Autor Thema: Fahrt zur Zulassungsstelle  (Gelesen 22480 mal)

Offline Marcel

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Fahrt zur Zulassungsstelle
« am: Mi.11.Apr 2007/ 10:19:28 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand von Euch vielleicht die Frage beantworten:
Darf ich mit entwertetem Kennzeichen zur Zulassungsstelle (direkter Weg) fahren, wenn ich die Versicherungsbestätigung mit mir führe?
Die Zulassungsstelle liegt bei mir auf halbem Weg zur Arbeit, und da würde es sich anbieten, die Katze morgen früh gleich mitzunehmen... .

Vielen Dank,

Marcel.
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Offline Peter Pleyer

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #1 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:25:26 »
Gegenfrage: Steht auf deinem Fahrzeugschein oder deiner Versicherungsbestaetigung  eine Uhrzeit?
Wenn nicht, was heisst das fuer den Gueltigkeitszeitraum und was schliessen wir daraus?  :-X
Gruss
Peter  ;D
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Offline Marcel

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #2 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:30:19 »
Hallo Peter,

das heißt, daß das Fahrzeug versichert ist. Aber ich fahre halt mit entwertetem Kennzeichen rum - ich möchte nur nicht, dass mir Grün-Weiß-München Probleme macht.
Aus Deiner Antwort schließe ich, dass ich mit meinem Auto mit entwerteten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf, wenn ich die Versicherungsbestätigung mit mir führe. Richtig?

Viele Grüße,

Marcel.



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Offline E-mAN

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #3 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:31:42 »
Hi Marcel,

du kannst... aber du darfst NICHT!

Gruss
Egon
Jeder so, wie er mag.

Offline Peter Pleyer

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #4 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:49:23 »
Weiter:  Hat das Fahrzeug TUV und AU mit den entsprechend mitgefuehrten Bescheinigungen?
 :) :) :) :)
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Offline Marcel

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #5 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:52:21 »
Hallo Peter,

TÜV und AU hat es. Bescheinigungen werde ich mit mir führen - brauche ich schließlich für die Zulassung.

Viele Grüße,

Marcel.

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Michaela

Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #6 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:55:10 »
Hallo Marcel:

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Sie wollen mit einem gebraucht gekauften Wagen, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren. Oder wie kommen Sie nach der Abmeldung wieder nach Hause?

Nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten, also entsiegelten oder noch nicht gesiegelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere
zur Abstempelung der von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen

zur Rückfahrt nach Entfernung des Stempels (Außerbetriebsetzung)

zur Durchführung der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.

Die Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Für ein Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen kommen also neben dem Stadtgebiet Köln selbst nur die Zulassungsbezirke
Erftkreis, mit dem Kennzeichen BM,

Rhein-Sieg-Kreis, mit dem Kennzeichen SU,

Rheinisch Bergischer Kreis, mit dem Kennzeichen GL,

Leverkusen, mit dem Kennzeichen LEV und

Kreis Neuss, mit dem Kennzeichen NE
in Frage. Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen.
Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.

Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung (auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt) mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.

Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein "Rotes Kennzeichen" des Fahrzeughändlers oder der Werkstatt benötigt.  Dazu zählen auch Fahrten zur Werkstatt, um dort eine Reparatur durchführen zu lassen. Ebenfalls gilt dies für Probefahrten, zum Beispiel bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.

Gruß
Michaela

Michaela

Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #7 am: Mi.11.Apr 2007/ 10:59:47 »
oder hier hier

Michaela

Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #8 am: Mi.11.Apr 2007/ 11:02:25 »
Ich weiss natürlich nicht, wie das in Bayern gehandhabt wird.
Da gehen ja die Uhren bekanntlich anders  :tongue!

Offline Peter Pleyer

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Re: Fahrt zur Zulassungsstelle
« Antwort #9 am: Mi.11.Apr 2007/ 11:06:46 »
Nu is der Frosch ja aus'm Glas....also wenn diese Passage auf der Versicherungskarte nicht gestrichen ist...kannst du von und zur Zulassungstelle fahren.
Gruss
Peter   :-\
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