Ruhig Blut,
das war wohl ein Mißverständnis, ich habe das hier gefunden:
S-Kennung »ECE-Richtlinie zur Sound-Kennzeichnung«
Ab 2009 brauchen Reifen ein »S«
Ab Oktober 2009 müssen Reifen neue Geräuschgrenzwerte einhalten, deshalb werden diejenigen Reifen, die diesen Anforderungen
entsprechen - das ist die Richtlinie ECE-R 117 mit einem »S« gekennzeichnet (Sound) das auf der Reifenflanke im Anschluß an die
Genehmigungsnummer zu sehen sein muss.
Der BRV weist darauf hin, dass die Bundesregierung diese Richtlinie ohne Abstriche umsetzen will. Damit ist es ab einem bestimmten
Termin untersagt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen. Das Datum der Umsetzung ist dimensionsabhängig:
Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbereite ≤ 185: ab 01.Oktober 2009
Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbreite > 185 ≤ 215: ab 01.Oktober 2010
Bei Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen nach ECE-R 30)
mit einer Querschnittsbreite > 215: ab 01.Oktober 2011
Bei Reifen der Klasse C2 (Llkw-Reifen nach ECE-R 54) die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist und
b) einem Symbol für eine Geschwindigkeitskategorie, das höher oder gleich N ist,gekennzeichnet sind: ab 01.Oktober 2009
Bei Reifen der Klasse C3 (Lkw-Reifen nach ECE-R 54) die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die höher oder gleich 122 ist oder
b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist und einem Symbol
für die Geschwindigkeitskategorie, das niedriger oder gleich M ist, gekennzeichnet sind: ab 01.Oktober 2009
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass es sich bei den genannten Fristen (Daten) um die
für den Verkauf und das Inverkehrbringen von Reifen handelt und nicht um das Herstellungsdatum der Reifen, da es
sich hier um eine umweltrelevante ECE-R handelt (vgl. in Analogie dazu das Verbot von Blei-Auswuchtgewichten ab
01.07.2005 nach Richtlinie 2000/53/EG)!
Insofern haben diese Fristen eigentlich schon heute deutliche Auswirkungen auf Ihre Bestandshaltung, wir
empfehlen Ihnen vor diesem Hintergrund dringend, Ihre Bestände an Pkw-Reifen (Sommer-, Winter und Ganzjahresreifen)
- im ersten Schritt mit einer Querschnittsbereite ≤ 185 - zu analysieren, da Reifen dieser Kategorien ohne
S-Kennzeichnung nur noch bis 30.09.2009 verkauft oder in Verkehr gebracht werden können, dies betrifft auch
Llkw- und Lkw-Reifen! Gleichfalls sollten Sie schon heute mit Ihren Lieferanten vertraglich regulieren, ab wann Sie nur
noch S-gekennzeichnete Reifen abnehmen!
Abschließend bleibt festzustellen, dass sich die genannten Regelungen nur auf Neureifen beziehen, runderneuerte Reifen sind –
auch nach Ablauf dieser Fristen – nach wie vor ohne S-Kennzeichnung zulässig.
Quelle: Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Gruß
Thorsten