Autor Thema: Haftung des Gebrauchtwagenhändlers  (Gelesen 12127 mal)

Benni

Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #20 am: Mi.09.Jun 2004/ 06:40:01 »
Ich denke, das es schon möglich ist, den Wagen zu Verkaufen.
Da muss man halt im Kaufvertrag (der wird ja wohl noch abgeschlossen oder?) reinschreiben. Fahrzeug ist seit 1978 abgemeldet. Letzte Inspektion der Sicherheitsrelevanten Teile war 19??. Reifenproduktionsdatum 05.77(??) usw. usw. Am Schluss den Zusatz, dass sich das Fahrzeug in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet und vor in Betriebnahme dringend zu einer Inspektion der sicherheitsrelevanten Teile geraten wird.

Wo ist da das Problem?

Kein Gericht der Welt wird einem daraus ein Würmchen drehen, wenn der Käufer sich reinsetzt und mit geplatzten Reifen vor den Baum fährt. Es gibt dann immer noch eine gewisse Selbstverantwortung. Er ist ja von Dir darauf hingewiesen worden, dass die Bereifung nicht mehr Verkehrssicher war.
Wer in ein Schwimmbecken springt, an dem deutlich lesbar steht "Kein Wasser! Schwimmen nicht möglich." der hat ja auch selber schuld!

Also hast Du lediglich den erhöhten Aufwand, den Wagen richtig auszuzeichnen, Dann kann auch nichts passieren. Ob dann der Kaufpreis noch gerechtfertigt ist, dass muss dann der Markt entscheiden.

Gruß
Benni

Offline Kai Hoffmann

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #21 am: Mi.09.Jun 2004/ 13:53:29 »
Ach Ihr Lieben,

die vorschreitende Amerikanisierung oder besser Verdummung schreitet auch hier voran. Warum muß ich an ein Schwimmbecken schreiben, daß kein Wasser drin ist?

Lieber Alfred, im Zuge Deiner gutachterischen Tätigkeiten wirst Du doch sicherlich einen fitten Anwalt kennen, der Dir ein paar Sätze entwirft, in welchen vielleicht steht "Wir weisen darauf hin, dass es sich um ein historisches Fahrzeug mit unter Umständen langen Standzeiten und dadurch möglichen Schwächen an relevanten Teilen handelt. Wir empfehlen diese durch eine Werkstatt überprüfen zu lassen"
Dann ab damit auf den zu unterschreibenden Kaufvertrag und das wars.
Das sollte doch machbar sein oder?

Viele Grüße
Kai

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #22 am: Mi.09.Jun 2004/ 15:59:25 »
Hallo Kai und Benni,
sicherlich ist das machbar, es entbindet mich aber nicht davon 2 Jahre Garantie geben zu müssen.
Ich kann auch sämtliche mir bekannte Mängel auflisten, auf die mir nicht bekannte und genannte Mängel muß ich trotzdem Garantie übernehmen!
Konkret, auf grund der lange Standzeit sind die Bremsen übeholungsbedürftig, ebenso die Vergaser. Der Motor läuft zwar im Stand aber eine Probefahrt ist nicht möglich. Der Käufer unterscheibt den Kaufvertrag mit diese Mängel, repariert die Bremse und Vergaser, und kommt anschließend an und sagt das Differential heult, bzw. ist kaputt.
Dann bin ich verpflichtet dieses zu reparieren!
Wie soll ich sowas kalkulieren? ???
Also ab ins Ausland!
Grüße
Alfred
« Letzte Änderung: Mi.09.Jun 2004/ 16:17:38 von Alfred Veninga »
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline XJörn

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #23 am: Mi.09.Jun 2004/ 16:41:27 »
Hallo Alfred,

Du irrst (zu Deinen Ungunsten) in zwei Punkten. Da würde ich dann auch an Deiner Stelle auswandern  ;)

1. mußt Du überhaupt keine Garantie geben. Du haftest generell nur für Mängel im Rahmen der sog. Sachmängelhaftung (=Gewährleistung"). Garantie ist etwas anderes.
Nachzulesen z.B. hier.


2.) Die Sachmängelhaftung gilt grundsätzlich mal zwei Jahre. Das kannst Du nicht ausschließen. Allerdings kannst Du sie vollkommen legal (und das ist auch der Normalfall) auf ein Jahr reduzieren.
Neu war dabei, das in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt. Da muß der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden oder bereits angelegt war. Nach 6 Monaten muß der Verkäufer entsprechend nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand (was i.d.R. schwierig war). Letzteres galt ja früher für die gesamte Gewährleistung und wurde im Sinne eines Verbraucherschutzes eben für die ersten 6 Monate umgekehrt.

