Autor Thema: Neuigkeiten zum roten 07er  (Gelesen 5286 mal)

Offline Guenter Seelinger

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Neuigkeiten zum roten 07er
« am: Di.14.Feb 2006/ 11:14:44 »
Hallo zusammen,

so wie es aussieht, wird die Altersgrenze für die Zuteilung des 07er ab Februar 2007 der des H-Kennzeichen angeglichen - also 30 Jahre.

Nähere Infos gibt es hier: http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2006/DEUVET-Info_01-06.pdf

Hier das Fazit der Deuvet:

Sollte der Bundesrat den Empfehlungen des Verkehrsausschusses folgen, kann der DEUVET Oldtimerbesitzern, die an einem Roten 07er-Kennzeichen interessiert sind, nur Folgendes empfehlen:

• Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug beziehungsweise Ihre Fahrzeuge gegenwärtig die Bedingungen für die Zuteilung eines Roten 07er-Kennzeichens erfüllen.
• Fragen Sie in Ihrem Zulassungsbezirk nach, ob Rote 07er-Kennzeichen unbefristet zugeteilt werden.

Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, sollten Sie noch vor dem vermutlichen Inkrafttreten der neuen Verordnung ein Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Die Verordnung wird nämlich nicht vor dem 1. Februar 2007 in Kraft treten.


Viele Grüße,
Günter 2
« Letzte Änderung: Di.14.Feb 2006/ 11:15:20 von Guenter Seelinger »

Offline JagDriver

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #1 am: Di.14.Feb 2006/ 12:47:13 »
Hallo Günter,

ein nächster Sargnagel für großvolumige Youngtimer. :P :P :P

Tolle Lobbyarbeit, denn an Alternativen mangelt es ein wenig.

Gruß
Detlef ;)
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Offline Peter Pleyer

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #2 am: Di.14.Feb 2006/ 12:52:31 »
Is doch logisch, die wollen die haltbaren, gut gearbeiteten und zuverlaessigen Fahrzeuge von der Strasse haben....damit der ganze Pfusch den man heute zu kaufen kriegt mangels Vergleichsmoeglichkeit nicht mehr auffaellt!  :P :P :P
Ich fahre inzwischen aus Bequemlichkeit...nur noch Range Rover Supercharged!

Offline MartinK

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #3 am: Di.14.Feb 2006/ 13:14:08 »
Moment mal, habe ich das jetzt richtig verstanden ? Für die Autos ab 20 Jahren gibt es die 07er mit denen man das Auto für spezielle Fahrten eingeschränkt nutzen darf. Und ab 30 Jahren das H Kennzeichen mit uneingeschränkter Nutzung.
Wenn das 07er auch erst ab 30 Jahre erhältlich ist, welchen Sinn macht es dann ? Dann kann man gleich das andere nehmen und das Auto normal benutzen. Denn so hoch sind die Kosten einer Oldimerzulassung ja auch nicht. Oder ist das 07er so viel billiger ?
Oder sehe ich da was falsch ?
Irgendwo habe ich auch mal gelesen dass beide Kennzeichen zu einem zusammengefasst werden sollten das dann ab 25 Jahren ausgegeben werden soll. Aber davon hört man auch nichts mehr.

Martin
Opel fürs Grobe und Jaguar fürs Feine, das passt ganz gut.

Offline Guenter Seelinger

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #4 am: Di.14.Feb 2006/ 13:57:33 »
Hallo Martin,

das 07er ist ein Wechselkennzeichen. Der Vorteil ist, dass man damit mehrere verschiedene Fahrzeuge fahren darf. Also eher was für Sammler.

Das mit den 25 Jahren hat sich wohl erledigt, ich hatte darauf gehofft, da unsere Katze dieses Jahr so alt wird.

Jetzt noch mal schnell das Rote und in 5 Jahren dann das H Kennzeichen.

Viele Grüße,
Günter 2
« Letzte Änderung: Di.14.Feb 2006/ 13:57:55 von Guenter Seelinger »

Offline Christian Knoop

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #5 am: Di.14.Feb 2006/ 15:06:47 »
Hallo Kollegen,

ja schade eigentlich, denn nun wird es noch schwieriger, einen Youngtimer bis zur Zuteilung des H- Kennzeichens zu "retten".

Zumindest für alle die, die in NRW jetzt schnell noch eine rote Nummer beantragen wollen, ist es zu spät, wenn die neue Verordnung ab dem 01.02.07 in Krft tritt. Die unbefristete Zuteilung erfolgt nämlich erst nach einem Jahr. Im ersten Jahr wird das Kennzeichen auf Widerruf herausgegeben.

Rechtlich gesehen ist das rote Kennzeichen ein einseitig begünstigender Verwaltungsakt, der, nachdem er unanfechtbar geworden ist, nicht einfach zurück genommen werden kann. Diejenigen, die also schon jetzt eine unbefristete Zuteilung haben, haben sowas wie "Bestandsschutz" und für die gilt weiterhin ein Mindestalter von 20 Jahren. Dies müsste auch für die zweite Anmeldung eines Fahrzeuges, das älter als 20 Jahre ist, nach dem 01.02.07 gelten, da der Verwaltungsakt hierfür nicht neu erlassen werden muss und die "alte" Regelung greift. (Zumindest so lange man nicht mehr als 5 Fahrzeuge auf die Nummer anmeldet)

Wer aber jetzt in Panik zur Zulassungsstelle rennt um noch ein rotes 07´er Kennzeichen zu beantragen, könnte ab dem 01.02.07 enttäuscht werden, denn die Zuteilung erfolgt ja zunächst befristet für ein Jahr. Die Zulassungsstelle kann dann ab dem 01.02.07 eine unbefristete Zuteilung verweigern, da sich die Gesetzeslage geändert hat. In NRW ist dieser Zug also abgefahren. Sollten andere Bundesländer sofort eine unbefristete Zuteilung aussprechen; Nix wie hin!!! :D

Gruß:
Christian

Offline Ralf B.

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #6 am: Di.14.Feb 2006/ 22:11:54 »



Moin,
kleiner Nachtrag zum Unterschied rote Nummer/H-Kennzeichen:
Ich glaube,man braucht mit den roten Nummern nicht zum TÜV.Mit der H-Nummer aber schon......
Bitte korrigieren,wenn ich mich irre.
Gruß
Ralf
« Letzte Änderung: Di.14.Feb 2006/ 22:12:39 von Ralf Barber »

Offline JagTime

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Re:Neuigkeiten zum roten 07er
« Antwort #7 am: Sa.18.Feb 2006/ 11:09:38 »
Moin!

Auch ich empfinde das eher als Eigentor für den "Gesetzemacher"...

Andererseits verschwindet dann wirklich so einiges von den Straßen,
was sowieso besser auf dem Schrottplatz aufgehoben wäre... Was ich
schon mit der 07er habe fahren sehen... Ist ja auch klar: Brief oder
Bescheinigung reichen aus für eine 07er - der Zustand des Fahrzeuges
spielt eigentlich keine Rolle... Mal abgesehen von den ehrlichen Sammlern
eine Gefahr für den Straßenverkehr, was da so herumeiert!

M.E. wäre es schlauer gewesen, einen "07er-Tüv" einzuführen...

...ein schönes Wochenede wünscht: Walter - B.



PS: Meine Katze ist GSD Bj. 77 *puh-Glückgehabt*