Hallo Carlos,
ich arbeite als Jurist in einer Versicherung und mache insbesondere für unseren Hauptkunden (einem deutschen Kfz Hersteller) die Regresse im Straßenverkehrsrecht auch bei ausländischen Versicherern. Mir ist ehrlich gesagt inzwischen eine Versicherung in den östlichen Ländern weitaus lieber, als in Ländern wie Portugal oder Spanien, wo ich fast erwarte, daß meine Korrespondenz gleich in den Abfalleimer wandert. Man kann da auch einmal Glück haben, jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, daß es dort nicht immer ganz so flott vonstatten geht. Ferner hatte entweder Spanien oder Italien eine extrem kurze Verjährungsfrist bei Verkehrsunfällen von lediglich einem Jahr. Bin mir gerade nicht sicher welches von Beiden, da ich meine Unterlagen nicht daheim habe.
Ich bin kein uneingeschränkter Freund des ADAC jedoch hat dieser zumindest immer deutschsprachige Anwälte im Ausland nennen können, so daß Du mit einem spanischen Anwalt gegebenenfalls gut beraten wärest. Anbei einen Link vom ADAC mit weiteren Tipps:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/Unfall_im_ausland/default.asp?ComponentID=84793&SourcePageID=10193Vielleicht noch besser als die Sache mit dem spanischen Anwalt, was auch in der PDF Datei des ADAC über die spanische Schadenabwicklung erwähnt wird ist, "die Schadensabwicklung über einen Regulierungsbeauftragten der spanischen Haftpflichtversicherung in Deutschland, dessen Anschrift über die Auskunftsstelle beim „Zentralruf der Autoversicherer“,GDV, Glockengiesserwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 0180/25026, abgefragt werden kann."
Man lässt sich dort einen Versicherer benennen, was dann in der Regel eine deutsche Versicherung oder ein deutsches Schadensregulierungsbüro ist, welches die Sache für Dich handhabt. Die Korrespondenz in deutsch erleichtert Dir die Sache schließlich ungemein. Da ich dies immer schriftlich mache, meldet sich bei mir der Versicherer meist erst nach 2 Wochen oder so. Habe also keine Ahnung ob Du als privater Anrufer sofort eine benannt bzw zugewiesen bekommst. Ich würde jedoch auch hier einen Anwalt nehmen, falls Du zu dieser Alternative tendierst und keinen spanischen Anwalt nimmst. Ich denke die Alternative würde ich wählen. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, würde ich diese vorrangig kontakten.
Inwieweit nun die Regulierung Deines Porsche erfolgt bzw zu welcher Höhe, kann ich schwerlich sagen. Das dürfte eine Sache des vom Sachverständigen ermittelten Gutachtenwertes sein. Ich kenne mich im spanischen Recht nicht gerade toll aus und muss da i.d.R. auch im jeweiligen Einzelfall auf der Arbeit recherchieren, da jedes Ausland doch recht unterschiedliche Ansprüche befriedigt. Hier gibt es oft andere Regelungen bei Mietwagen/Nutzungsausfall/Wertminderung etc.
In Deutschland hättest Du das Recht Deinen Wagen zu reparieren, wenn die Reparaturkosten sich im Rahmen von 130% des Wiederbeschaffungswertes halten. Ansonsten wäre die Reparatur unwirtschaftlich. Inwieweit die Spanier so etwas haben solltest Du eher über den Anwalt klären.
Gruß nach Spanien und versuche die Restzeit in Spanien trotzdem irgendwie zu geniessen
Sascha
Kleiner Nachtrag: Auf der ADAC Seite stand noch, daß Anwaltskosten von der spanischen Versicherung nicht erstattet würden. Um nicht auf diesen sitzen zu bleiben, würde ich auf jeden Fall erstmal die Rechtsschutz anrufen.