Nachzulesen hier.

Auch ganz interessant ist dieser Artikel

Die Deklaration als "Bastlerfahrzeug" oder "zum Ausschlachten" ist auch nicht 100% einwandfrei. Das kann evtl. als "Umgehung" gewertet werden. Der Preis müßte schon deutlich niedriger angesetzt werden als "normal". Ich kann aber als Kunde auch nicht beides haben: ein unterdurschschnittlich teures Auto und gleichzeitig volle Gewährleistung.

Interessante Diskussionen findet man hier.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind übrigens eindeutige Verschleißteile!

Seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 ist der private Käufer zwar besser gestellt worden als vorher, aber das war auch nötig (wie soll man nachweisen, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand?)

Alfred, ich denke es ist nicht ganz sooo schlimm, wie Du es schilderst und ich hoffe, Du bleibst im Lande  ;)

Gruß

Jörn



 

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #24 am: Mi.09.Jun 2004/ 17:08:48 »
Hallo Jörn,
diese Punkte sind mir bekannt, vielleicht habe ich etwas falsch beschrieben.
Aber Tatsache ist ich müßte im Zweifelsfall zahlen!
Grüße
Alfred
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline XJörn

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #25 am: Mi.09.Jun 2004/ 19:21:35 »
Zitat
und sagt das Differential heult, bzw. ist kaputt.
Dann bin ich verpflichtet dieses zu reparieren!

Hallo Alfred,

ich glaube, ich muß zukünftig alle Autos bei Dir kaufen  :D

Genau den o.a. Fall exerziere ich seit nunmehr fast einem Jahr als Käufer durch!* Ich war gezwungen, einen Anwalt einzuschalten und warte z.Zt. auf das Ergebnis des Gutachters.
Die Werkstatt behauptet steif und fest es läge kein Mangel vor.
Ohne Rechtsschutz überlegt man es sich doch zweimal, ob mann zum Anwalt geht. Ich habe RS und streite hier auch nur deshalb, weil man mich bei dem Händler (offizielle Jaguar-Vertretung) auch in anderen Punkten vera... wollte.

Daher auch meine o.a. Ausführungen. Gewährleistung und Garantie sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten werden immer wieder durcheinandergebracht.
Habe den gegnerischen Anwalt auch erst erklären müssen, das nicht ich etwas zu beweisen hatte.

Hätte mich auch überrascht, wenn ich Dir was Neues erzählt hätte. Aber Deine Bemerkungen ließen mich das wirklich glauben  ;)


Gruß

Jörn

* wenn die Sache durch ist, werde ich hier mal ein paar Lustige Sachen reinstellen  ;)
« Letzte Änderung: Mi.09.Jun 2004/ 19:27:52 von Jörn Behrens »

Offline dirtyflex

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #26 am: Fr.11.Jun 2004/ 08:39:05 »
Hi an alle,
wir werden leider in Deutschland regelrecht entmündigt. Als volljähriger uneingeschränkt geschäftsfähiger Bürger kann ich doch nicht ständig andere für meine Fehler verantwortlich machen und damit vor Gericht ziehen. Rechtsschutz macht es möglich das unsere Gerichte völlig überlaufen sind. Zum Thema Schwimmbecken: es reicht nicht mittels eines Schildes darauf hinzuweisen das sich kein Wasser darin befindet. Ein findiger Anwalt beweißt Dir, im Falle eines Schadens, das Du Deine Aufsichts- und Sorgfalltspflicht vernachläßigt hast. Denn Du hast dafür Sorge zu tragen das kein Unfall passieren kann. Bin Besitzer eines Fitness-Studios. Ein kleines Beispiel: habe die Röhren meines Solariums ausgewechselt. Das ganze mit Schildern abgesichert, Achtung neue Röhren Bitte Bräunungsdauer verkürzen! Eine Trulla mit hellem Hauttyp meldet sich an Theke fürs Solarium an. Habe sie unter Zeugen darauf hingewiesen, bitte nur 5 Minuten drunterlegen, die Röhren sind neu und dadurch intensiver. Sie schaut mich an und sagt:"ja klar, danke für den Hinweis, leg mich nur 5 Minuten darunter" 14 Tage später bekomme ich Post: werde auf 5.000 EURO Schmerzensgeld verklagt. Bitte entschuldigt meinen Ausdruck, aber die Tusnelda hat sich glatt eine halbe Stunde darunter gelegt und prompt ihren PO verbrannt. Trotz Zeugen und Gutachten meinerseits das Sich das Solarium in einwandfreien Zustand befand mußte ich löhnen. Der Richter meinte ich hätte meine Aufsichtspflicht verletzt und hätte verhindern müssen das sie sich so lange besonnt. Hätte wahrscheinlich mit in die Kabine gehen sollen und sie nach 5 Minuten von der Sonnenbank ziehen sollen. Dann hätte sie mich vielleicht wegen sexueller Nötigung verklagt. Hatte Glück meine Versicherung hat das anstandslos übernommen. Egal mit was man Selbständig ist, Du stehst mit einem Bein im Gefängnis und mit dem anderen vor dem Konkurs. Und bald wird es so wie in den Staaten, wenn Du Dir den Mund an einer heißen Tasse Kaffee verbrennst, dann kannst Du ja den Bistrobesitzer verklagen.
Viele Grüße
Harry

