Moin Gerard,
wichtig ist der Inhalt des Kaufvertrages. Privatverkauf oder Händler ? Und beim Händler Bastlerobjekt oder Auto ?
Sofern ein Auto beim Händler als mängelfrei erworben wurde: Frage beim Verkäufer, ob er bereit ist, die Mängel in einer Fachwerkstatt (z.B. bei Jaguar selbst) beseitigen zu lassen (Nachbesserung des Kaufvertrages). Wenn er hierzu nicht bereit ist, gehe zum Anwalt (oder fertige das Schreiben alleine) und lasse den Händler zur Nachbesserung unter Fristsetzung auffordern.
Alles weitere wird Dir der Anwalt erklären. es besteht auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. usw etc. pp. Das Thema ist aber zu komplex und umfangreich, um eine komplette Fachberatung und Anleitung im Forum durchführen zu können.
Schöne Grüße
Dietrich