Autor Thema: behalten oder verkaufen......  (Gelesen 2319 mal)

Offline gerard111

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behalten oder verkaufen......
« am: So.07.Mär 2004/ 22:32:40 »
Ich habe ein XJR von 1997 vor 4 wochen gekauft,
aber nun hat mann mir erzählt das mein Wagen mit der Vorderzeite
im wasser geliegen hat.
Mein bremscilinder und Bremspumpe is schön erneuert
aber es gibt noch mehrere Probleme.
Mein ABS functioniert nicht, und mein airbag lampe bleibt brennen.
Bei lehrlaufgang geht er manchmahl von 800 nach 400 umwentelungen pro minute oder bleibt eine weile stecken bei 1500 umwentelungen p/m.
Ich kann alles machen lassen aber Fragen mich ab ob dann alle probleme
erhoben sind oder er mit 2 Wochen wieder was anders hat.
Wer kann mch sagen was ich am besten mit meiner Wagen tun kann.

Normal hatte ich schon verkauft aber mein wagen ist weiter wie neu..

Offline Kai Hoffmann

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Re:behalten oder verkaufen......
« Antwort #1 am: So.07.Mär 2004/ 22:41:03 »
Hallo Gerard,

unter welchen Umständen hast Du ihn denn gekauft und wieviel war von Dir bezahlt worden? Hattest Du einen Sonderpreis desswegen bekommen?

Gruß Kai

Offline gerard111

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Re:behalten oder verkaufen......
« Antwort #2 am: So.07.Mär 2004/ 23:37:50 »
Ich komme aus Holland und da kosten auto's etwas mehr dann in Deutshland aber ich habe den wagen gekauft für 15500 euro
und der private verkaufer sagte das der wagen nie schaden gehat hatte.
Ich kann im vor Gericht schleppen aber das kann in total auch 5 monate dauern.....

Offline Kai Hoffmann

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Re:behalten oder verkaufen......
« Antwort #3 am: So.07.Mär 2004/ 23:45:00 »
Hallo Gerard,

Du kannst Ihn ja vor Gericht stellen und Nachlaß verlangen. Ich würde den Wagen in einer JAGUAR Werkstatt checken und mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Die sollen einfach schätzen was so an Elektronik da hinüber sein kann. Mir fallen da spontan einige Ralais und vor allem das Kaltstartmodul ein, welches eben solle Sachen erzeugt wie Du sie hast. Zudem würde ich die Kosten für einen Hohlraumcheck sowie einer Konservierung einbeziehen und den Gesamtwert dann per Anwalt einfordern, notfalls per Gericht erstreiten (die Zeit ist dann egal). Das würde ich nicht auf mir sitzenlassen, aber den Wagen an sich auch nichtr hergeben (wenn er nicht komplett im Wasser war  ??? ).

Viele Grüße
Kai

Offline Dietrich

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Re:behalten oder verkaufen......
« Antwort #4 am: Mo.08.Mär 2004/ 07:55:32 »
Moin Gerard,

wichtig ist der Inhalt des Kaufvertrages. Privatverkauf oder Händler ? Und beim Händler Bastlerobjekt oder Auto ?

Sofern ein Auto beim Händler als mängelfrei erworben wurde: Frage beim Verkäufer, ob er bereit ist, die Mängel in einer Fachwerkstatt (z.B. bei Jaguar selbst) beseitigen zu lassen (Nachbesserung des Kaufvertrages).  Wenn er hierzu nicht bereit ist, gehe zum Anwalt (oder fertige das Schreiben alleine) und lasse den Händler zur Nachbesserung unter Fristsetzung auffordern.

Alles weitere wird Dir der Anwalt erklären. es besteht auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. usw etc. pp. Das Thema ist aber zu komplex und umfangreich, um eine komplette Fachberatung und Anleitung im Forum durchführen zu können.

Schöne Grüße
Dietrich