Autor Thema: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?  (Gelesen 4446 mal)

Offline m5john

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Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« am: Fr.08.Mai 2015/ 14:46:51 »
Hallo,
ich habe einen 2009`er XF wo vom Vorbesitzer ein Radsatz vom XK montiert wurde.
Muss ich die eintragen lassen bzw. bekomme ich die überhaupt eingetragen?
Papiere natürlich keine, Hersteller ist STTi.
- Reifendimension VA und HA identisch mit XF
- Felgen Dimension VA identisch mit XF
- ET HA abweichend, stehen weiter raus (heißt dann glaube ich ET kleiner?)
Kotflügelkante an der HA angelegt und gezogen, Radabdeckung inkl. Felge ist also vorhanden.

Ich weiß, könnte auch sofort beim TÜV fragen, will aber nicht unvorbereitet dort hin.  :whistling

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Offline Peter Pleyer

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Re: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« Antwort #1 am: Fr.08.Mai 2015/ 16:07:23 »
Moin!
Also wenn du nicht unvorbereitet sein willst....gehe einfach folgendermaßen vor:
Nimm deine Fahrzeug- E Nr....und notiere die ersma....steht auf dem Typenschild und den Papieren.
Mit der Nr. kann der gute Mann vom TUV erst einmal ALLES aufrufen was Jaguar als Mindestanforderung an Felgen und Reifen drin hat. Das ist eine Kostenpflichtige Datei beim KBA auf die nur Prüfinstitutionen und die Executive Zugriff hat.
Dann brauchst du die zulässige Radlast für das Rad. Da du den Felgenhersteller ja hast dürfte das auch kein Problem sein.
Bei den Meisten Felgen ist die zul. Radlast sogar von innen erhaben eingegossen.
Der Herr vom TÜV braucht nämlich ALLE Daten der Felge um sie zu identifizieren und festzustellen ob hierfür eine ABE da ist.
Die Aussage "von einem anderen Modell des gleichen Herstellers" hilft nicht weiter...er braucht die dazugehörigen Prüfunterlagen auf die er verweisen muß....also die ABE. Das muß nämlich *tiptiptip* alles in das Gutachten.
Bei abweichender ET gilt zuallererst einmal die 2%-Regel, d.h. deine Spurweite darf sich nicht um mehr als 2% vergrößern, sonst brauchst du eine Freigabe vom Achshersteller (sprich Jaguar) oder einen sonstigen Tragfähigkeitsnachweis.
Danach wird nur noch die Freigängigkeit des Reifens und die ausreichende Abdeckung der Lauffläche im Radhaus überprüft.
Erfüllt das alles die Ansprüche wird der TÜV das BeGUTachten und Eintragen.
Zur ET:
ET 0 ist bei jeder Felge die Mittelachse des Felgenbettes, also die Mitte der Reifenaufstandsfläche und Kennzeichnet die Anlagefläche an der Radnabe. Um die Spur zu verGRÖSSERN, VerKLEINERT sich die ET, d.h. sie wird negativ. Z.B: ET -5
Um die Spur zu verKLEINERN, VerGRÖSSERT sich die ET, sie wird positiv. Im Normalfall liegt das bei heutigen Autos dieser Größenordnung zwischen ET 30 und ET 50, je nach Modell und Hersteller.
"ET", Einpresstiefe,  heisst es heute immer noch deswegen, da bei Stahlfelgen die Radschüssel gepresst wird und zwar soweit bis die gewünschte Tiefe erreicht ist. Bei geschweißten Radschüsseln wirst du feststellen das sich die Schweißnaht IMMER in der exacten Felgenmitte befindet, da dies die spannungsneutrale Ebene ist. Ansonsten würde die Schweißnaht bei jeder Radumdrehung zusätzlichen Zug und Druckkräften ausgesetzt die in kürzester Zeit zum Versagen derselben führen.
Damit das nicht passiert sind geschweißte Felgen irgendwelcher Hobbyarcheologen deren Schweißnähte außerhalb dieser Ebene liegen seit Jahrzehnten schon gar nicht mehr Prüfungsfähig! Also ein K.O.-Kriterium..!
Gruß
Peter  8)
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Offline m5john

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Re: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« Antwort #2 am: Fr.08.Mai 2015/ 18:33:34 »
Hallo Peter,
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
So wie dass aussieht gibt es da richtig viele Hürden und Stolpersteine bis ich die Felgen eingetragen habe.
Ich hatte das Hinterrad noch nicht runter, kenne also noch nicht die ET, aber vom "optischen" her denke ich liege ich außerhalb
der erlaubten 2% Verbreiterung.  :-\
Aua Aua Aua!

