.....hat doch schon lange keine Rechte mehr!
die Firma, für die ich arbeite, vermietet u.a. auch einige Wohnungen.
Da hab ich, wenn ich mal für einen Kollegen eingesprungen bin und eine
Wohnungsabnahme gemacht habe, den Brechreiz doch arg unterdrücken müssen.
Unvorstellbar! Das da überhaupt Menschen leben können.
Fazit aus dem Vermieteralltag: Das einer die Miete nicht zahlt, gehört schon zum normalen Geschäftsgebaren. Man sollte froh sein, wenn der Mieter die Mietsache nicht zerstört oder versaut und er freiwillig rausgeht, wenn man jemand anders für die Mietsache gefunden hat, der wenigstens bezahlt.
Traurig aber wahr!!
Das Urteil des OLG finde ich im übrigen ein Witz. Obwohl man ja immer bedenken sollte, dass Gründe für eine ausserordentliche Kündigung vorliegen müssen (Pflichtverletzung auf Seiten des Vermieters). Das Urteil ist also keinesfalls ein Freifahrtschein, da ausserordentliche Kündigungsgründe für privat vermieteten Wohnraum im BGB und für gewerbliche Mietverhältnisse gewöhnlich im Vertrag geregelt sind. Räumt eein Mieter die Mietsache und zeigt damit an, das er das Mietverhältnis nicht fortsetzten will, ohne das hierfür ein Grund vorgelegen hat, so entbindet ihn das noch lange nicht von seiner Zahlungspflicht innerhalb der Fristen für eine ordentliche Kündigung.
Ich weiss aber auch, das es in der Praxis anders zugeht......
Gruß:
Christian