Aus und vorbei. Kein Spontankauf mehr. Keine Spritztour mit dem Garagenschatz. Der TÜV reibt sich die Hände. Kurzkennzeichen nur noch mit HU.
Was waren das doch für herrliche Zeiten. Noch gar nicht so lange her: Steuervergünstigter Oldtimerstatus nach 20 Jahren. Keine Beschränkung durch Grüne Plaketten. Unverpanschter Sprit. Die Hoffnung auf Wechselkennzeichen: 1x zahlen, dreimal fahren (Nix da, sagte der Finanzminister). Was kommt ist die PKW-Maut. Erster Schritt zum gläsernen Autofahrer. Und zwischendurch klammheimlich still und leise: Kein Kurzkennzeichen (KzKz) mehr ab dem 1. Januar 2015.
Warum dieses Gesetz? Die Befürworter - wer immer diese sind - behaupten, Kurzkennzeichen würden missbraucht. Es wären mit KzKz häufig Schrottkarren in den Verkehr gebracht, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Außerdem würden mit einem einzigen KzKz oftmals mehrere Fahrzeuge bewegt, was streng verboten ist. Daher werde ab 1. Januar 2015 die Zulassungsbehörde die Einträge in den Fahrzeugschein vornehmen und nicht mehr wie bisher der Fahrzeughalter.
Alles klar?
Nun, bei Licht betrachtet haben wir folgendes Bild
Erstens: Oldtimerfans sind keine Hasardeure. Sie pflegen ihre Schätze und kennen sich aus. Sie bewegen ihr heiliges Blech in der Regel passiv. Sie sind sich der Verantwortung bewusst und scheuen das Risiko.
Kaputte Bremsen, defekte Lichtanlagen, marode Reifen, wasser- oder ölqualmende Motoren sind häufiger im „normalen“ Verkehr bei Fahrzeugen und HU-Restlaufzeit zu beobachten und insbesondere bei LKW aus Südost-Europa als bei den vermeintlichen „Schrottkarren“ aus der Schrauberszene.
Denn der gemeine Blech-Liebhaber hat es in der Regel mit Standschäden zu tun, mit korrodierten Kontakten und maladen Dichtungen etc, die in der Regel durch gelegentliche Prüf- und Probefahrten aufzudecken und zu bewältigen sind. Mehr rastet, der rostet.
Zweitens: Wer sich mal mit den zähen Zahlenwerken des Hausmeistervereins TÜV auseinandersetzt hat, wird darin lesen können, dass gravierende technische Mängel als Unfallursache kaum in Erscheinung treten. Na Gottseidank möchte man sagen. Das gilt insbesondere auch für ältere Fahrzeuge.
Wenn somit nichts weiter anliegt, wird also auch weiterhin der Wischwasser-Füllstand vom Dipl.-Ing (FH) kontrolliert, eine defekte Kennzeichenleuchte als schwerer Mangel festgehalten und Aha! die Leuchtweitenregulierung getestet (hat schon mal an dem Rädchen gedreht? Ich nicht.)
Drittens: Mit dem neuen Gesetz soll das Zulassungsamt die Einträge in den Fahrzeugschein vornehmen. Um Missbrauch und Urkundenfälschung auszuschließen – wie es heißt.
Ja und? Das Verfahren lässt sich doch schon heute anwenden. Wo ist das Problem? Wenn es nur darum ginge, einen echten oder vermeintlichen Missbrauch zu unterbinden, so wären schon heute die Einträge in den Zulassungsschein vom Amt vorzunehmen. Wo also ist das Problem? Dazu brauchte es kein neues Gesetz und das Kzkz könnte wie bisher für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, kurzfristig und ohne HU. Oder geht es um was anderes?
Schließlich und -
viertens - wären polizeiliche Kontrollen ein geeignetes Mittel, um Fälle von Missbrauch festzustellen. Ich selbst kam einmal in eine solche Kontrolle und konnte zeigen, dass Zulassungsschein und VIN meines frisch erworbenen XJ12 überstimmen. Also, geht doch.
Cui bono? Ja, wem nützt dieses Gesetz? Anders gefragt: wer will den angeblichen Mißbrauch mit KzKz festgestellt haben? Man kann Politikern aller Coleur vieles unterstellen – nur eines nicht: Sachverstand. Aus der Ecke kann also nichts kommen. Wer also hat hier die Feder geführt? Fängt an mit L.
Selbstverständlich steht das Gelichter vom TÜV etc im Verdacht. Wer sonst hat ein Interesse an diesem Gesetz und wird daran verdienen? Initiativen zur Ausweitung der Kontrollen hat es immer gegeben, auch wenn der vorerst letzte Vorstoß für ein verkürztes HU-Intervall auf 12 Monate gescheitert ist. Der nächste Versuch wird kommen. Verkehrsminister kommen und gehen. Irgendwann aber fließt die Tinte.
Motto der AtlantikschwimmerWir haben keine Chance. Aber wir nutzen sie.
Derzeit läuft ein Petitionsverfahren:
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-auDabei sein ist alles.
Danke.