Gruß
Lothar

Offline Peter Pleyer

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Re: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« Antwort #3 am: Sa.09.Mai 2015/ 08:45:01 »
Hallo!
Gaaaaanz ruhig bleiben.... ;D ;D ;D.
Das täuscht oft....im Normalfall liegen 20-25mm pro Seite durchaus noch im 2%-Bereich...und das sieht oft schon gewaltig aus! Also ersma...Teetrinken und Nachrechnen! Finde einfach die Standard-Einpresstiefe für dein Modell...(wenn mehrere, für z.B. Winterreifen....dann natürlich die Kleinste... :)..).....und rechne deine Gewünschte ersma nach!
Gruß
Peter  8)
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Offline m5john

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Re: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« Antwort #4 am: Sa.09.Mai 2015/ 20:11:15 »
Ooohhh ha.
Ich hab`s befürchtet..
Original ET HA ist 66, bin jetzt mal von der Fahrzeugbreite (ohne Spiegel und Anbauteile) laut Fzg.-Schein unter Nr. 19 ausgegangen.
So wären 2% genau 37,54mm.
Bin mal großzügig und sage 40mm. Weil: Distanzscheiben von H&R gibt es für die HA auch in 40mm mit Gutachten.
Somit dürfte ich an der HA max. ET46 fahren.
Meine haben nun leider ET 31, fehlen mir 15mm!?  :-\
Achslast könnte passen, leider nicht genau zuzuordnen, bei den Originalen ist u.a. die Zahl  1007 erhaben so auch bei den STTi Felgen.
 

Offline Peter Pleyer

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Re: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« Antwort #5 am: So.10.Mai 2015/ 10:32:29 »
Moin!
Gesamtbreite ist schon mal falsch.... : nein es gilt die SPURBREITE!
Die wäre in deinem Fall, bei der Felgenbreite die deine Originalräder haben, der Abstand zwischen den beiden Radanlageflächen minus 2x Einpresstiefe. Dieses Maß kann man nehmen, besser ist es jedoch die Standardspurweite über eine Modellbeschreibung des Fahrzeugherstellers zu finden. (Datenblatt des Jaguar-Modells)
Erst auf Basis dieses Maßes kann man die 2% ermitteln. Die Spurweite steht nicht (mehr) in den aktuellen Zulassungsbescheinigungen Teil I+II.
Zur Einpresstiefe:
Wenn wie im Beispiel....deine 66mm Standard sind...und es Spurverbreiterungen mit 40mm pro RAD (nicht Achse!)  gibt die auch ein Gutachten haben....würde das Bedeuten du dürftes MINIMAL eine Felge mit Einpresstiefe 66-40=26mm fahren OHNE Spurplatten! Somit wäre eine ET31 eintragungsfähig....wenn der TÜV sich der Argumentation anschließen kann. Evtl. würde dann die Auflage mit eingetragen: "Verwendung von Spurplatten nicht zulässig" oder Ähnliches.
Ich vermute allerdings eher, daß sich die 40mm auf die ACHSE beziehen, somit 20mm pro Rad....und du wärst genau 15mm drüber. 66-20=46mm und du hast nur 31mm!  Das wäre ärgerlich. Das wäre dann NICHT eintragungsfähig.

Bezüglich der Radlast würde ich nochmal in den Herstellerunterlagen des modelles suchen, weil wenn Radlasten eingegossen sind dann steht da nicht nur eine Zahl, sondern mindestens z.B. "925kg", oder "max.925kg" ich vermute mal die Zahl da ist es nicht, weil 1007 kommt mir ein wenig hoch vor.
Du brauchst eine Felge die mindestens die Hälfte der zulässigen Hinterachslast tragen kann. Die "national" zulässige Achslast ist gültig, sprich die unter Ziffer 8.1 für die VA und 8.2 für die HA. Die "technische" unter den Punkten 7.1 und 7.2 ist hier NICHT maßgebend.

Ich vermute also....du mußt dich von den Felgen verabschieden.

Gruß
Peter  8)
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Offline m5john

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Re: Ist Radsatz von XK auf XF eintragungspflichtig?
« Antwort #6 am: So.10.Mai 2015/ 12:09:22 »
Hallo Peter,
ja, du hast recht die 40mm beziehen sich auf Achse, also 20mm pro Seite.
In der Felge habe ich nichts gefunden wo Kg beisteht, allerdings auch nicht auf der Originalfelge.
Ich habe schon in Internet nach Hersteller STTi gesucht, aber leider nichts gefunden, wollte mir Unterlagen zur Felge besorgen.
Die Spurweite werde ich mal bei Jaguar erfragen.
Aber dass wir die Sache bestimmt verschlimmern weil ich glaube die Spurweite wird unter 1877mm liegen!
Werde mal noch nicht aufgeben, vielleicht findet sich ein Weg.  :-\