicht nicht mehr so ganz für 257 km/h geeignet  ;).
Aber ich würde mir das schon sehr spaßig vorstellen, einen Q7 auf 215/40 R14 fahren zu sehen, mit reduzierter Bodenfreiheit, damit er überhaupt im Elchtest eine Chance hat... .

Viele Grüße,

Marcel.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
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Offline KlausA

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Re: Neue Reifenrichtlinie
« Antwort #8 am: Mi.06.Mai 2009/ 00:10:05 »
Lest Ihr auch den Text??

Anscheinend immer noch nicht.... : nein