Soweit ich weiss ist eine Spurverbreiterung um ueber 2% der vor-
handenen Achsbreite nicht zulaessig. Ich meine sogar, dass das in
den TÜV-Unterlagen zu meinen XF-Sonderfelgen steht , die auch
eine andere Einpresstiefe als die Serie haben. Eigentlich wollte ich gar
keine Spurverbreiterung haben, aber es kam durch eine andere ET
dabei 1% mehr an Achsbreite heraus.
Ansonsten, aus dem Netz gefischt:
Zitat:
"Die selbe Frage hab ich mir auch schon gestellt.
Die Antwort hab ich bei Reichhard Motorsport gefunden.
Da steht :
Wissenswertes zum Thema Distanzscheiben
Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit Serienbereifung ermittelt,
wobei man hier Mitte Reifen zu Mitte Reifen misstt. Nimmt man z.B. die
serienmaessige Spurweite eines Clio 1,8l 16V, welche 1372/1351 mm (VA/HA)
betraegt, und errechnet davon 2%, so ergibt sich eine maximal zulaessige
Distanzscheibenbreite von 13,72/13,5 mm (VA/HA) pro Seite. Mehr ist mit
dem Gutachten dieser Scheiben nicht erlaubt! Geht man jetzt von der
Einpresstiefe der serienmaessigen Felgen (ET 36) aus und zieht davon 13,7mm
ab, sind also maximal ET22 erlaubt (meist wird aber auch ET21 toleriert).
Hat man schon Alufelgen mit einer anderen Einpresstiefe als Serie, ist es meist
nicht mehr moeglich noch zusaetzlich solche Distanzscheiben drunterzupacken,
da dies vom Gutachten nicht mehr abgedeckt ist.
Nimmt man hingegen Distanzscheiben mit fahrzeugspezifischen Gutachten, ist
eine niedrigere Gesamteinpresstiefe moeglich, da der Hersteller hier die
Fahrwerksfestigkeit ueber das +2% Toleranzmass hinaus nachgewiesen hat.
Diese Scheiben sind meist teurer, aber insgesamt immer noch deutlich billiger als
eine Einzeleintragung mit gesondertem Fahrwerksfestigkeitsnachweis!"
Zitat Ende
Ansonsten habe ich bei Bekannten eigentlich nur Unruehmliches mit Distanz-
scheiben erlebt. Die Kroenung war bei einem Austin Mini der Fall, bei dem der
Besitzer beim Anbremsen auf einem Autobahnparkplatz von einem der Mini-
Raeder ueberholt wurde.
Gruss
Karl