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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Dietrich am Do.07.Jul 2005/ 18:47:28
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Moin gents,
das Oberlandesgericht Dresden hat zum Aktenzeichen SS (OWi) 213/05 entschieden, dass eine Fahrt mit einem 07er Kennzeichen nur zum Tanken eine ordnungswidrige Nutzung des 07er Kennzeichens beinhaltet.
Zulässig sind lediglich Fahrten zu Werkstätten, Überführungs- und Probefahrten, sowie Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen. Bei derartigen Fahrten muss dann auch getankt werden.
.....fraglich ist in diesem Zusammenhang, warum der Betreffende gegenüber dem Richter nicht darauf bestand, eine Probefahrt durchzuführen ..... - dann wäre er nämlich vermutlich straffrei rausgekommen. So musste er aber 50,- Euro Geldbuße zahlen zzgl. Verfahrenskosten etc..
Schöne Grüße
Dietrich
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JAWOLL!!
Da muss die ganze Macht des Gesetzes her. Sowas muss geahndet werden und zwar gnadenlos!!
Recherchen über zozialen Notstand, Kindheitsprobleme und zerebrale Einengung muss für andere Problemfälle reserviert bleiben.
Herzlichen Glückwunsch Deutsche Gerichsbarkeit!!
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Auf hoher See und vor Gericht bist Du in der Hand Gottes.
Dort wird alles gesprochen, nur nicht Recht. Und wer Gerechtigkeit sucht, sollte wo anders suchen.
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Auf hoher See und vor Gericht bist Du in der Hand Gottes.
Wobei mich dabei wieder die Frage ereilt: "Gibt es wirklich einen Gott?"
Gruß Detlef
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Sei auch Du in meiner Hand. :D
Gruß,
.....
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Wobei mich dabei wieder die Frage ereilt: "Gibt es wirklich einen Gott?"
Gruß Detlef
Wobei mir jeder Außerirdische lieber ist, wie diese 28-jährigen Prädikatsjuristen im sicheren Hafen des Berufbeamtentums.
Ich korrigiere auf Wunsch von Detlef:
Wobei mir jeder Außerirdische lieber ist, als wie diese 28-jährigen Prädikatsjuristen im sicheren Hafen des Berufbeamtentums.
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"als" lieber Jens! ;D ;D
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Mist, aber auch immer widder. ;D
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Wobei mir jeder Außerirdische lieber ist, wie diese 28-jährigen Prädikatsjuristen im sicheren Hafen des Berufbeamtentums.
Ich korrigiere auf Wunsch von Detlef:
Wobei mir jeder Außerirdische lieber ist, als wie diese 28-jährigen Prädikatsjuristen im sicheren Hafen des Berufbeamtentums.
Bitte schön!! Siehe oben und unten.
Ich korrigiere auf Wunsch von Detlef:
"Wobei mir jeder Außerirdische lieber ist, als wie diese 28-jährigen Prädikatsjuristen im sicheren Hafen des Berufbeamtentums."
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Hallo Jens,
wenn wir schon mal dabei sind, das "wie" kannst Du setzen, musst Du aber nicht 8)
(Außerdem war es nicht mein Wunsch zu korrigieren) :P
Gruß Detlef ;D
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Hallo Jens,
wenn wir achon mal dabei sind, das "wie" kannst Du setzen, musst Du aber nicht 8)
Gruß Detlef
Ok, also nochmal:
"Wobei mir jeder Außerirdische lieber ist, als wie sich diese 28-jährigen Prädikatsjuristen im sicheren Hafen des Berufbeamtentums setzen, aber nicht müssen."
Jetzt aber :)
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Ja gar nicht so schlecht, Jens.
Allerdings musst Du jetzt das "wie" mit "wenn" und das "im" mit "in den" austauscchen.
Dann könnte es gammatikalisch einigermaßen ok sein. (Obwohl ich da auch nicht so firm bin)
Gruß Detlef
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Moin gents,
wenn es den Straftatbestand des "groben Unfugs" noch gäbe, würde nunmehr Euch ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ereilen. Die Sprache Goethes derart zu verunstalten, grenzt schon an einer Rechtschreibreform.
Im übrigen ist das Oberlandesgericht bereits die dritte Instanz. D.h. das Amtsgericht und das Landgericht haben bereits entschieden. Es bleibt der Gang nach Karlsruhe, nach Straßbourg und abschließend vor die UN-Menschenrechtskommission... wegen einer Tankfahrt...und das bei den Spritpreisen.
Schöne Grüße
Dietrich
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Mein gott, schicksale sind das ...