Autor Thema: feindliches Grün  (Gelesen 1920 mal)

Offline Dietrich

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feindliches Grün
« am: Do.08.Apr 2004/ 16:17:00 »
Moin gents,

das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 27.05.2003 zum Aktenzeichen 9 U 1116/02 zum Thema "feindliches grün" eine Entscheidung getroffen.

Auf einer ampelgeregelten Kreuzung gab es einen Unfall. Zwei Autos waren in der Mitte der Kreuzung, aus sich kreuzenden Richtungen zusammengstoßen. Beide Fahrer behaupteten, die Ampel hätte grün gezeigt. Ihr Glück, Zeugen konnten dies bestätigen. Sämtliche Ampellichter standen auf grün. Die Kommune oder Straßenverkehrsbehörde negierte und wollte den entstandenen Schaden den Unfallbeteiligten nicht erstatten.

Letztendlich, so entschied das Gericht in zweiter Instanz, musste die Behörde für den Schaden aufkommen, da sie "eine Übereinstimmung des zur Unfallzeit bestehenden Istzustandes der Hard- und Software mit dem Sollzustand, insbesondere der Signalsicherung, nicht dokumentieren" konnte.

Merke: feindliches grün ist nicht nur grünmetallic an einem E-Type, sondern auch eine rundum grün zeigende Ampelanlage....

Schöne Grüße
Dietrich  
« Letzte Änderung: Do.08.Apr 2004/ 19:16:59 von admin »