Hallo Daniel,
eigentlich nicht. Aber i.d.Regel wird kein Prüfer davon ausgehen,daß sich jemand einen grösseren Motor eintragen lässt, als er hat. Abgesehen davon, im Zuge einer Motorüberholung lässt sich der 3,6er mit anderen Teilen auch auf 4 Liter Hubraum umbauen. Wenn du einen Umbau belegen kannst (z.B. mit Briefkopie oder mit Werkstattnachweis),guckt doch keiner nach, wieviel Hubraum er tatsächlich hat. Immer mit dem Hintergrund, im Endeffekt eine Steuerveminderung erreichen zu können...
Gruß,
Harald