sorry wenn ich vom Thema Autokauf abgeschweift bin!

Offline XJörn

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #27 am: Fr.11.Jun 2004/ 09:44:50 »
Harry,

klar, machen wir mal eben einen Laden auf, bieten 'ne Dienstleistung oder Produkte an - aber Verantwortung für unser Tun übernehmen wir lieber nicht.
Soll doch der blöde Kunde zusehen, wie er zurecht kommt  - hauptsache die Kröten sind in unsere Tasche gewandert.
Oder noch besser: sollen doch die blöden Nachbarskinder aufpassen, dass sie nicht in meinen ungesicherten Fischteich fallen und ertrinken.
Ein Weltbild das ich nie teilen werde.

Wenn Du aber meintest:
Wer nicht bereit ist, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen und die Schuld für eigene Fehler anderen unterschiebt gehört bestraft, dann stimme ich Dir zu. Das ist dann aber unabhängig davon, ob ich nun Kunde oder Anbieter bin!

Gruß

Jörn

Offline dirtyflex

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #28 am: Fr.11.Jun 2004/ 16:59:44 »
Jörn,
Du hast schon recht, ich meinte letzteres. Wollte nur mit dem Beispiel zeigen, wie schnell man in der Verantwortung steht. Obwohl man glaubt man hat doch alles Nötige veranlasst seiner Aufsichtspflicht Sorge zu tragen. Das war in meinem Fall nicht genug. Bin jetzt doppelt dahinter, damit so was nicht mehr vor kommt. Sicher man könnte sagen dafür gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung. Aber im endeffekt erhöhen sich die Prämien und alle zahlen mehr. Lieber fünf Minuten opfern und dafür kommt keiner zu Schaden.
Zum einem bin ich der Meinung das die schwarzen Schafe, sei es nun Dienstleister oder Verkäufer,die einen Mangel mutwillig verschweigen verfolgt und geahndet werden sollten. Und die gibt es in meiner Branche auch genug. Hier ist jeder selber gefragt sich ins Gewissen zu reden.
Zum anderen trägt jeder selbst Verantwortung. Und ich bin der Meinung wir sind in Deutschland schon genug durch Satzungen, Verordnungen und Gesetze eingeengt. Aber solange jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist wird sich daran nichts ändern.
Viele Grüße
Harry

Offline Mattias

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #29 am: Do.29.Jul 2004/ 11:47:10 »
Hallo,

bin seid langem mal wieder hier gelandet und muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.

Die Besserstellung des Kunden war in der Gebrauchwagenbranche dringend an der Zeit. Was hier verkloppt wurde (und wird) geht auf keine Kuhhaut. Es fand sich beim Opel-Vertrags-Händler neulich ein nicht ganz preiswerter Corsa, rel. geringe km-Leistung (90000km), angeblich alle Service bei dem Händler (letzter als Rechnung beigebracht, plausibler km.Stand) und dann findet mein Kollege bei der ersten gründlichen Reinigung ein Serviceheft (untern Sitzt gerutscht), wonach die Kiste mal eben 120000km mehr runter hat. Joo, alles ehrliche Leute. Für die Reaktion des Händlers daraufhin hät man ihm eigentlich ein paar Grüße von Bekannten aus dem Osten schicken lassen müssen. Fragt man bei gebrauchten Autos gezielter nach (sprich der Händler merkt, daß er keinen Volldeppen vor sich hat), wird nahzu immer relativiert (und auch nur häppchenweise) oder er will ab sofort kein Fahrzeug mehr an einen verkaufen (was sein gutes Recht ist). Im übrigen gibts den Passus des dem alter entsprechenden Zustandes des Gebrauchsgutes, d.h., wenn beim 200000km alten Motor was krepiert, sind da nicht ohne weiteres nennenswerte Ansprüche drin (da rächt sich dann ein manipulierter Tacho für den Händler).

Laßt euch doch am besten schon bei Neuprodukten entmündigen (2Jahre Gewährleistung). Schließlich würden die Produkte sicherlich günstiger angeboten werden, wenn die auch neu defekt sein dürften (haha). Ich möcht die KFZ-Spezialisten mal sehen , wenn se wat Elektronisches kaufen (da kenn ich mich aus und kann beurteilen, was länger hält und was nicht). Nur weil sich die meisten hier mit den Kisten gut auskennen, darf deshalb nicht "Ottonormal" bei PKWs weiter ver.... werden, schließlich hat mans früher auch so gemacht, oder wie?

Zur Eigenverantwortung, da bin ich schon der Meinung, daß die mehr zum Tragen kommen darf. Man sollte erwarten können, daß jemand der ins leere Becken springt weiß, was er tut, wenn das leere Becken aber neben einem Kindergarten oder Behindertemwohnheim liegt, muß die "Eigenverantwortung" des Inhabers greifen. Ich kann nicht einfach ein Dach in der Fußgängerzone reparieren und unten nur ein Schild "Bauarbeiten" hinstellen. Möcht mal die Reaktion von euch sehen, wenn der Kram aufgrund mangelnder Absicherung runterkommt und eure Lebengefährtin (-ten) erschlägt. Hättet ja nen anderen Weg nehmen können. Wenn mir im Labor ein Student infolge Stromschlags tod umkippt, bin ich auch erstmal der Dumme. Nicht nur deshalb achtet man bei den Versuchen drauf, was die machen und wie so manches aufgebaut wird. Es beibt aber trotzdem unvermeidbar, an offenen elektrischen Kontakten zu arbeiten, die Studis werden explizit auf die Gefahren hingewiesen (und wenn dann ein dummer Schnack kommt ist der Studi raus!).

Zum Solarium: wieso zu der Dame reingehen? Bei den Leistungen der Sonnenbänke müßte jede einzelne abgesichert sein. Die Tusnelda wär schon zum Meckern rausgekommen. (kleine, nicht ganz ernst gemeinte wortspielerische Ketzerei an Rande: Die die ins Solarium gehen, sind doch eh nicht die Hellsten). Sicher könnte man erwarten, daß die peilt was Sache ist, aber warum nicht mal klären, wieso die solang nicht rauskommt? Könnt auch ein Notfall sein, Kreislaufschwäche, Ohnmacht oder schlicht einschlafen. Hättest die jetzt stundenlang braten lassen? Sonnenbänke sind kein Spielzeug sondern ggfs. sogar ein tödliches Gerät, nicht zuletzt deshalb erwartet der Gesetzgeber beim gewerblichen Betrieb wenigstens ein Mindestmaß an Sachverstand beim Betreiberpersonal. Wozu dann noch die "Schwimmeister" in öffentlichen Bädern? Laß die Leute doch ersaufen wenn was schiefgeht, holen wir beim Reinigen wieder raus, schließlich weis jeder, dass man im Wasser ertrinken kann.

Die "Schärfe" bei meinen Äußerungen bitte ich zu entschuldigen, aber manchmal muß etwas übertrieben werden, um klar zu machen, wo Probleme liegen. Natürlich ist eine erkennbare Rostlaube eine Rostlaube, aber warum die nicht als volldefekt verkaufen. Wenn jemand nicht gewährleisten will, darf halt nix funktioneren, d.h. jedes Aggregat/System als defekt aufführen.

Im übrigen ist nicht jeder G.-Händler ein Lümmel, erste Ausnahme ist der BMW-Händler bei dem ich meinen jetzigen Jag erstanden habe. Der hat jeden Krams reingeschrieben (z.B. kleiner Steinschlag Windschutzscheibe) und die Rep.-Kosten für die ausgelatschten Quelenkerdämpferuchsen sehr sehr kulant in Naturalien vergütet worden. (Wir hatten noch zusammen über die schlechte Inspektion geschimpft, die der Jag-Händler in seinem Auftrag hat machen lassen)

So, nu solls aber gut sein, Gruß

Mattias